Montabaur
beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können. Gleichzeitig wurde die Verbandsgemeindeverwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Görgeshausen die Frage der Kostenumverteilung durch städtebauliche Verträge mit den betroffenen Eigentümern zu erörtern sowie parallel das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.
Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für den Birkenweg in Görgeshausen
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen beschloß die Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für den Birkenweg. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 26,00 DM pro m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt; die bisher veranlagten Vorausleistungen werden hiervon abgezogen. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für den Rosenweg in Görgeshausen
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen,beschloß die Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für den Rosenweg. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 10,00 DM pro m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt; die bisher veranlagten Vorausleistungen werden hiervon abgezogen. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschiießungsbeitrag für die Straße »Zu den Linden« in Görgeshausen
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen beschloß die Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straße »Zu den Linden«. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 30,00 DM pro m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt; die bisher veranlagten Vorausleistungen werden hiervon abgezogen. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Winterdienst auf den Gemeindestraßen
Streupflicht besteht auch für die Bürgersteige der Anwohner. Die Ortsstraßen werden gemäß Vorgaben in Dringlichkeitsstufen von I— III eingeteilt. Das Streubuch soll vom Räumdienst geführt werden.
Umbau der ehemaligen Schule
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden vom Bauausschuß bereits Vorbesprechungen geführt. Es sollen im Erdgeschoß 2 Toiletten und 1 Küchenzeile vorgesehen werden. Im oberen Vorraum soll ein Raum für die Bücherei eingerichtet werden.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr'
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157, Telefax 02602/917721, Telefon Bürgerhaus 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Freitag, dem 8. Januar 1999, um 19.30 Uhr, im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift vom 23.10.1998 (öffentlicher Teil)
3. Forstwirtschaftspläne 1999
4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1997 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1997
5. Umlegungsverfahren »Vor der Kreuzwiese«
6. Ingenieurleistungen zum Ausbau des Neubaugebietes »Kreuzwiese«
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
8. Kindergartenspielplatz Ruppach-Goldhausen
9. Postagentur Großholbach 10. Verschiedenes
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Nr. 52/5!
licher Teil)
2. Verschiedenes 56412 Großholbach, 17.12.1998
II. Nichtöffentliche Sitzung
1 . Genehmigung der Niederschrift vom 23.10.1998 (nichts«
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Röther, OrtsbürgermeiMiSao\
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon: 06485/4455
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs..'.von 17.00 bis 19.00 Ul
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeister;
zu entnehmen. Telefon und Fax:
■ 06485/21
Weihnachts- und Neujahrsgrüße
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.001
Donnerstags.von 18.00 bis 20.001
Telefon: 06485/224
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf dem Hahn« der Ort] gemeinde Niedererbach
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuch; (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat die Aufstellung di Bebauungsplanes »Auf dem Hahn« am 11.09.1998 als Satzui beschlossen. Der Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltui des Westerwaldkreises am 14.12.1998 (Az. 6/60-610-13/4.73,j genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemei de Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dien tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.1 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.1 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eing sehen Werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauung planes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Ab 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form« Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb ein« Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber d Gemeinde geltend gemacht worden ist.
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 1998 neigt sich seinem Ende zu. Ich meine, die JalL »fliegen« nur so dahin, leider. Ein Grund hierfür wird sein, daßwS alle wegen den vielen Terminen - privat als auch geschäftlich B ganz einfach das Zeitgefühl verlieren.
Deshalb müssen wir in dieser hektischen Zeit näher zusammL stehen und uns das Leben nicht unnötig schwer machen. Hielt! gehört ein solidarisches und nicht egoistisches Denken. Eine gif Gelegenheit zum Überlegen und Nachdenken ist immer wiea die jetzige Zeit, wo das Weihnachtsfest und der Jahreswechl bevorstehen. Besinnen wir uns wieder auf den eigentlichen si des Weihnachtsfestes, ich glaube, dann haben wir alle den erst! Schritt »des aufeinander Zugehen« getan. Versuchen wir i »Profitdenken« und das eigene Ego zu verdrängen.
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Liebe Nentershäuser,
ich wünsche Euch allen im Namen der Gemeindevertretung sl wie persönlich ein besinnliches, friedvolles Weihnachtsfest if ein gesundes und glückliches Jahr 1999.
Euer Harts-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeid
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