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Laie der endgültigen Herstellung Lchließungsanlagen
Laßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahr- IL Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn I ^re Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen
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s ie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuch- tungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bell standteile ergeben sich aus dem Bauprogramm, je flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage jnd endgültig hergestellt, wenn
jl Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung ; auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, ; Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch : aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
|) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus |f Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen; unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind, leibständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
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jjmfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um- Inwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgeset- ferden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
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iusleistungen
all des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erho- werden.
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isung des Erschließungsbeitrages
Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag ei- Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung rmitteiten Erschließungsbeitrages.
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Nr. 52/53/98
“EISBACHGEMEINDEN
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Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstags..von 17.00 bis 19.00 Uhr
Telefon: 06485/4696
Trompetenklänge zu Heiligabend
Die lustigen Musikanten von Großholbach werden wie alljährlich die Dorfbevölkerung von Girod und Kleinholbach wieder mit Weihnachtslieder erfreuen.
Standort der Bläser in Girod: Gemeindehaus, 15.00 Uhr. Standort der Bläser in Kleinholbach: Ehrenmal Kleinholbach, ca. 15.15 Uhr. Dieses Einstimmen auf die Weihnachtszeit durch Blasmusik wird sicher viele Bürger erfreuen. Ich darf aber auch bitten, Ihre Freude durch Anwesenheit zu bekunden.
Den Bläsern darf ich jetzt schön für ihr Wirken herzlich danken.
Theo Hannappel, Ortsbürgermeister
Formation Charisma / Tanzgruppe
des TuS Girod/Kleinholbach Faschingsbasar in Girod
Wann: Sonntag, den 10.01.1999, von 13.30 bis 17.00 Uhr.
Wo: Dorfgemeinschaftshaus an der Hauptstraße, 56412 Girod. Was: Verkauf von Fastnachtskostümen aller Art (Second Hand), unbenutzte Schminke, Perücken, Masken, Hüte, Stoffreste, Faschingszubehör aller Art.
Außerdem bieten wir Kaffee und Kuchen-an.
Annahmezeiten der Artikel: Samstag (09.01.1999) von 14.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Anja Reckel- kamm-Heibel, 06485/4538; Christine Hörter-Hoffarth, 06485/ 4068.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222.
ungsd afttreten/Außerkrafttreten
se Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma- ngin Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 10.
1987 mit allen Änderungen außer Kraft.
!2 Hübingen, 13.12.1998 (S.)
gemeinde Hübingen
Merz, I. Beigeordneter
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§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz mO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), Verkij ö geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur lerung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 5(GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: kehret Iun 9 en , die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- ien dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan- ekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Je Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder ror Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß leanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder : ormvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal- ung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Belehnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen "L geltend macht.
jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, ann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann e Verletzung geltend machen.
12 Hübingen, 13.12.1998 (S.)
gemeinde Hübingen
Merz, I. Beigeordneter
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Görgeshausen
vom 08.12.1998
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen beschloß den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 16.02.1988 mit allen Änderungen außer Kraft. Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldstraße - Erweiterung«
Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldstraße - Erweiterung« für den vorgesehenen abgegrenzten Bereich. Der Auftrag zur Erarbeitung der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes wurde an die Kreisplanungsstelle vergeben, da von dort bereits der Vorentwurf für das Plangebiet »Im Weidenfeld« erstellt wurde. Der Auftrag zur Erarbeitung des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde an das Planungsbüro vergeben, welches bereits die entsprechenden Erhebungen für das Gewerbegebiet »Neuwiese« durchgeführt hat. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldstraße-Erweiterung« einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldstraße — Erweiterung« für die Dauer eines Monats

