Einzelbild herunterladen

^52/p

»cheij age. verlal

mde i usarf

llbaur

uni

r Nu e zugei indui sonsl

Laie der endgültigen Herstellung Lchließungsanlagen

Laßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahr- IL Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn I ^re Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen

P

s ie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuch- tungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Be­ll standteile ergeben sich aus dem Bauprogramm, je flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage jnd endgültig hergestellt, wenn

jl Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung ; auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, ; Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch : aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise be­stehen;

|) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befe­stigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus |f Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen auf­weisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Mate­rial neuzeitlicher Bauweisen bestehen; unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile ge­mäß Buchstabe c) gestaltet sind, leibständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne­risch gestaltet sind.

:hoßfl fesionsschutzanlagen

etenM

igvoi

Btene

ahl,

ragsp

jjmfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um- Inwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgeset- ferden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

ei Gr e Nut auunj iflächr

iusleistungen

all des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erho- werden.

hließu chen e) sin lsied setzui

isung des Erschließungsbeitrages

Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag ei- Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung rmitteiten Erschließungsbeitrages.

35

Nr. 52/53/98

EISBACHGEMEINDEN

JJ

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags..von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon: 06485/4696

Trompetenklänge zu Heiligabend

Die lustigen Musikanten von Großholbach werden wie alljährlich die Dorfbevölkerung von Girod und Kleinholbach wieder mit Weih­nachtslieder erfreuen.

Standort der Bläser in Girod: Gemeindehaus, 15.00 Uhr. Standort der Bläser in Kleinholbach: Ehrenmal Kleinholbach, ca. 15.15 Uhr. Dieses Einstimmen auf die Weihnachtszeit durch Blasmusik wird sicher viele Bürger erfreuen. Ich darf aber auch bitten, Ihre Freude durch Anwesenheit zu bekunden.

Den Bläsern darf ich jetzt schön für ihr Wirken herzlich danken.

Theo Hannappel, Ortsbürgermeister

Formation Charisma / Tanzgruppe

des TuS Girod/Kleinholbach Faschingsbasar in Girod

Wann: Sonntag, den 10.01.1999, von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Wo: Dorfgemeinschaftshaus an der Hauptstraße, 56412 Girod. Was: Verkauf von Fastnachtskostümen aller Art (Second Hand), unbenutzte Schminke, Perücken, Masken, Hüte, Stoffreste, Fa­schingszubehör aller Art.

Außerdem bieten wir Kaffee und Kuchen-an.

Annahmezeiten der Artikel: Samstag (09.01.1999) von 14.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Anja Reckel- kamm-Heibel, 06485/4538; Christine Hörter-Hoffarth, 06485/ 4068.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgege­ben. Telefon: 06485/222.

ungsd afttreten/Außerkrafttreten

se Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma- ngin Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 10.

1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

!2 Hübingen, 13.12.1998 (S.)

gemeinde Hübingen

Merz, I. Beigeordneter

beide ehen. srGen die leder

dersto

/erdet

lieZai

irsanii

leihen in Auf* ounkt

weis

§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz mO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), Verkij ö geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur lerung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 5(GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: kehret Iun 9 en , die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- ien dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan- ekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Je Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder ror Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß leanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder : ormvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal- ung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Be­lehnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen "L geltend macht.

jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, ann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann e Verletzung geltend machen.

12 Hübingen, 13.12.1998 (S.)

gemeinde Hübingen

Merz, I. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Görgeshausen

vom 08.12.1998

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Er­schließungsbeitragssatzung

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen beschloß den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbei­tragssatzung vom 16.02.1988 mit allen Änderungen außer Kraft. Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldstraße - Erweite­rung«

Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufstellung des Bebauungs­planes »Feldstraße - Erweiterung« für den vorgesehenen abge­grenzten Bereich. Der Auftrag zur Erarbeitung der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes wurde an die Kreisplanungs­stelle vergeben, da von dort bereits der Vorentwurf für das Plan­gebiet »Im Weidenfeld« erstellt wurde. Der Auftrag zur Erarbei­tung des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde an das Planungsbüro vergeben, welches bereits die entsprechenden Erhebungen für das Gewerbegebiet »Neuwiese« durchgeführt hat. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldstraße-Erweiterung« einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß die textlichen und zeichnerischen Fest­setzungen und die Begründung zur Aufstellung des Bebauungs­planes »Feldstraße Erweiterung« für die Dauer eines Monats