Einzelbild herunterladen

tabaur

gel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht rhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen f( jer Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- cfiriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist ulegen

die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 |iGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan iretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird

»wiesen

Bebauungsplan

Hahn

weist

1.001 0.00 L

lerOrl

buchi

ungd Satzui rwaltui i/4.73.

gerne -Platz s, dier >is 16.( iis 18.1 neing auung

Craft. ?14 Ab

ilb eini jberd

44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, m die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch iibeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich »dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

44 Abs. 4 BauGB:

Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von ei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die t des Anspruchs herbeigeführt wird.

24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

iiiszug):

atzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- iiriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes Zustan­dekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als n Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. st jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,

) kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- Bnn diese Verletzung geltend machen.

Bdererbach, 17.12.1998

gez. Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

fimm-T reff-Niedererbach

ormvc Bniorengruppe und Trimm-Dich-Gruppe

3sere kleine Turnpause ist vorbei! Ab dem 5. Januar wird wieder äturnt wie bisher:

jn 19.00 bis 20.00 Uhr Seniorengruppe, von 20.00 bis 21.00 Uhr 'iiiim-Dich-Gruppe.

Nr. 52/53/98

Hallo Kinder, aufgepaßt!

Ab 5. Januar findet wieder ein Kurs »Mannschaftsspiele« statt: Jeden Dienstag um 15.00 Uhr, und zwar 8 Mal. Dieser Kurs ist für Kinder von 6 bis 9 Jahren gedacht.

Anmeldung bei Rita Rosenbauer, 8615; bei Elke Schuy, 8561.

Vorankündigung

Nach Fasching startet der Kurs: »Kleinkinderturnen« ab 2 1/2 Jahren.

»Power-Kids« über 10 Jahre

Wir bieten ab Mittwoch, dem 6. Januar 1999, um 15.30 Uhr, im Haus Erlenbach einen New Dance Kurs an (evtl. Auftritt an Fasching). Wer Lust hat mitzutanzen, meldet sich bitte bis zum 2. Januar 99 bei Elke Schuy, Tel.: 8561.

Der Kurs wird an 6 Nachmittagen abgehalten. Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, für Nichtmitglieder wird ein Unkosten­beitrag von 18,00 DM erhoben.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 06485/228

FlELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstags...von 18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschiusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.10.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsla­ge« zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Niederelbert, 16.12.1998 gez.: Willi Bode, Ortsbürgermeister

mm