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gel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht rhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen f( jer Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- cfiriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist ulegen
die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 |iGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan iretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird
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44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, m die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch iibeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich »dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
44 Abs. 4 BauGB:
Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von ei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die t des Anspruchs herbeigeführt wird.
24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
iiiszug):
atzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- iiriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes Zustandekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als n Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. st jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,
) kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- Bnn diese Verletzung geltend machen.
Bdererbach, 17.12.1998
gez. Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister
fimm-T reff-Niedererbach
’ormvc Bniorengruppe und Trimm-Dich-Gruppe
3sere kleine Turnpause ist vorbei! Ab dem 5. Januar wird wieder äturnt wie bisher:
jn 19.00 bis 20.00 Uhr Seniorengruppe, von 20.00 bis 21.00 Uhr 'iiiim-Dich-Gruppe.
Nr. 52/53/98
Hallo Kinder, aufgepaßt!
Ab 5. Januar findet wieder ein Kurs »Mannschaftsspiele« statt: Jeden Dienstag um 15.00 Uhr, und zwar 8 Mal. Dieser Kurs ist für Kinder von 6 bis 9 Jahren gedacht.
Anmeldung bei Rita Rosenbauer, 8615; bei Elke Schuy, 8561.
Vorankündigung
Nach Fasching startet der Kurs: »Kleinkinderturnen« ab 2 1/2 Jahren.
»Power-Kids« über 10 Jahre
Wir bieten ab Mittwoch, dem 6. Januar 1999, um 15.30 Uhr, im Haus Erlenbach einen New Dance Kurs an (evtl. Auftritt an Fasching). Wer Lust hat mitzutanzen, meldet sich bitte bis zum 2. Januar 99 bei Elke Schuy, Tel.: 8561.
Der Kurs wird an 6 Nachmittagen abgehalten. Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, für Nichtmitglieder wird ein Unkostenbeitrag von 18,00 DM erhoben.
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228
Fl “ELBERTGEMEINDEN”
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstags...von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschiusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.10.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortslage« zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Niederelbert, 16.12.1998 gez.: Willi Bode, Ortsbürgermeister
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