Montabaur
Grundschule Niederelbert
Katholisches Pfarramt St. Margaretha
Holler/Untershausen, Telefon 3495
Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.15 bis 12 { 45 Uhr, Freitag, 17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr
Kommunionkurs: Montag, 07.12.1998, 16.00 Uhr Gruppe II, Holler, Pfarrh.
Firm-Kurs I: Montag, 07.12.1998,19.00 Uhr Pfarrheim Pfarrbücherei: Dienstag, 08.12.1998,15.00 bis 16.00 Uhr Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 08.12.1998,15.30 Uhr Pfarrheim Firm-Kurs UH: Dienstag, 08.12.1998,19.30 Uhr Untershausen, Jugendtreff
Kommunionkurs: Mittwoch, 09.12.1998, 16.00 Uhr Gruppe I, Holler, Pfarrh.
Firmkurs II: Mittwoch, 09.12.1998,19.00 Uhr Pfarrheim Kommunionkurs: Donnerstag, 10.12.1998, 16.00 Uhr Gruppe Untershausen, Backes
Gruppenstunde Tanzmäuse: Donnerstag, 10.12.1998, 16.00 bis 17.00 Uhr Pfarrheim
Nächster Gepa-Verkauf
Unser nächster Verkauf von fair gehandelten Artikeln aus der »Einen Welt« findet am Sonntag, dem 6. Dezember, nach dem Gottesdienst um 09.00 Uhr in Stahlhofen statt. Es werden wieder Kaffee, Tee, Kakao, Cappuccino, Honig, Schokolade, Kinder- Schokoriegel sowie kleine weihnachtliche Geschenkartikel ange- boten. Schauen Sie nach dem Gottesdienst doch einmal an unserem Stand vorbei. Sie unterstützen mit Ihrem Kauf die Produzenten in den armen Ländern.
Holler...
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SPD Ortsverein Montabaur
Anmeldung der Schulneulinge
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 99/00 findet
am Donnerstag, dem 10.12.1998
um 14.00 Uhr für die Kinder aus Niederelbert und um 15.00 Uhr für die Kinder aus Holler und Untershausen
in der Grundschule Niederelbert statt.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1999 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 1. Juli 1999 bis zum 31.12.1999 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.
Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 11 n l 1998, um 17.30 Uhr im Gemeindehaus in Horressen Kirche) lädt der SPD-Ortsverein Montabaur die Mitniif!? en Q " interessierte Nichtmitglieder ein. 9 easr t
Auf der Tagesordnung stehen u. a.: Aussprache über r\* chenschaftsbericht des Vorstandes, Entlastung des Vor« 1 Vorstandsneuwahlen, Delegiertenwahlen. SIailt| i
Gast ist der Unterbezirksgeschäftsführer Hans-Peter Haa auch als Sitzungsleiter vorgeschlagen wird. aaS| 1
Ein gemütliches Beisammensein mit Mitgliederehrunqen vhJ sich an den offiziellen Teil der Jahreshauptversammlung!! 18.30 Uhr) an. Näheres ist den persönlichen Einladung ’ entnehmen. 9en ?
Weitere Informationen: Karl-Heinz Bächer, Tel.: 4510
Möhnen
Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, dem 8. DezemJ 1998, um 20.00 Uhr, in der Gaststätte Heibel statt. Obwohl ein! durch die Weihnachtsvorbereitungen sicher schon genuaa streßt sind, wäre es schön, wenn möglichst viele Möhnen diel Einladung folgen könnten. 1
Also laßt die Männer Plätzchen backen und kommt zum Möhnl treffen.
Jugendmusikverein Holler
Vororchester
Zur musikalischen Gestaltung der Altenfeier am Sonntag,: 06.12.1998, treffen wir uns um 14.15 Uhr in der Sport-1 Kulturhalle Holler.
Holler Sportverein
Gymnastikgruppe
Auch in diesem Jahr wollen wir wieder mit einer möglichst groll Gruppe am Fastnachtszug teilnehmen. I
Wer Lust hat mitzumachen, und sich noch nicht in unsere Ta nehmeriiste eingetragen hat, der meldet sich bitte bis spätest! 11.12. bei Heike Jung, Tel.: 180610, oder Iris Mies.Te).!
Um alles weitere zu besprechen, treffen wir uns am 14.12.19| nach dem Turnen in der Halle.
Stahlhofen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 U
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal, Telefon: 02602/56501
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. DezemM 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Augul 1997 (BGBl. IS. 2141)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat am 10.06.1998 04.11.1998 folgende Beschlüsse gefaßt:
Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 de Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesvera nung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltend Fassung wird für das Baugebiet »Dielkopf« die Umlegung ein« leitet.
Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungsplan« ter dem kleinen Dielkopf« zugrunde.
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Dielkopt« Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch a) den Wirtschaftsweg Flurstück 2076/11 uni die Gewannengrenze und deren um 4 m nördlich versetzte»! längerung bis zum Flurstück 1290, im Osten jeweils durcni Grenzen zwischen den Flurstücken 1291/1 und 1290 sowie I und 412/2; im Süden durch die Gewannen- und Flurgrenzezui bebauten Grundstücken an der Straße »Flachsbruch“ ®f Westen durch die Grenze zwischen den Flurstücken 362 sowie der Kirchstraße, Flurstück 2063. ,
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. stücksteile einbezogen:
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