Einzelbild herunterladen

Luf von Weihnachtsbäumen

| taa 19- Dezember, findet ab 10.00 Uhr wie in den [pnen Jahren ein Verkauf von Weihnachtsbäumen an der ® an9 'i Daubach statt. Für warme Getränke ist gesorgt.

L f gHrt mit zur Eisrevue?

I rtwird an die Anmeldung zur WWV-Fahrt zur Revue »Ho- I n jce<< in der Köln-Arena am Sonntag, dem 24. Januar.

qm. Für Mitglieder wird der Fahrpreis (20 DM) über- . n Näheres bei Karin Loth, Loni Fehlinger oder Hermann-

|f Hucke.

mbacher Möhnen

Ausflug ist am 12.12.1998. Wir fahren zum Weihnachts- nach Michelstadt, den Abschluß machen wir in Sachsen- n Wir treffen uns am DRK-Haus am oberen Spielplatz, ihrf 08.00 Uhr.

Isen.

innstube Daubach

r diesjährigen Weihnachtsfeier treffen sich die Frauen der Lstubeam Montag, dem 7. Dezember 1998, im Heimathaus. Lai beginnen wir etwas früher, schon um 19.00 Uhr, um uns InAdvent einzustimmen. Mitzubringen sind noch ein Gedeck le Fröhlichkeit und gute Laune. Seid bitte pünktlich, denn |ere Wirtin Maria wird uns ein köstliches Essen servieren.

|orgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

»Gesangstunde am Freitag, 4. Dezember 1998, findet bereits f19.30 Uhr im Lindensaal in Stahlhofen statt. Wir bitten um

Iciitung.

Holler

Brechstunde der Ortsbürgermeisterin

inerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

n:02602/3508

[(entliehe Bekanntmachung

[er Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses ! Ortsgemeinderates vom 03.11.1998 der Ortsgemeinde Bier für das Haushaltsjahr 1997

[aushaltsrechnung

Etstellung des Jebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

i-Einnahmen

1 . 468 . 666,39

776 . 309,05

2 . 244 . 975,44

Abgang

ar Kassen- fiahmereste

666,12

0,00

666,12

Jnme bereinigte

|Einnahmen

1 . 468 . 000,27

776 . 309,05

2 . 244 . 309,32

1Ausgaben

1 . 466 . 798,95

576 . 906,60

2 . 043 . 705,55

|eue Haushaltsaus-

Eereste

0,00

207 . 977,10

207 . 977,10

Abgang alter Haus­pausgabereste

0,00

8 . 574,65

8 . 574,65

|ang

:er Kassen- Ijabereste

1 . 201,32

0,00

1 . 201,32

|me bereinigte |Ausgaben

1 . 468 . 000,27

776 . 309,05

2 . 244 . 309,32

Irschuß/Fehlbetraa

0,00

0,00

0,00

Nr. 49/98

Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.12. bis 16.12.1998 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Piatz 8, 56410 Montabaur, während der Kern­arbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Holler, den 30.11.1998 Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.)

gez. Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag

Zahl der Eintragungen

Gemeinde

Verbands­

gemeinde

Landkreis

Zahl der

Stimmbe­

rechtigten

insgesamt

Zahl der

Eintragungen

insgesamt

davon

ungültige

gültige

Prozent

Holler

861

77

1

76

8,83

pesteilt: Montabaur, 03.04.1998 Tiandsgemeindeverwaltung Montabaur | gez. Schaaf, I. Beigeordneter

piastungsbeschluß

fcrOltsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- iFtüng Montabaur für das,Haushaltsjahr 1997 aufgestellte psrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- f C em Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beige- pten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 03.11.1998

Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits am 10.09.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausfüh­rung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde ab­schließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Darauf­hin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 03.11.1998 erklärt. Zugleich wurde der Ortsbürgermeisterin, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordne­ten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entla­stung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gege­ben.

Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Holler am bei­tragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Oststraße

Gemäß § 10 Abs. 4 i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabga­bengesetz (KAG) ist der Gemeindeanteil für jede Straße getrennt festzulegen. Der Ortsgemeinderat hat daher, den Richtlinien des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz folgend, den Anteil der Orts­gemeinde Holler am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Oststraße auf 25 v. H. festgesetzt, da es sich hierbei um eine reine Wohnstraße (Sackgasse) handelt.

Pflanzen von Bäumchen für Neugeborene

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß die Aktion für die 11 Neugeborenen fortgesetzt werden soll.

Ausbau des Weges zwischen Rheinstraße und Halle

Nach einigen Erläuterungen durch die Vorsitzende beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, daß der Weg zwischen Rheinstraße und Halle mit einer Bitumentragdeckschicht versehen wird und der Sportplatz eine neue Drainage erhalten soll. Die Finanzierung soll aus den Rücklagen erfolgen. Der Auftrag wird als An­schlußauftrag an die Baumaßnahme »An der Kehl« vergeben.

Forstreform

Der Ortsgemeinderat beschloß, den gerichtlichen Erörterungster­min durchzuführen und gegen die Vollzugsanordnung Wider­spruch einzulegen.