Luf von Weihnachtsbäumen
| taa 19- Dezember, findet ab 10.00 Uhr wie in den [pnen Jahren ein Verkauf von Weihnachtsbäumen an der ® an9 'i Daubach statt. Für warme Getränke ist gesorgt.
L f gHrt mit zur Eisrevue?
I rtwird an die Anmeldung zur WWV-Fahrt zur Revue »Ho- I n jce<< in der Köln-Arena am Sonntag, dem 24. Januar.
qm. Für Mitglieder wird der Fahrpreis (20 DM) über- . n Näheres bei Karin Loth, Loni Fehlinger oder Hermann-
|f Hucke.
mbacher Möhnen
Ausflug ist am 12.12.1998. Wir fahren zum Weihnachts- nach Michelstadt, den Abschluß machen wir in Sachsen- n Wir treffen uns am DRK-Haus am oberen Spielplatz, ihrf 08.00 Uhr.
Isen.
innstube Daubach
r diesjährigen Weihnachtsfeier treffen sich die Frauen der Lstubeam Montag, dem 7. Dezember 1998, im Heimathaus. Lai beginnen wir etwas früher, schon um 19.00 Uhr, um uns InAdvent einzustimmen. Mitzubringen sind noch ein Gedeck le Fröhlichkeit und gute Laune. Seid bitte pünktlich, denn |ere Wirtin Maria wird uns ein köstliches Essen servieren.
|orgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
»Gesangstunde am Freitag, 4. Dezember 1998, findet bereits f19.30 Uhr im Lindensaal in Stahlhofen statt. Wir bitten um
Iciitung.
Holler
Brechstunde der Ortsbürgermeisterin
inerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
n:02602/3508
[(entliehe Bekanntmachung
[er Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses ! Ortsgemeinderates vom 03.11.1998 der Ortsgemeinde Bier für das Haushaltsjahr 1997
[aushaltsrechnung
Etstellung des Jebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
i-Einnahmen
1 . 468 . 666,39
776 . 309,05
2 . 244 . 975,44
Abgang
ar Kassen- fiahmereste
666,12
0,00
666,12
Jnme bereinigte
|Einnahmen
1 . 468 . 000,27
776 . 309,05
2 . 244 . 309,32
1‘Ausgaben
1 . 466 . 798,95
576 . 906,60
2 . 043 . 705,55
|eue Haushaltsaus-
Eereste
0,00
207 . 977,10
207 . 977,10
Abgang alter Hauspausgabereste
0,00
8 . 574,65
8 . 574,65
|ang
:er Kassen- Ijabereste
1 . 201,32
0,00
1 . 201,32
|me bereinigte |Ausgaben
1 . 468 . 000,27
776 . 309,05
2 . 244 . 309,32
Irschuß/Fehlbetraa
0,00
0,00
0,00
Nr. 49/98
Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.12. bis 16.12.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Piatz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Holler, den 30.11.1998 Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.)
gez. Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag
Zahl der Eintragungen
Gemeinde
Verbands
gemeinde
Landkreis
Zahl der
Stimmbe
rechtigten
insgesamt
Zahl der
Eintragungen
insgesamt
davon
ungültige
gültige
Prozent
Holler
861
77
1
76
8,83
pesteilt: Montabaur, 03.04.1998 Tiandsgemeindeverwaltung Montabaur | gez. Schaaf, I. Beigeordneter
piastungsbeschluß
fcrOltsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- iFtüng Montabaur für das,Haushaltsjahr 1997 aufgestellte psrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- f C em Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beige- pten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 03.11.1998
Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 10.09.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 03.11.1998 erklärt. Zugleich wurde der Ortsbürgermeisterin, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Holler am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Oststraße
Gemäß § 10 Abs. 4 i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) ist der Gemeindeanteil für jede Straße getrennt festzulegen. Der Ortsgemeinderat hat daher, den Richtlinien des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz folgend, den Anteil der Ortsgemeinde Holler am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Oststraße auf 25 v. H. festgesetzt, da es sich hierbei um eine reine Wohnstraße (Sackgasse) handelt.
Pflanzen von Bäumchen für Neugeborene
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß die Aktion für die 11 Neugeborenen fortgesetzt werden soll.
Ausbau des Weges zwischen Rheinstraße und Halle
Nach einigen Erläuterungen durch die Vorsitzende beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, daß der Weg zwischen Rheinstraße und Halle mit einer Bitumentragdeckschicht versehen wird und der Sportplatz eine neue Drainage erhalten soll. Die Finanzierung soll aus den Rücklagen erfolgen. Der Auftrag wird als Anschlußauftrag an die Baumaßnahme »An der Kehl« vergeben.
Forstreform
Der Ortsgemeinderat beschloß, den gerichtlichen Erörterungstermin durchzuführen und gegen die Vollzugsanordnung Widerspruch einzulegen.

