Einzelbild herunterladen

Montabaur

SPD Ortsverein Montabaur

Parteiöffentliche Vorstandssitzung am 19. August

7n einer parteiöffentlichen Vorstandssitzung am Mittwoch, dem 19 August, um 19.30 Uhr, in der Bürgerstube in Horressen lädt

die SPD Montabaur ein.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. 1 . Arbeitseinsatz und Eintei- M für den 20. August. An diesem Tag kommt die bürgerliche Revolution von 1848 nach Montabaur. »Trotz alledem« wird vom bekannten Cawwerusch-Theater aufgeführt und spielt in einer Schusterwerkstatt. Für die Open-Air-Theateraufführung im Schloßhof Montabaur wird der Arbeitseinsatz noch einmal be-

f Veranstaltung mit dem rheinland-pfälzischen Finanzminister Gernot Mittler. Gernot Mittler ist Gast des SPD-Ortsvereins Mon­tabaur und wird am 22. September in einer öffentlichen Veranstal­tung zur Steuerpolitik einer SPD geführten Bundesregierung spre­chen und mit den Gästen diskutieren. 3. Verschiedenes.

Zu dieser Sitzung sind auch interessierte Nichtmitglieder eingela­den. Information: Karl-Heinz Bächer, Tel.: 02602/4510.

Jahrgang 1938 Niederelbert

Wir haben für den Jahrgang 1938 eine heilige Messe für 22.08.1998 für lebende und Verstorbene des Jahrganges 1938 bestellt.

Im Anschluß an die heilige Messe treffen wir uns im Gasthaus Kilian in Niederelbert.

SV Blau-Weiß Niederelbert

Abteilung Alte Herren

Am Freitag, 14.08.1998, spielen wir auf dem Feierabend-Turnier bei unseren Sportkameraden aus Welschneudorf.

Spielbeginn: 18.30 Uhr; Abfahrt: 18.00 Uhr.

SG Elbert

Am Dienstag, dem 18.08.1998, bestreitet unsere 1. Mannschaft ein Freundschaftsspiel in Oberelbert. Gegner ist ab 19.00 Uhr der SV Niederwerth.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans. 02608/1340

Vermietung des Sportierheimes:

Rolf Neeb.02608/376

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

vom 28.07.1998

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haus­haltsjahr 1997, die sich bei 14 Haushaltsstellen auf insgesamt 5.441,63 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Ge­samthaushaltes.

Diezweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 4 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 17.608,96 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um den Betrag von 6.949,24 DM für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen. Der Haushaltsansatz (12.000,00 DM) soll die lfd. Unterhaltung (Kraftstoff, Schmiermittel, kleinere Reparaturen) hecken. Umfangreichere Instandsetzungemaßnahmen können beider Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt wer­ben. Es handelt sich hier um Reparaturen am Schlepper »Hol-

Nr. 33/98

Des weiteren mußten außerplanmäßig 6.895,24 DM für den Ausbau der Steinstraße zur Verfügung gestellt werden. Um die Steinstraße vollständig abrechnen zu können, muß noch ein Teilbereich fertiggestellt werden. Hierfür standen keine Mittel im Haushalt bereit.

Weiterhin mußten 2.802,12 DM für Bewirtschaftungskosten über­planmäßig bereitgestellt werden. Es handelt sich hier um die tatsächlichen Kosten für Abfallentsorgung, Wasser, Strom und Sachversicherungen im Bereich des Friedhofes. Die Kosten kön­nen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt wer­den.

Für die Beschaffung von Geräten und Arbeitsmaterialien mußte zusätzlich ein Betrag von 962,36 DM zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz (3.794,47 DM) berücksichtigt den lfd. Bedarf an Arbeitsmaterialien und kleine Reparaturen an Werkzeugen. Hierunter fallen Schleifscheiben, Farben, Lacke, Bohrmaschine, Stemmeisen, Besen, Arbeitshandschuhe etc.). Der Ansatz konn­te bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden. Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplan­mäßigen Haushaltsangaben für das Jahr 1997.

Westerwaldkreis: »Lokale Agenda 21«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß Entwässerungs­konzept im Baugebiet »Im Flürchen« vorzuschlagen.

Änderung der Benutzungsordnung für das Sportlerheim

Nach einigen Erläuterungen durch den Ortsbürgermeister über die überarbeitete Benutzungsordnung beschloß der Ortsgemein­derat die Benutzungsordnung für das Sportlerheim am gemein­deeigenen Sportplatz Oberelbert in der Form, wie sie dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat und im Anschluß an diesen Bericht abgedruckt ist.

Kulturelle Veranstaltungen

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, in der zweiten Jahres­hälfte eine Veranstaltung für die 9- bis 12jährigen Kinder durch­zuführen.

Neue Benutzungsordnung für das Sportlerheim

Der Ortsgemeinderat hat eine neue Benutzungsordnung für das Sportlerheim am gemeindeeigenen Sportplatz Oberelbert be­schlossen, die in dieser Ausgabe des Wochenblattes veröffent­licht ist. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, das für die außersportliche Nutzung des Sportheimes zu entrichtende Nutzungsentgelt wie folgt festzusetzen:

a) Für öffentliche Veranstaltungen von Ortsvereinen und Grup­pierungen bei Nutzung des Sportlerheimes und der Außenan­lagen beträgt das Nutzungsentgelt 100,00 DM für den ersten Tag. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 50,00 DM zu entrichten.

b) Für die alleinige Nutzung der Toilettenanlage bei öffentlichen Veranstaltungen beträgt das Nutzungsentgelt 50,00 DM für den ersten Tag. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 20,00 DM zu entrichten.

c) Für die alleinige Nutzung des Schankraumes und der Toilet­ten durch Bürger, Vereine und Gruppierungen wird ein Nut­zungsentgelt von 50,00 DM pro Veranstaltung erhoben.

d) Gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen von Verei­nen, Parteien und Gruppierungen (z. B. Jahreshauptver­sammlung, Weihnachtsfeiern etc.) sind gebührenfrei. Im Zweifelsfall entscheidet der Ortsbürgermeister über eine Ge­bührenbefreiung.

Der Ortsgemeinderat hat dem Sportverein Oberelbert, der durch seinen Vorsitzenden vertreten wird, als Beauftragtem der Ortsge­meinde Oberelbert die Zuständigkeit für die Erteilung der Nut­zungserlaubnis und die Ausübung des Hausrechtes im Sportler­heim übertragen. Anträge auf Erteilung der Nutzungserlaubnis sind daher ab sofort an den Vorsitzenden des Sportvereines Oberelbert zu richten.

Benutzungsordnung

für das Sportplatzgebäude am gemeindeeigenen Sportplatz der Ortsgemeinde

Aufgrund des § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 24.12.1973 (GVBI. S. 4191), zuletzt geän-