Montabaur
SPD Ortsverein Montabaur
Parteiöffentliche Vorstandssitzung am 19. August
7n einer parteiöffentlichen Vorstandssitzung am Mittwoch, dem 19 August, um 19.30 Uhr, in der Bürgerstube in Horressen lädt
die SPD Montabaur ein.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. 1 . Arbeitseinsatz und Eintei- M für den 20. August. An diesem Tag kommt die bürgerliche Revolution von 1848 nach Montabaur. »Trotz alledem« wird vom bekannten Cawwerusch-Theater aufgeführt und spielt in einer Schusterwerkstatt. Für die Open-Air-Theateraufführung im Schloßhof Montabaur wird der Arbeitseinsatz noch einmal be-
f Veranstaltung mit dem rheinland-pfälzischen Finanzminister Gernot Mittler. Gernot Mittler ist Gast des SPD-Ortsvereins Montabaur und wird am 22. September in einer öffentlichen Veranstaltung zur Steuerpolitik einer SPD geführten Bundesregierung sprechen und mit den Gästen diskutieren. 3. Verschiedenes.
Zu dieser Sitzung sind auch interessierte Nichtmitglieder eingeladen. Information: Karl-Heinz Bächer, Tel.: 02602/4510.
Jahrgang 1938 Niederelbert
Wir haben für den Jahrgang 1938 eine heilige Messe für 22.08.1998 für lebende und Verstorbene des Jahrganges 1938 bestellt.
Im Anschluß an die heilige Messe treffen wir uns im Gasthaus Kilian in Niederelbert.
SV Blau-Weiß Niederelbert
Abteilung Alte Herren
Am Freitag, 14.08.1998, spielen wir auf dem Feierabend-Turnier bei unseren Sportkameraden aus Welschneudorf.
Spielbeginn: 18.30 Uhr; Abfahrt: 18.00 Uhr.
SG Elbert
Am Dienstag, dem 18.08.1998, bestreitet unsere 1. Mannschaft ein Freundschaftsspiel in Oberelbert. Gegner ist ab 19.00 Uhr der SV Niederwerth.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans. 02608/1340
Vermietung des Sportierheimes:
Rolf Neeb.02608/376
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
vom 28.07.1998
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1997, die sich bei 14 Haushaltsstellen auf insgesamt 5.441,63 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Diezweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 4 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 17.608,96 DM aus.
Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um den Betrag von 6.949,24 DM für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen. Der Haushaltsansatz (12.000,00 DM) soll die lfd. Unterhaltung (Kraftstoff, Schmiermittel, kleinere Reparaturen) hecken. Umfangreichere Instandsetzungemaßnahmen können beider Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt werben. Es handelt sich hier um Reparaturen am Schlepper »Hol-
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Des weiteren mußten außerplanmäßig 6.895,24 DM für den Ausbau der Steinstraße zur Verfügung gestellt werden. Um die Steinstraße vollständig abrechnen zu können, muß noch ein Teilbereich fertiggestellt werden. Hierfür standen keine Mittel im Haushalt bereit.
Weiterhin mußten 2.802,12 DM für Bewirtschaftungskosten überplanmäßig bereitgestellt werden. Es handelt sich hier um die tatsächlichen Kosten für Abfallentsorgung, Wasser, Strom und Sachversicherungen im Bereich des Friedhofes. Die Kosten können bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden.
Für die Beschaffung von Geräten und Arbeitsmaterialien mußte zusätzlich ein Betrag von 962,36 DM zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz (3.794,47 DM) berücksichtigt den lfd. Bedarf an Arbeitsmaterialien und kleine Reparaturen an Werkzeugen. Hierunter fallen Schleifscheiben, Farben, Lacke, Bohrmaschine, Stemmeisen, Besen, Arbeitshandschuhe etc.). Der Ansatz konnte bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden. Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben für das Jahr 1997.
Westerwaldkreis: »Lokale Agenda 21«
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß Entwässerungskonzept im Baugebiet »Im Flürchen« vorzuschlagen.
Änderung der Benutzungsordnung für das Sportlerheim
Nach einigen Erläuterungen durch den Ortsbürgermeister über die überarbeitete Benutzungsordnung beschloß der Ortsgemeinderat die Benutzungsordnung für das Sportlerheim am gemeindeeigenen Sportplatz Oberelbert in der Form, wie sie dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat und im Anschluß an diesen Bericht abgedruckt ist.
Kulturelle Veranstaltungen
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, in der zweiten Jahreshälfte eine Veranstaltung für die 9- bis 12jährigen Kinder durchzuführen.
Neue Benutzungsordnung für das Sportlerheim
Der Ortsgemeinderat hat eine neue Benutzungsordnung für das Sportlerheim am gemeindeeigenen Sportplatz Oberelbert beschlossen, die in dieser Ausgabe des Wochenblattes veröffentlicht ist. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, das für die außersportliche Nutzung des Sportheimes zu entrichtende Nutzungsentgelt wie folgt festzusetzen:
a) Für öffentliche Veranstaltungen von Ortsvereinen und Gruppierungen bei Nutzung des Sportlerheimes und der Außenanlagen beträgt das Nutzungsentgelt 100,00 DM für den ersten Tag. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 50,00 DM zu entrichten.
b) Für die alleinige Nutzung der Toilettenanlage bei öffentlichen Veranstaltungen beträgt das Nutzungsentgelt 50,00 DM für den ersten Tag. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 20,00 DM zu entrichten.
c) Für die alleinige Nutzung des Schankraumes und der Toiletten durch Bürger, Vereine und Gruppierungen wird ein Nutzungsentgelt von 50,00 DM pro Veranstaltung erhoben.
d) Gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen von Vereinen, Parteien und Gruppierungen (z. B. Jahreshauptversammlung, Weihnachtsfeiern etc.) sind gebührenfrei. Im Zweifelsfall entscheidet der Ortsbürgermeister über eine Gebührenbefreiung.
Der Ortsgemeinderat hat dem Sportverein Oberelbert, der durch seinen Vorsitzenden vertreten wird, als Beauftragtem der Ortsgemeinde Oberelbert die Zuständigkeit für die Erteilung der Nutzungserlaubnis und die Ausübung des Hausrechtes im Sportlerheim übertragen. Anträge auf Erteilung der Nutzungserlaubnis sind daher ab sofort an den Vorsitzenden des Sportvereines Oberelbert zu richten.
Benutzungsordnung
für das Sportplatzgebäude am gemeindeeigenen Sportplatz der Ortsgemeinde
Aufgrund des § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 24.12.1973 (GVBI. S. 4191), zuletzt geän-

