Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Niederelbert als Satzung beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem Dorf« wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 10 Abs. 2 BauGB am 02.07.1998 (Az. 6/60-610-13/4.72.4) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
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Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb v drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absa/ 1 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind d Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. ' aie
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gemen (Auszug): u '
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor Schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu stände gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachuna als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn _
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung dis
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der Satzung verletzt worden sind oder a
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Niederelbert, 29.07.1998 Willi Bode, Ortsbürgermeister
Besuch aus der Partnergemeinde Heuthen über die Kirmestage
Über das Kirmeswochenende wird einer Besuchergruppe aus unserer thüringischen Partnergemeinde Heuthen nach Niederelbert kommen, um mit uns samstags und sonntags die Kirmes zu feiern. Die Gäste werden am Kirmessamstag, dem 12.09.1998, gegen 14.00 Uhr, in Niederelbert eintreffen und sonntags gegen 15.00 Uhr wieder abreisen.
Diejenigen Gäste aus Heuthen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt einmal in Niederelbert waren, haben den Wunsch geäußert, wieder die Familien zu treffen, die sie bereits bei einem früheren Besuch kennengelernt haben. Erwartet werden aber auch Gäste, die erstmals nach Niederelbert kommen.
Es ergeht also die herzliche Bitte an die Niederelberter Bürgerinnen und Bürger unsere Gäste aus Heuthen aufzunehmen und diese Bereitschaft dem 1. Beigeordneten, Willi Müller, Wiesenstraße, Tel:: 5631, mitzuteilen. Da auch Gäste unterzubringen sind, die erstmals nach Niederelbert kommen, werden natürlich auch Gastgeber gesucht, die bisher noch keine Heuthener Gäste beherbergt haben.
Bitte teilen Sie Ihre Bereitschaft, Gäste aufzunehmen, auch dann Herrn Müller mit, wenn Sie bereits unmittelbar mit Ihren Freunden aus Heuthen Kontakt aufgenommen und ihnen Ihre Gastfreundschaft angeboten haben.
Übrigens: Bürgermeister Kurse hat die Niederelberter Bürgerinnen und Bürger für 1999 zu einem Gegenbesuch nach Heuthen eingeladen.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Tolles Straßenfest im Äußeren Weg
Das Straßenfest am 11.07.1998, zugunsten behinderter Kinder und Erwachsener war ein voller Erfolg. Der Erlös von stolzen 4.000,00 DM konnte somit an das Wohnheim Hachenburg gespendet werden.
Herzlichen Dank allen Spendern und Gästen, die durch Sach-, Geld-, Salat- und Kuchenspenden und vor allem durch ihren Besuch wesentlich zu diesem hohen Erlös beigetragen haben. Ganz besonderen Dank an alle Helfer, die unentgeltlich und mit größtem Einsatz geholfen haben, und ohne die eine solche Veranstaltung gar nicht möglich gewesen wäre. Danke an die Fa. Weichert, die uns alle benötigten Backwaren spendete. Danke dem Luftsportclub Montabaur, der uns 3 Flugscheine für unsere Tombola spendete, und sehr bewundernswert war wieder einmal der Einsatz von Christian Bach, der vor, während und nach dem Fest stets zugegen war und durch seine selbstgefertigten Blumengestecke die Einnahme von über 400,00 DM an uns weiter- gab.
Der krönende Abschluß war eine Schiffstaufe der Elberter Möh- nen, die in der Elbertbach stattfand (Eingeweihte wissen worum es sich handelt). Herzlichen Dank allen, die immer bereit sind zu helfen. Es danken auch: Familie Weißflog und die Behinderten der Wohnstätte Hachenburg.
Montabaur
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Nr. 33/98
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