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Festprogramm ist einige Seiten zuvor schon abgedruckt, so ! a uf eine Wiederholung an dieser Stelle verzichten möchte.

nlpVoraussetzungen für Frohsinn, gute Stimmung und Unterhal- t na unter der bunten Lichterkette sind somit gegeben. Hoffen wir, j!« uns auch »Petrus« wieder gut gesonnen ist, damit dieses Gemeindefest ein voller Erfolg wird.

sipverehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger beweisen Ihre Verbun- rfpnheit mit diesem Heimatfest, indem Sie Ihr Haus mit der Ge- Ifflsindefahne flaggen. Und so lade ich im Namen der Ortsgemein- Je und des Vereinsrings Jung und Alt, Groß und Klein, recht herzlich ein. Zeigen Sie Ihre Nähe zur Heimat, zu unserem Ort : und besuchen Sie die angebotenen Veranstaltungen.

Allen Einwohnern wünsche ich schöne Festtage und unseren t Gästen und Besuchern aus Nah und Fern rufe ich ein herzliches F Willkommen zu und viele Begegnungen mit Verwandten, Bekann­ten und alten Freunden in geselliger Runde.

1 Ihr Norbert Blath, Bürgermeister

[Biirgersprechstunde [am Dienstag, 18. August 1998, fällt aus

iürgersprechstunde am kommenden Dienstag fällt aus. [Nächste Sprechstunde wie gewohnt am Donnerstag, 20. August E 18 , von 18.30 bis 20.00 Uhr.

Norbert Blath, Bürgermeister

I Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Wiein den vergangenen Jahren wird sich der MGV »Mozart« auch | in diesem Jahr wieder mit einem Weinbrunnen an der Gestaltung der Kirmes beteiligen.

Der Weinbrunnen ist ab Freitagnachmittag, 18.00 Uhr, geöffnet, besuchen Sie uns, unsere Vereinsjugend hat keine Kosten und [Mühen zur Gestaltung des Weinbrunnens gescheut und würde [sich freuen, eine große Anzahl von Gästen begrüßen zu können. [Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

| Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

i...nach Vereinbarung

[Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

[Aufgrabungsarbeiten in der Römerstraße

|ln einem Teilbereich der Römerstraße kann es zu Verkehrsbehin- derungen durch Tiefbauarbeiten kommen. In Höhe der Parkbuch- [ ten wechselt eine Tiefbaufirma im Auftrag der KEVAG aus Sicher- | heitsgründen ein veraltetes 20 KV Erdkabel aus. Die Bauarbeiten i ziehen sich über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen hin. Alle [Anliegerwerden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb des Baustel- [lenbereiches abzustellen. Die in diesem Bereich aufgestellten [ Altglascontainer sind auch während der Bauphase frei zugäng-

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

Spfr. Germ. Kadenbach 1910 e.V.

M. IVV Wandertage

Die Sportfreunde Germania Kadenbach veranstalten am -29,/30.Ö8.1998 wieder ihre internationalen Volkswandertage. Es ; steht wieder eine 10 km Strecke sowie eine Strecke von 21 km ' [ur Auswahl. Alle Wanderfreunde sind recht herzlich eingeladen, i * Wanderabteilung bittet auch in diesem Jahr wieder um Ku- i taspenden.

Fußball I. Mannschaft

Es geht tos: Am Sonntag, dem 16.08.1998, empfängt unsere neuformierte Mannschaft um Spielertrainer Michael Kapski den «ast von der SG Weißenthurm/Kettig. Anstoß zum ersten Mei­sterschaftsspiel der Kreisliga A - Gruppe 2 Qualif. - ist um 14.30 : [fl Im Waldstadion Kadenbach. Wir würden uns über zahlreiche Unterstützung sehr freuen.

Nr. 33/98

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags. VO n 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon und Fax: 02620/8442

Simmern

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Neuhäusel sucht für die Reinigung im Augst-Stadion zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reini­gungskraft.

Die auszuführenden Tätigkeiten erstrecken sich auf die Rei­nigungsarbeiten im Sommerhalbjahr (April bis Oktober) mit einem monatlichen Aufwand von ca. 20 Stunden.

Die Tätigkeit wird als sog. geringfügige Beschäftigung ent­lohnt analog dem Tarif für gemeindliche Arbeiter (BMT-G II). Interessenten werden gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Fritz Roggenbach, Ortsbürgermeister

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

vom 13.07.1998

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haus­haltsjahr 1997, die sich bei 6 Haushaltsstellen auf insgesamt 3.988,67 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Ge­samthaushaltes.

Die zweite Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushalts­ausgaben bei insgesamt 5 Haushaltsstellen in Höhe eines Ge­samtbetrages von 38.122,68 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um den Betrag von 23.561,41 DM für die Erschließung des Baugebietes »Aufm Rauenstück«. Die erhebliche Überschreitung des Haus­haltsansatzes (42.317,55 DM) resultiert aus den Arbeiten zur Errichtung der Straßenbeleuchtung. Die Mittel reichten nicht aus, da ursprünglich nur die Verkabelungsarbeiten eingeplant waren. Bei der Aufstellung des Haushaltes war nicht absehbar, daß die Straßenlampen im Erschließungsgebiet bereits 1997 aufgestellt werden sollten.

Des weiteren mußten überplanmäßig 6.561,73 DM für den Unter­nehmereinsatz im Forstbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Die Haushaltsüberschreitung wurde im wesentlichen durch die Vor­lieferung von Fichten-Vollbäumen verursacht. Die Mittel hierfür waren im Haushaltsplan nicht berücksichtigt.

Ebenfalls mußten 5.626,54 DM überplanmäßig für die Dienstbe- züge für Arbeiter bereitgestellt werden. Bedingt durch die Ände­rung der Stundenlöhne der Reinigungskräfte auf den Tariflohn nach dem BMT-G entstanden die ausgewiesenen Mehraufwen­dungen.

Für die Verbandsgemeindeumlage mußte ein Betrag von 1.172,00 DM für die aufgrund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Umlage überplanmäßig zur Verfügung gestellt wer­den.

Weiterhin mußten 1.201,00 DM überplanmäßig für Zinsausgaben bereitgestellt werden. Durch die sogenannte Vollverzinsung ge­mäß § 233 a der Abgabenordnung bei Steuernachforderungen oder Steuererstattungen von Gewerbesteuer sind Zinsen zu be­rechnen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht im voraus eingeplant werden können.