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Nr. 31/98
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insbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Der Änderungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten a - ■ -- u Planskizze ersichtlich.
SSeer^chtlich
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labaur, 27.07.1998 Irtretung:
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Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
Montabaur, 27.07.1998 In Vertretung:
Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
etliche Bekanntmachung
^rung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 1. Erweite- < der Ortsgemeinde Kadenbach Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung 7 nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
MOrtsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am |S§7.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 1. Arung« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekannt- Spng).
lach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele MZwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist pnheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, jesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme fr Zeit vom 10.08.1998 bis 09.09.1998 (einschließlich) bei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer IKonrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der jststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis |0 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis |0 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis SO Uhr) öffentlich aus.
Inbach, 27.07.1998
prtretung: Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
Miche Bekanntmachung
Iprung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 2. Erweitere. -f v ? rts 9 eme i n de Kadenbach er: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 A »s- 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
* 7 Ä eindera t von Kadenbach hat in seiner Sitzung am iHfifc p 8 . en Bßschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf der W&mreiterung« zu ändern.
Tnderungsbgschiuß w j r( j hj erm jt gemäß § 2 Abs. 4 und 1 pB öffentlich bekanntgemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 2. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.07.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 2. Erweiterung« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.08.1998 bis 09.09.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) öffentlich aus.
Kadenbach, 27.07.1998
In Vertretung: Karl Bechtle, erster Ortsbeigeordneter
Was tut sich im Ort?
Wie Sie sicherlich bemerkt haben, wurden in den vergangenen Wochen mehrere geplante Baumaßnahmen in Angriff genommen.
Am ehemaligen Schulgebäude wurden Dach und Schornstein saniert, an der Fassade verschiedene Schönheitsreparaturen durchgeführt. Durch diese Maßnahmen wurde die Erhaltung dieses ortsbildprägenden Gebäudes für die kommenden Jahre gesichert. Für die Zukunft steht noch die Sanierung verschiedener Fenster und der Eingangstür auf dem Plan.
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