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Montabaur

Der Änderungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

Montabaur, 27.07.1998

In Vertretung: Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I-IV1. Erwei­terung« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.07.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I- IV 1. Erweiterung« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Be­kanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.08.1998 bis 09.09.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Kadenbach, 27.07.1998

In Vertretung: Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Höh« der Ortsge­meinde Kadenbach

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.07.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf der Höh« zu ändern.

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Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs TTTl

BauGB öffentlich bekanntgemacht. ' U0(f lj

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Montabaur, 27.07.1998

In Vertretung: Karl Bechtle, 1. OrtsbeigeorM

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Höh« der Ortsgsj meinde Kadenbach

hier: Durchführung der vorgezogenen BürgerbeteillgunJ nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am: 13.07.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Auf der i» beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung), I Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemelnf Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnenist Gelegenheit zur Äußerung.und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnal!i in der Zeit vom 10.08.1998 bis 09.09.1998 (einschließlich) ba der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zlmnfl 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während# Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08,001-

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08,001

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08,00»

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Kadenbach, 27.07.1998 ä

In Vertretung: Karl Bechtle, erster Ortsbelgeortlm

Öffentliche Bekanntmachung f

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 1. Erweil rung« der Ortsgemeinde Kadenbach J

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gv| § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) )

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung *1 13.07.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Au!» Höh 1. Erweiterung« zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.