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Nr. 31/98
. rierun gsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Inskizze er sichtlich.
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jjntabaur, 27.07.1998 [Vertretung:
Der Änderungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich.
Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
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Montabaur, 27.07.1998 In Vertretung:
Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
Sffentliche Bekanntmachung
jiderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsge- einde Kadenbach
fler: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
|er Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am s.07.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« belassen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). $ach§3Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele |id Zwecke der. Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist anheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
[Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme m der Zeit vom 10.08.1998 bis 09.09.1998 (einschließlich) bei |er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer |21, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der |ienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis IpO Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis (■•30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis j.30 Uhr) öffentlich aus. iadenbach, 27.07.1998
[fn Vertretung: Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I - IV« der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.07.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I- IV« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.08.1998 bis 09.09.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) öffentlich aus.
Kadenbach, 27.07.1998
In Vertretung: Karl Bechtle, 1. Ortsbeigeordneter
öffentliche Bekanntmachung
gnderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I — IV« der trtsgemeinde Kadenbach
ier. Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
ter Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 3.07.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am Krä- wl-iv« zu ändern.
|er Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 PauGB öffentlich bekanntgemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I - IV1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschiusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.07.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am Krämer I - IV 1. Erweiterung« zu ändern.
Der Änderungsbeschluß vrird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

