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Nr. 31/98

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

tabaur, 22.07.1998

entliehe Bekanntmachung

arung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« der Stadt tabaur

; öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugeaetzbuchea (BauGB)

i fiS«»" Montabaur hat In seiner Sltzung am_25.06.1998

U1 -, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs "Hlrtengarten« öffentlloh auszulegen.

Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09.1998 (ein­schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze.

Montabaur, 22.07.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im Weiherchen - Faren- au« der Stadt Montabaur

hier: öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.06.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs­planes »Im Weiherchen-Farenau« öffentlich auszulegen.

Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB In der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09.1998 (ein­schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Ädenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Montabaur, 22.07.1998