Montabaur
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Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze.
Montabaur, 22.07.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.06.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen —Erweiterung« öffentlich auszulegen.
Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Ädenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen« d er tabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunte maß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bau Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am^TI den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Beh ■ planes »Feldchen« öffentlich auszulegen.
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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen« derStadtli| tabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlai maß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)| Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.061 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung desBebauf planes »Hemchen« öffentlich auszulegen. _
Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß|J 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11 . 09.1 W schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung mm Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 f baur, während der Dienststunden (montags, dienstags“ 1 " wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 1 6.00 Uhr,fl tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.001 von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aW Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbaf meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich® derschrift vorgebracht werden.

