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Montabaur

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Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09.1998 (ein­schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze.

Montabaur, 22.07.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.06.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs­planes »Alter GalgenErweiterung« öffentlich auszulegen.

Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09.1998 (ein­schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Ädenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen« d er tabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunte maß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bau Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am^TI den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Beh planes »Feldchen« öffentlich auszulegen.

Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen aem-sml 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11.09 igwa schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung 2* Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 564 M baur, während der Dienststunden (montags, dieristaosiJ wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr ? tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich»! Anregungen können während dieser Zeit bei der VerbaL meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich jl derschrift vorgebracht werden. 1

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen« derStadtli| tabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlai maß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)| Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.061 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung desBebauf planes »Hemchen« öffentlich auszulegen. _

Die entsprechenden Änderungsunterlagen liegen gemäß|J 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.1998 bis 11 . 09.1 W schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung mm Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 f baur, während der Dienststunden (montags, dienstags 1 " wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 1 6.00 Uhr,fl tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.001 von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aW Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbaf meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich® derschrift vorgebracht werden.