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Nr. 31/98
I horpich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten . Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Pm umfaßt nicht das Grundstück des städtischen Alten- Skizze und umfaßt ausschließlich das Grundstück des städtischen «.nhpimes zwischen Dill-/Lahn- und Rheinstraße. Alten- und Pflegeheimes zwischen Dill-/Lahn- und Rheinstraße.
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abaur, 22.07.1998
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Montabaur, 22.07.1998
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.06.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« öffentlich auszulegen.
intliche Bekanntmachung
Jrung des Bebauungsplanes »Alberthöhe I« der Stadt jabaur- Teilgebiet Alten- und Pflegeheim - Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
itadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.07.1998 Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs- |s »Alberthöhe I« öffentlich auszulegen und auf die vorgezo- ifBürgerbeteiligung zu verzichten.
Inderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der |om 10.08.1998 bis 11.09.1998 (einschließlich) bei der Indsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, fd-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der itstunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis ^ Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis I Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 I ur Einsichtnahme öffentlich aus.
jungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge- |aeyerwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie- |nrift vorgebracht werden.
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