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Nr. 31/98

I horpich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten . Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Pm umfaßt nicht das Grundstück des städtischen Alten- Skizze und umfaßt ausschließlich das Grundstück des städtischen «.nhpimes zwischen Dill-/Lahn- und Rheinstraße. Alten- und Pflegeheimes zwischen Dill-/Lahn- und Rheinstraße.

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Montabaur, 22.07.1998

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.06.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs­planes »Alter Galgen« öffentlich auszulegen.

intliche Bekanntmachung

Jrung des Bebauungsplanes »Alberthöhe I« der Stadt jabaur- Teilgebiet Alten- und Pflegeheim - Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

itadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.07.1998 Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs- |s »Alberthöhe I« öffentlich auszulegen und auf die vorgezo- ifBürgerbeteiligung zu verzichten.

Inderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der |om 10.08.1998 bis 11.09.1998 (einschließlich) bei der Indsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, fd-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der itstunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis ^ Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis I Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 I ur Einsichtnahme öffentlich aus.

jungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge- |aeyerwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie- |nrift vorgebracht werden.

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