Mo ntabaur _
gewiesene Waldweg wird auch von Wanderern, Joggern und den jagdausübungsberechtigten benutzt.
Offensichtlich war die Absicht, Jagdberechtigte/Jagdaufseher, die diesen Weg mit ihren Fahrzeugen - im Winter auch zur Wildfütterung - befahren, einen nachhaltigen Schaden zuzuführen.
Um dies auch sicherzustellen, hatte er noch zusätzlich einen stärkeren Ast in den Einmündungsbereich gelegt, damit die Fahrzeuge beim Einbiegen auch das »Nagelbrett« überfahren mußten. Seine verwerfliche Absicht ist ihm auch gelungen, denn zwei Jagdausübungsberechtigte haben sich insgesamt 6 Reifen beschädigt, die wegen der besonderen Art der Schäden nicht mehr repariert werden konnten.
Bewußt in Kauf genommen wurde dabei, daß sich auch Menschen und Tiere verletzten können. Tatsächlich hat sich auch eine Dame, die den Weg zum Joggen benutzte, derart verletzt, daß sie sich in ärztliche Behandlung begeben mußte.
Wer zur Aufklärung dieses unverantwortlichen Verhaltens beitragen kann, möge sich bitte mit mir in Verbindung setzen. Absolute Vertraulichkeit wird zugesichert.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Nr. 20/98
sein kann, wäre eine rege Teilnahme an dieser Veranstaltung wünschenswert.
SV »Blau-Weiß« Niederelbert
Abteilung Alte Herren
Am Samstag, dem 16.05.1998, haben wir ein Heimspiel gegen die Alten Herren aus Holzappel. Anstoß: 17.00 Uhr. Thekendienst und Platzaufbau: Schlemmer/Sabel R.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/1340
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Straßenfest im Äußeren Weg
Die bereits in der Vergangenheit im Äußeren Weg veranstalteten Straßenfeste erfreuten sich großer Beliebtheit.
Auch in diesem Jahr ist wieder ein Straßenfest zugunsten behinderter Kinder und Erwachsener geplant.
Am Samstag, 11. Juli 1998, ab 14.00 Uhr, sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich willkommen. Die Organisation wird wieder von Familie Weisflog und Freunden übernommen. Höhepunkt des Straßenfestes soll eine Tombola sein, für die noch Sach- und auch Geldspenden zum Kauf von Preisen von Farn. Weisflog entgegengenommen werden. Wer mit einem Kuchen oder einem Salat dazu beitragen will, daß auch niemand hungrig bleibt, ist ebenfalls herzlich willkommen.
Also bitte vormerken: Straßenfest im Äußeren Weg am Samstag, 11. Juli 1998, ab 14.00 Uhr. Und nicht vergessen: Freunde, Bekannte und Verwandte zum Fest mitbringen!
Förderverein der Grundschule »Am Hähnchen«
Oh, höret alle her!
Am Samstag, dem 16.05.1998, ist auf Einladung des Fördervereins der Grundschule »Am Hähnchen« die Gruppe »Saitenspinner« in der Elberthalle in Niederelbert zu Gast.
Zu Beginn der Veranstaltung wird das Harfenensemble des Musikgymnasiums unter Leitung von Frau Müller-Thalmann aufspielen. Den Hauptteil des Abends wird dann die Gruppe »Saitenspinner« gestalten.'
Diese Gruppe aus Lahnstein ist seit 1979 aktiv und durch viele Auftritte auch weit über unseren heimischen Raum bekannt. Sie befaßt sich insbesondere mit deutschsprachigen Volksliedern, die von ihr neu arrangiert wurden. Der unverwechselbare Stil der Saitenspinner wird durch ihren mehrstimmigen Gesang und die Verwendung verschiedenster akustischer Instrumente geprägt. Unter dem Motto »Alte Lieder - neu gesponnen!« möchte die Gruppe unbekannte Lieder bekannt machen und neu beleben. Karten für die Veranstaltung sind ab sofort im Vorverkauf bei
- der Grundschule »Am Hähnchen«, Tel.: 2929
- der Elbertapotheke, Niederelbert
- Zweirad Bierenfeld, Holler
- Versicherungsbüro Wirges, Untershausen
zum Preis von 8,00 DM erhältlich. Beginn der Veranstaltung: 20.00 Uhr.
Förderverein der Waldschule Montabaur
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Dienstag, 26. Mai 1998, findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Waldschule Montabaur statt.
Dazu werden hiermit alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Beginn: 20.00 Uhr in der Aula der Waldschule.
Wichtigster Tagesordnungspunkt wird die Diskussion über Aktivitäten und Veranstaltungen des Fördervereins sein. Für diesbezügliche Anregungen sind wir immer dankbar.
Darüber hinaus finden auch Neuwahlen statt.
Damit der Förderverein auch weiterhin erfolgreich für die Schule und somit in erster Linie für die Schülerinnen und Schüler tätig
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat Oberelbert hat am 24.03.1998 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Im Flürchen« die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Im Flürchen«. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Stelzenbachstraße, im Osten durch den Weg Flurstück Nr. 86 und dessen Verlängerung bis zum Flurstück 74, das die südöstliche Abgrenzung bildet, im Südwesten durch den Weg 69, teilweise die Straße »Zum Forellenhof« sowie das bebaute Flurstück 144 und im Westen durch die bebauten Grundstücke 125 und 129 sowie der neuen Teilungsgrenze zwischen St. Laurentius Kirche und Pfarrhaus.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:
Gemarkung: Oberelbert Grundbuchbezirk: Oberelbert Flur 1:
Flurstücke: 145,146 Flur 2:
Flurstücke: 107 tlw., 110/3 tlw., 111,112,113,114,117,118,119, 120, 121,122, 123, 124 Flur 4:
Flurstücke: 30 tlw., 75/1,76/1,77 tlw., 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,
- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Oberelbert
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

