Montabaur
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Nr. 14/98
Rechnungsprüfungsausschuß empfahl dem Verbandsgemeinderat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen.
Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1996 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur die Jahresrechnung für das Jahr 1996. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden waren, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur wurde Entlastung gern. § 114 Abs. 1 GemO für das Jahr 1996 erteilt.
Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Betriebszweig Wasserversorgung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1996
Einstimmig stellte der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluß zum 31.12.1996 der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Wasserversorgung-fest. Die Feststellung erfolgte aufgrund des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH (Wirtschaftsgesellschaft) in Koblenz und aufgrund des Bestätigungsvermerks im Prüfbericht. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 401.046,98 DM wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wurde gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1996
Der Jahresabschluß zum 31.12.1996 für die Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - wurde einstimmig nach Prüfung durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Wirtschaftsgesellschaft) in Koblenz und aufgrund des Bestätigungsvermerkes vom Verbandsgemeinderat festgestellt. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 392.268,80 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gern. § 114 Abs. 1 GemO wurde dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung erteilt.
Erlaß einer Satzung über die Benutzung des Mons-Tabor-Ba- des
Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat den Erlaß einer Satzung über die Benutzung des sanierten und erweiterten »Mons-Tabor-Bades« in Montabaur. Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt gemacht.
Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mons-Tabor-Bades
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig den Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mons-Tabor-Bades. Das Bad soll voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 1998 in Betrieb genommen werden. Um sozialverträgliche Preise für das Familienbad zu schaffen, orientierte sich der Rat an den Preisen der umliegenden Bäder. Der Preis einer Tageskarte für Erwachsene wird 6,— DM, für Kinder 3,- DM betragen. Außerdem werden für bestimmte Personenkreise Ermäßigungen gewährt. Auch diese Gebührensatzung wird bald im Wochenblatt veröffentlicht.
Bestellung eines Abschlußprüfers
Prüfung der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab 1997, Betriebszweig Mons-Tabor-Bad ab 1998
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Dr. Dornbach & Partner KG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft, 56005 Koblenz, zu beauftragen, die Jahresab- schlußprüfungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Montabaur, Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und ab 1999 Mons-Tabor-Bad vorzunehmen. Darüber hinaus soll die Firma auch 1998 die Eröffnungsbilanz per 01.01.1999 für das Mons-Tabor-Bad erstellen. Der Auftrag erstreckt sich auf die Wirtschaftsjahre 1997 bis 1999.
Besoldung des Bürgermeisters wird erhöht
Mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FWG-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« beschloß der Verbandsgemeinderat, die Besoldung des Bürgermeisters der Verbands- gemeinde zum 1. Juli 1998 nach Besoldungsgruppe B 6 anzuheben.
Den Antrag auf Anhebung der Besoldung des Bürgermeisters begründete für die CDU-Fraktion deren Vorsitzender Wolfgang Müller. »Gute Leistung erfordert angemessene Bezahlung«, argumentierte der Fraktionssprecher und merkte an, in der freien Wirtschaft sei dies selbstverständlich. Die Besoldung des Bürgermeisters richte sich nach der Einwohnerzahl. Innerhalb der jeweiligen Größenklasse sei die Besoldung alternativ nach einer niedrigeren und einer höheren Besoldungsgruppe möglich. Seit vielen Jahren werde der Bürgermeister in Montabaur nach der niedrigeren Besoldungsgruppe bezahlt.
Wolfgang Müller verwies weiterhin darauf, daß der Bürgermeister der Verbandsgemeinde gleichzeitig hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Montabaur ist. Er bekomme für seine Tätigkeit von der Stadt keine Aufwandsentschädigung, sondern die Stadt Montabaur zahle an die Verbandsgemeinde Montabaur eine der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Stadtbürgermeisters entsprechende Summe. Aufgrund der entsprechenden Vereinbarung erhalte die Verbandsgemeinde von der Stadt jährlich mehr als 50.000 DM. Diese Lösung sei für die Verbandsgemeinde außerordentlich günstig. Per saldo »koste« der Bürgermeister der größten Verbandsgemeinde im Land Rheinland-Pfalz diese weniger als ein Bürgermeister in der kleinsten Verbandsgemeinde. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle seien die Bürgermeister der Verbandsgemeinden bei Personalunion ehrenamtlicher Bürgermeister der Sitzgemeinde.
Sie erhielten dann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Stadt- bzw. Ortsbürgermeister. Das sei beim Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur nicht der Fall. Dadurch stehe er sich seit Jahren finanziell schlechter als die Bürgermeister wesentlich kleinerer Verbandsgemeinden. Vor diesem Hintergrund sei es gerechtfertigt, die Besoldung des Bürgermeisters nun nach der höheren Besoldungsgruppe vorzunehmen. Wolfgang Müller verwies darauf, daß die meisten Bürgermeister der anderen Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis nach der jeweils höheren Besoldungsgruppe dotiert werden, und zwar auch dann, wenn sie erst relativ kurz im Amt sind. Darunter seien auch der SPD angehörige Bürgermeister.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Widner, wandte sich mit scharfen Worten gegen die vorgeschlagene Besoldungserhöhung. Diese sei angesichts hoher Arbeitslosigkeit moralisch nicht zu rechtfertigen.
Der. Vergleich mit der freien Wirtschaft passe nicht, da der Bürgermeister vom Steuerzahler »bezahlt« werde. Paul Widner mokierte sich darüber, daß Anträge auf Bezuschussung von Institutionen im sozialen Bereich abgelehnt worden seien, während man den Bürgermeister höher besolden wolle. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer sozialen Schieflage.
Auch die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« plädierte gegen die Besoldungserhöhung. Bernhard Houy verwies auf Einkommensverluste, die die übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hinnehmen müßten.
Hingegen sprach sich Klaus Böckling für die FWG-Fraktion für den Antrag der CDU-Fraktion aus. Er erkannte ausdrücklich die besonderen Leistungen des Bürgermeisters für die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur an. Beispielhaft nannte er das Engagement des Bürgermeisters für die Ansiedlung und angemessene Ausstattung des ICE-Bahnhofs Montabaur. Eine Zusammenkunft mit Vertretern der Stadt Limburg habe gezeigt, wie zügig, fachkundig und mit wieviel Weitsicht man dieses für die gesamte Region überaus wichtige Projekt in Montabaur gesteuert habe. Dies sei in erster Linie das Verdienst des Bürgermeisters.
Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 1998
Mehrheitlich beschloß der Verbandsgemeinderat die erste Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1998. Durch den Nachtrag werden die Ansätze des Verwaltungshaushalts von bisher 29.377.000,- DM um ,77.000,- DM auf 29.454.000,- DM erhöht. Der Nachtragshaushaltsplan wurde ursächlich aufgrund Änderungen des Stellenplanes mit Auswirkungen auf die Personalkosten notwendig. Durch die Anhebung der Besoldung des Bürgermeisters und die zusätzliche Ausweisung von Stellen im Hallenbad erhöhen sich die Personalkosten um insgesamt 138.000,-DM. Davon entfallen 132.400,—DM auf das Hallen- und Freibad und 5.600,— DM auf die Besoldung des Bürgermeisters.
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