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Montabaur

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Nr. 14/98

Rechnungsprüfungsausschuß empfahl dem Verbandsgemeinde­rat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushalts­jahr 1996 Entlastung zu erteilen.

Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1996 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordne­ten

Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat nach Kenntnis­nahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Monta­baur die Jahresrechnung für das Jahr 1996. Soweit Mehrausga­ben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt wor­den waren, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde Montabaur wurde Entlastung gern. § 114 Abs. 1 GemO für das Jahr 1996 erteilt.

Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Monta­baur - Betriebszweig Wasserversorgung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1996

Einstimmig stellte der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluß zum 31.12.1996 der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Wasserversorgung-fest. Die Feststellung erfolgte aufgrund des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH (Wirt­schaftsgesellschaft) in Koblenz und aufgrund des Bestätigungs­vermerks im Prüfbericht. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 401.046,98 DM wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wurde gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Be­triebszweig Abwasserbeseitigung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1996

Der Jahresabschluß zum 31.12.1996 für die Verbandsgemeinde­werke - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - wurde einstimmig nach Prüfung durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Wirt­schaftsgesellschaft) in Koblenz und aufgrund des Bestätigungs­vermerkes vom Verbandsgemeinderat festgestellt. Der ausge­wiesene Jahresgewinn in Höhe von 392.268,80 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gern. § 114 Abs. 1 GemO wurde dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung erteilt.

Erlaß einer Satzung über die Benutzung des Mons-Tabor-Ba- des

Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat den Erlaß einer Satzung über die Benutzung des sanierten und erweiterten »Mons-Tabor-Bades« in Montabaur. Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt gemacht.

Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mons-Tabor-Bades

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig den Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mons-Tabor-Bades. Das Bad soll voraussichtlich Ende Mai/An­fang Juni 1998 in Betrieb genommen werden. Um sozialverträg­liche Preise für das Familienbad zu schaffen, orientierte sich der Rat an den Preisen der umliegenden Bäder. Der Preis einer Tageskarte für Erwachsene wird 6, DM, für Kinder 3,- DM betragen. Außerdem werden für bestimmte Personenkreise Er­mäßigungen gewährt. Auch diese Gebührensatzung wird bald im Wochenblatt veröffentlicht.

Bestellung eines Abschlußprüfers

Prüfung der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Was­serversorgung und Abwasserbeseitigung ab 1997, Be­triebszweig Mons-Tabor-Bad ab 1998

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Dr. Dornbach & Partner KG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerbera­tungsgesellschaft, 56005 Koblenz, zu beauftragen, die Jahresab- schlußprüfungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Montabaur, Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbesei­tigung und ab 1999 Mons-Tabor-Bad vorzunehmen. Darüber hinaus soll die Firma auch 1998 die Eröffnungsbilanz per 01.01.1999 für das Mons-Tabor-Bad erstellen. Der Auftrag er­streckt sich auf die Wirtschaftsjahre 1997 bis 1999.

Besoldung des Bürgermeisters wird erhöht

Mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FWG-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« beschloß der Verbands­gemeinderat, die Besoldung des Bürgermeisters der Verbands- gemeinde zum 1. Juli 1998 nach Besoldungsgruppe B 6 anzuhe­ben.

Den Antrag auf Anhebung der Besoldung des Bürgermeisters begründete für die CDU-Fraktion deren Vorsitzender Wolfgang Müller. »Gute Leistung erfordert angemessene Bezahlung«, ar­gumentierte der Fraktionssprecher und merkte an, in der freien Wirtschaft sei dies selbstverständlich. Die Besoldung des Bürger­meisters richte sich nach der Einwohnerzahl. Innerhalb der jewei­ligen Größenklasse sei die Besoldung alternativ nach einer nied­rigeren und einer höheren Besoldungsgruppe möglich. Seit vielen Jahren werde der Bürgermeister in Montabaur nach der niedrige­ren Besoldungsgruppe bezahlt.

Wolfgang Müller verwies weiterhin darauf, daß der Bürgermeister der Verbandsgemeinde gleichzeitig hauptamtlicher Bürgermei­ster der Stadt Montabaur ist. Er bekomme für seine Tätigkeit von der Stadt keine Aufwandsentschädigung, sondern die Stadt Mon­tabaur zahle an die Verbandsgemeinde Montabaur eine der Auf­wandsentschädigung eines ehrenamtlichen Stadtbürgermeisters entsprechende Summe. Aufgrund der entsprechenden Vereinba­rung erhalte die Verbandsgemeinde von der Stadt jährlich mehr als 50.000 DM. Diese Lösung sei für die Verbandsgemeinde außerordentlich günstig. Per saldo »koste« der Bürgermeister der größten Verbandsgemeinde im Land Rheinland-Pfalz diese we­niger als ein Bürgermeister in der kleinsten Verbandsgemeinde. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle seien die Bürger­meister der Verbandsgemeinden bei Personalunion ehrenamtli­cher Bürgermeister der Sitzgemeinde.

Sie erhielten dann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Stadt- bzw. Ortsbürgermeister. Das sei beim Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur nicht der Fall. Dadurch stehe er sich seit Jahren finanziell schlechter als die Bürgermeister wesentlich kleinerer Verbandsgemeinden. Vor diesem Hintergrund sei es gerechtfertigt, die Besoldung des Bürgermeisters nun nach der höheren Besoldungsgruppe vorzu­nehmen. Wolfgang Müller verwies darauf, daß die meisten Bür­germeister der anderen Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis nach der jeweils höheren Besoldungsgruppe dotiert werden, und zwar auch dann, wenn sie erst relativ kurz im Amt sind. Darunter seien auch der SPD angehörige Bürgermeister.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Widner, wandte sich mit scharfen Worten gegen die vorgeschlagene Besoldungserhö­hung. Diese sei angesichts hoher Arbeitslosigkeit moralisch nicht zu rechtfertigen.

Der. Vergleich mit der freien Wirtschaft passe nicht, da der Bür­germeister vom Steuerzahler »bezahlt« werde. Paul Widner mo­kierte sich darüber, daß Anträge auf Bezuschussung von Institu­tionen im sozialen Bereich abgelehnt worden seien, während man den Bürgermeister höher besolden wolle. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer sozialen Schieflage.

Auch die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« plädierte gegen die Besoldungserhöhung. Bernhard Houy verwies auf Einkommens­verluste, die die übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hinnehmen müßten.

Hingegen sprach sich Klaus Böckling für die FWG-Fraktion für den Antrag der CDU-Fraktion aus. Er erkannte ausdrücklich die besonderen Leistungen des Bürgermeisters für die Verbandsge­meinde und Stadt Montabaur an. Beispielhaft nannte er das Engagement des Bürgermeisters für die Ansiedlung und ange­messene Ausstattung des ICE-Bahnhofs Montabaur. Eine Zu­sammenkunft mit Vertretern der Stadt Limburg habe gezeigt, wie zügig, fachkundig und mit wieviel Weitsicht man dieses für die gesamte Region überaus wichtige Projekt in Montabaur gesteuert habe. Dies sei in erster Linie das Verdienst des Bürgermeisters.

Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 1998

Mehrheitlich beschloß der Verbandsgemeinderat die erste Nach­tragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1998. Durch den Nachtrag werden die Ansätze des Verwaltungshaushalts von bisher 29.377.000,- DM um ,77.000,- DM auf 29.454.000,- DM erhöht. Der Nachtragshaushaltsplan wurde ursächlich aufgrund Änderungen des Stellenplanes mit Auswirkungen auf die Perso­nalkosten notwendig. Durch die Anhebung der Besoldung des Bürgermeisters und die zusätzliche Ausweisung von Stellen im Hallenbad erhöhen sich die Personalkosten um insgesamt 138.000,-DM. Davon entfallen 132.400,DM auf das Hallen- und Freibad und 5.600, DM auf die Besoldung des Bürgermeisters.

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