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Montabaur

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Nr. 14/98

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Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 88 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGB|. I S. 1253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.1996 (BGIpl.

; I S. 1354) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffent­lich.

ff 361 -11-11 -1/98 73-Wo 156068 Koblenz, 17.03.1998 | Bezirksregierung Koblenz (S.)

| Im Auftrag Wirz-Ries

1 Beglaubigt: Wolkenhaar, Reg. Amtmann

I Rechtsverordnung

I über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 I Montabaur aus Anlaß der Westerwäider Aktivtage am 4. und . 5. April 1998

# Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über dpn Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I. S. 875), in der zur ; Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landds- 1 Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen | Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 (GVBI. IS. 219), wird folgende ] Rechtsverordnung erlassen:

l§1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß der Westerwälder Aktivtage 1998 am Sonntag, dem 5. April 1998, in ffder Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Am Samstag, dem $4. April 1998, dürfen die Verkaufsstellen bis 16.00 Uhr geöffnet sein. ;

§ 2

7(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer län­ger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag /derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Stlatt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montag­vormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht be- |schäftigt werden.

§3 !

:Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsda­ten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten /Arbeitnehmer und über diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§ 4

JEin Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der ..^Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5 ,

/Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser /Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Laden- Jschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Be- fgchäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrig­keit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes /vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), in der z. Zt. geltendfen .Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender fMütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz- /gesetzesvom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit gelten­den Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt. 1

1§6

|Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

s56410 Montabaur, 20. März 1998

4 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates am 26.03.1998

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde in einem stillen Gedenken idem verstorbenen Ratsmitglied Günter Frodermann gedacht.

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

, Als neues Ratsmitglied begrüßte Bürgermeister Dr. Paul Possel- | jDölken Peter Molsberger (CDU) in der Mitte des Verbandsge- | 5 meinderates. Herr Molsberger rückte für den verstorbenen Günter Frodermann (CDU) in den Verbandsgemeinderat nach. Per Handschlag wurde er vom Bürgermeister zur Verschwiegenheit und Treue (§§ 20 und 21 GemO) verpflichtet.

Bericht des Bürgermeisters

Das Bildungsministerium hat zum Antrag auf Einrichtung einer Regionalschule bei der Augstschule Neuhäusel nach Gesprä­chen mit allen betroffenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß die Mindestgröße zur Bildung einer Regionalschule bei weitem unterschritten wird. Für eine Regionalschule ist mindestens eine zweizügige, normalerweise eine dreizügige Hauptschule notwen­dig. Die Bereitschaft zur Förderung der nur' einzügigen Augstschule bleibt wegen ihres besonderen Profils aber weiterhin bestehen, teilte der Bürgermeister mit. Die Anträge der Haupt­schule Nentershausen zur Einrichtung einer Regionalschule und der Heinrich-Roth-Schule Montabaur zur Einrichtung einer »Dua­len Oberstufe« bleiben aufrecht erhalten und werden im nächsten Schuljahr beschieden.

Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

Der erste Beigeordnete Edmund Schaaf berichtete über die Ur­sachen des Wasserrohrbruchs am Montag, dem 23.03.1998, der die Wasserversorgung der Stadt Montabaur in den frühen Mor­genstunden für fast zwei Stunden lahmgelegt hatte. Durch den Bruch einer der beiden Hauptversorgungsieitungen kam es zu einem Druckverlust in der Leitung. Auf die Anfrage, ob die mehr als 40 Jahre alten Leitungen erneuert werden, erklärte er, daß die noch intakten Leitungen aus Kostengründen nicht erneuert wer­den können. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Paul Widner bat darum, zukünftig die betroffenen Bewohner durch automatisierte telefonische Durchsagen zu informieren, da die Telefonleitungen der Störstelle durch die Fülle der Anfragen ständig blockiert waren.

Weiter berichtete der erste Beigeordnete, daß die Kläranlage Görgeshausen im Mai 1998 fertiggestellt wird. Die Kläranlage in Gackenbach-Dies ist betriebsbereit fertiggestellt.

Für die Kläranlage Montabaur sollen nach Vorliegen der Geneh­migung der Bezirksregierung die landespflegerischen Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst bald in Angriff genom­men werden, und zwar werde eine Fischtreppe am Gelbach angelegt. Die Erweiterung der Kläranlage Niedererbach wurde durch den Werksausschuß beschlossen, der Planungsauftrag dafür wurde inzwischen erteilt.

Erteilung des Verkehrsunterrichtes an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Montabaur; Beschaffung der Erstaus­stattung

Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat die Verwaltung mit der Beschaffung der notwendigen Erstausstattung zur Ge­währleistung der Weiterführung des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Montabaur zu beauftra­gen. Die Gesamtkosten dürfen maximal 20.000, DM betragen. Die Deckung erfolgt durch erhöhte Zuführungen zum Vermögens­haushalt infolge Einsparungen im Schuletat bei der Haushalts­stelle. »Unterhaltung der Schulgebäude, bauliche Anlagen und Außenanlagen« und Einnahmen aus Spenden. Die Anschaffung wird notwendig, da der seit den siebziger Jahren in den Verbands­gemeinden Montabaur und Wirges als »Jugendverkehrsschule« eingesetzte LKW des Westerwaldkreises wegen Verkehrsun- taüglichkeit außer Dienst gestellt wurde.

Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I in der Verbandsgemeinde Montabaur

Einstimmig wählte der Verbandsgemeinderat Benno Philippi, Montabaur, zum Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk I, der die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile sowie die Orts­gemeinde Boden umfaßt.

Grundsätzlicher Beschluß für die Aufnahme eines Dariehns

Der Verbandsgemeinderat stimmte einstimmig der Aufnahme eines Kredites zur Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahme »Illbach«, Heiligenroth, in Höhe von 1.000.000,- DM für das Haushaltsjahr 1997 zu. Die Verwaltung wird mit der Kreditauf­nahme zu den günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prü­fung der Jahresrechnung 1996

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Wolf­gang Neutz berichtete über die Ergebnisse der Rechnungsprü­fungen 1996. Er führte aus, daß die Verwaltung insgesamt sehr ordentlich, sehr sachgerecht und sehr sparsam mit den Mitteln umgegangen ist. Haushaltsplan und Wirtschaftspläne wurden eingehalten. Die Jahresrechnuhg wurde ordnungsgemäß erstellt. Die Buchführung und Jahresrechnungen wurden ordnungsge­mäß erstellt. Er bestätigte, daß die Verwaltung stets bestrebt war, die Finanzgeschäfte ordentlich und wirtschaftlich zu führen. Der