Montabaur
Damit erübrige sich auch eine mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.
Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet »Vor der Kreuzwiese«
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat für das Baugebiet »Vor der Kreuzwiese« das Baulandumlegungsverfahren gern. § 46 BauGB anzuordnen. Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wurde der Umlegungsausschuß beauftragt.
Kindergarten Görgeshausen
Für den Gottesdienst an Palmsonntag möchten wir mit den Kindern Palmstöcke basteln. Wer Buchsbaum dafür abgeben kann, bitte bis Montag, 30.03.1998, im Kindergarten, Telefon 4157, melden.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 28.03.1998, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Niederelbert. Trikot weiß/rot. Abfahrt 15.30 Uhr.
_ Heilberscheid _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Katholisches Pfarramt St. Laurentius
Heilberscheid
Das Fastenessen zugunsten unserer Partnergemeinde in Ruton- go/Ruanda findet am Sonntag, dem 05.04.1998, ab 12.00 Uhr, im Gemeindehaus statt. Wir bieten Eintopf mit Würstchen und Kartoffel- oder Nudelsalat mit Würstchen an. Anmeldungen (siehe Pfarrbrief) bitte bis Mittwoch, 01.04., in das vorgesehene Kästchen in die Kirche legen.
Mutter/Kind-Gruppe im Kindergarten Heilberscheid/Nomborn
Unter fachkundiger Anleitung des Kindergartenpersonals treffen sich junge Mütter und natürlich auch Väter mit ihren Sprößlingen bis zum Alter von 3 Jahren.
Eltern mit ihren Kleinkindern sind herzlich am Donnerstagnachmittag zu den Treffen eingeladen.
Informieren Sie sich unter Tel.: 710 im Kindergarten.
Freizeit- und Gymnastikverein Heilberscheid
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 03.04.1998, 20.00 Uhr, in der Gaststätte Waldschänke, Heilberscheid statt. Da in diesem Jahr Vorstandswahlen anstehen, wird um zahlreiche Teilnahme und pünktliches Erscheinen gebeten.
Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, 2. Totenehrung, 3. Bericht der Kassiererin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Verlesen der Chronik, 6. Wahl der Wahlleiterin, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Wahl der Kassenprüfer, 10. Verschiedenes.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Nr. 13/98
baur als Aufsichtsbehörde vom 18.03.1998 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.2.359.000 DM
in der Ausgabe auf.2.359.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.2.734.000 DM
in der Ausgabe auf.2.734.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).240 v.H.
2. Gewerbesteuer .300 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,- DM
für den zweiten Hund.54,— DM
für jeden weiteren Hund.72,— DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen
für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 18.03.1998
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.1998 bis 08.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Nentershausen, 23.03.1998 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.)
gez. Greiser, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1998 vom 23.03.1998 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta-
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
vom 12.03.1998
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlu ßfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1998 an.
>

