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Montabaur

Damit erübrige sich auch eine mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.

Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das Bau­gebiet »Vor der Kreuzwiese«

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat für das Baugebiet »Vor der Kreuzwiese« das Baulandumlegungsverfahren gern. § 46 BauGB anzuordnen. Mit der Durchführung des Umlegungsverfah­rens wurde der Umlegungsausschuß beauftragt.

Kindergarten Görgeshausen

Für den Gottesdienst an Palmsonntag möchten wir mit den Kin­dern Palmstöcke basteln. Wer Buchsbaum dafür abgeben kann, bitte bis Montag, 30.03.1998, im Kindergarten, Telefon 4157, melden.

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Am Samstag, dem 28.03.1998, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Niederelbert. Trikot weiß/rot. Abfahrt 15.30 Uhr.

_ Heilberscheid _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Katholisches Pfarramt St. Laurentius

Heilberscheid

Das Fastenessen zugunsten unserer Partnergemeinde in Ruton- go/Ruanda findet am Sonntag, dem 05.04.1998, ab 12.00 Uhr, im Gemeindehaus statt. Wir bieten Eintopf mit Würstchen und Kar­toffel- oder Nudelsalat mit Würstchen an. Anmeldungen (siehe Pfarrbrief) bitte bis Mittwoch, 01.04., in das vorgesehene Käst­chen in die Kirche legen.

Mutter/Kind-Gruppe im Kindergarten Heilberscheid/Nomborn

Unter fachkundiger Anleitung des Kindergartenpersonals treffen sich junge Mütter und natürlich auch Väter mit ihren Sprößlingen bis zum Alter von 3 Jahren.

Eltern mit ihren Kleinkindern sind herzlich am Donnerstagnach­mittag zu den Treffen eingeladen.

Informieren Sie sich unter Tel.: 710 im Kindergarten.

Freizeit- und Gymnastikverein Heilberscheid

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 03.04.1998, 20.00 Uhr, in der Gaststätte Waldschänke, Heilberscheid statt. Da in diesem Jahr Vorstandswahlen anste­hen, wird um zahlreiche Teilnahme und pünktliches Erscheinen gebeten.

Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, 2. Totenehrung, 3. Bericht der Kassiere­rin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Verlesen der Chronik, 6. Wahl der Wahlleiterin, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Wahl der Kassenprüfer, 10. Verschiedenes.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Te­lefon 06485/223.

Nr. 13/98

baur als Aufsichtsbehörde vom 18.03.1998 hiermit bekanntge­macht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.2.359.000 DM

in der Ausgabe auf.2.359.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.2.734.000 DM

in der Ausgabe auf.2.734.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.-DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).240 v.H.

2. Gewerbesteuer .300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.36,- DM

für den zweiten Hund.54, DM

für jeden weiteren Hund.72, DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen

für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 18.03.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.1998 bis 08.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Nentershausen, 23.03.1998 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.)

gez. Greiser, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1998 vom 23.03.1998 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta-

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen

vom 12.03.1998

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlu ßfassung über den Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1998 an.

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