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Montabaur

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Nr. 13/98

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.70 DM

für den zweiten Hund.140 DM

für jeden weiteren Hund.210 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg­te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatio­nen zur Kenntnis gegeben.

Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deutlich, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 41.000,00 DM nicht erforderlich wird. Man kann voraussichtlich sogar noch einen Rücklagenbestand von rd. 30.000,00 DM aus- weisen. Diese überaus erfreuliche Entwicklung ist hauptsächlich auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und auf Einsparungen bei einigen Investitionen zurückzuführen.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Großhoibach beläuft sich zum 31.12.1997 auf 352.043,88 DM. Eine hieraus resultie­rende Pro-Kopf-Verschuldung von 422,11 DM liegt damit nur geringfügig über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 407,00 DM.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1998 aus durchaus zu­friedenstellend anzusehen ist.

Haushalt 1998

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.259.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 863.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 396.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben Kredite (71.000,00 DM) benötigt werden und Verpflichtungsermächtigun­gen (130.000,00 DM) veranschlagt sind, werden die jeweiligen Gesamtbeträge in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Die Hebesätze verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 826.000,00 DM um 37.000,00 DM auf 863.000,00 DM. Hervorgerufen wird dieser Anstieg durch die Bereitstellung von 50.000,00 DM, die als Sachkosten für das Umlegungsverfahren »Flürchen« benötigt werden. Diese einmalige Veranschlagung führt in der Konse­quenz dazu, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (37.000,00 DM) erreicht werden kann.

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie domi­nieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 79,95 % das Gros der Einnahmen.

Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden

Bereichen erwartet:

Erstattungen, Zuweisungen.0,93 v. H.

Gebühren.0,93 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.9,61 v. H.

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.4,29 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Zuführung vom Vermögenshaushalt...4,29 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetz­liche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wün­sche der Ortsgemeinde

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen An­teil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben

des Verwaltungshaushaltes haben.

1. Personalausgaben.7,77 v. H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.29,78 v. H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.5,92 v. H..

4. Umlagen.52,25 v. H.

5. Zinsausgaben.,2,89 v. H.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,39 v. H.

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Großhoibach er­rechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umle­gungsverfahren mit einem Überschuß von 13.000,00 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 16.05.1997 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Ver­mögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Aufgrund des beschlossenen Programmes sind für folgende In­vestitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen:

1. Rest-Investitionskostenanteil für den

Kindergartenspielplatz.6.823,00 DM

2. Bauausgaben - Biotop.7.500,00 DM

3. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen.2.000,00 DM

4. Bauausgaben-Verkehrsberuhigung.25.000,00 DM

Für die Fertigstellung des Baugebietes Strüthehen sind Ver­pflichtungsermächtigungen in Höhe von 130.000,00 DM ver­anschlagt.

5. Grunderwerb Friedhofserweiterung.12.000,00 DM

6. Bauausgaben Friedhofsbereich.15.000,00 DM

7. Bauausgaben Bürgerhaus.3.000,00 DM

8. Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen...5.645,00 DM

9. Bauausgaben - Wirtschaftsweg.2.500,00 DM

10. Bauausgaben - Bushaltestelle.7.000,00 DM

11. Erwerb von Grundstücken.260.000,00 DM

12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.37.000,00 DM

13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.888,00 DM

- Planabrundungsbetrag -

14. Tilgung von Krediten an private Unternehmen... 2.707,00 DM

15. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.8.937,00 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch folgende Einnahmen gesichert:

1. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.271.700,00 DM

2. Investitionsschlüsselzuweisungen.11.506,00 DM

3. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.11.644,00 DM

4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.30.150,00 DM

5. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt.71.000,00 DM

Ausblick 1999 - 2001

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Fertigstel­lung des Baugebietes »Strüthehen«, Verkehrsberuhigungs­maßnahmen, die Friedhofserweiterung, Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren, die Erschließung »Vor der Kreuzwiese«, der Ausbau der Südstraße sowie der Ausbau der Mittelstraße bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung signalisieren die Finanzierung aller Vorhaben. Durch zu erwartende Grundstücks­erlöse ist es der Ortsgemeinde sogar möglich, den kompletten Schuldenberg in 1999 zu tilgen.

Neuwahl des Umlegungsausschusses

Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Umlegungsausschusses: Funktion/Qualifikation: Vorsitzender Mitglied: Vermessungsdirektor Rudolf Reichling Stellvertreter: Obervermessungsrat Dietmar Tepper Funktion/Qualifikation: juristisches Mitglied Mitglied: LTD. KV-Dir. Dr. Löhr Stellvertreter: ORR. Schwickert

Funktion/Qualifikation: Mitglied mit Erfahrungen in der Bewertung

von Grundstücken

Mitglied: Dieter Knopp

Stellvertreter: Alois Sturm

Funktion/Qualifikation: Ratsmitglied

Mitglied: Michael Kohlhaas

Stellvertreter: Peter Stich

Funktion/Qualifikation: Ratsmitglied

Mitglied: Herbert Ferdinand

Stellvertreter: Jürgen Meckel

Alter Friedhof

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat unter Berücksichti­gung der Umfrage aus dem Jahre 1997 eine Einebnung des alten Friedhofes zu befürworten.

Verkehrs- und Gestaltungskonzept - Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

Ortsbürgermeister Röther informierte darüber, daß zunächst auf Zuschüsse aus Dorferneuerungsmitteln verzichtet werden soll.