Montabaur
34
Nr. 13/98
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.70 DM
für den zweiten Hund.140 DM
für jeden weiteren Hund.210 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deutlich, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 41.000,00 DM nicht erforderlich wird. Man kann voraussichtlich sogar noch einen Rücklagenbestand von rd. 30.000,00 DM aus- weisen. Diese überaus erfreuliche Entwicklung ist hauptsächlich auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und auf Einsparungen bei einigen Investitionen zurückzuführen.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Großhoibach beläuft sich zum 31.12.1997 auf 352.043,88 DM. Eine hieraus resultierende Pro-Kopf-Verschuldung von 422,11 DM liegt damit nur geringfügig über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 407,00 DM.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1998 aus durchaus zufriedenstellend anzusehen ist.
Haushalt 1998
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.259.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 863.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 396.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben Kredite (71.000,00 DM) benötigt werden und Verpflichtungsermächtigungen (130.000,00 DM) veranschlagt sind, werden die jeweiligen Gesamtbeträge in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Die Hebesätze verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 826.000,00 DM um 37.000,00 DM auf 863.000,00 DM. Hervorgerufen wird dieser Anstieg durch die Bereitstellung von 50.000,00 DM, die als Sachkosten für das Umlegungsverfahren »Flürchen« benötigt werden. Diese einmalige Veranschlagung führt in der Konsequenz dazu, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (37.000,00 DM) erreicht werden kann.
Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie dominieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 79,95 % das Gros der Einnahmen.
Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden
Bereichen erwartet:
Erstattungen, Zuweisungen.0,93 v. H.
Gebühren.0,93 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.9,61 v. H.
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen.4,29 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Zuführung vom Vermögenshaushalt...4,29 v. H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben
des Verwaltungshaushaltes haben.
1. Personalausgaben.7,77 v. H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.29,78 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.5,92 v. H..
4. Umlagen.52,25 v. H.
5. Zinsausgaben.,2,89 v. H.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,39 v. H.
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Großhoibach errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren mit einem Überschuß von 13.000,00 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 16.05.1997 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Aufgrund des beschlossenen Programmes sind für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Rest-Investitionskostenanteil für den
Kindergartenspielplatz.6.823,00 DM
2. Bauausgaben - Biotop.7.500,00 DM
3. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM
4. Bauausgaben-Verkehrsberuhigung.25.000,00 DM
Für die Fertigstellung des Baugebietes Strüthehen sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 130.000,00 DM veranschlagt.
5. Grunderwerb — Friedhofserweiterung.12.000,00 DM
6. Bauausgaben — Friedhofsbereich.15.000,00 DM
7. Bauausgaben — Bürgerhaus.3.000,00 DM
8. Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen...5.645,00 DM
9. Bauausgaben - Wirtschaftsweg.2.500,00 DM
10. Bauausgaben - Bushaltestelle.7.000,00 DM
11. Erwerb von Grundstücken.260.000,00 DM
12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.37.000,00 DM
13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.888,00 DM
- Planabrundungsbetrag -
14. Tilgung von Krediten an private Unternehmen... 2.707,00 DM
15. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.8.937,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch folgende Einnahmen gesichert:
1. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.271.700,00 DM
2. Investitionsschlüsselzuweisungen.11.506,00 DM
3. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.11.644,00 DM
4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.30.150,00 DM
5. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt.71.000,00 DM
Ausblick 1999 - 2001
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Fertigstellung des Baugebietes »Strüthehen«, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die Friedhofserweiterung, Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren, die Erschließung »Vor der Kreuzwiese«, der Ausbau der Südstraße sowie der Ausbau der Mittelstraße bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung signalisieren die Finanzierung aller Vorhaben. Durch zu erwartende Grundstückserlöse ist es der Ortsgemeinde sogar möglich, den kompletten Schuldenberg in 1999 zu tilgen.
Neuwahl des Umlegungsausschusses
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Umlegungsausschusses: Funktion/Qualifikation: Vorsitzender Mitglied: Vermessungsdirektor Rudolf Reichling Stellvertreter: Obervermessungsrat Dietmar Tepper Funktion/Qualifikation: juristisches Mitglied Mitglied: LTD. KV-Dir. Dr. Löhr Stellvertreter: ORR. Schwickert
Funktion/Qualifikation: Mitglied mit Erfahrungen in der Bewertung
von Grundstücken
Mitglied: Dieter Knopp
Stellvertreter: Alois Sturm
Funktion/Qualifikation: Ratsmitglied
Mitglied: Michael Kohlhaas
Stellvertreter: Peter Stich
Funktion/Qualifikation: Ratsmitglied
Mitglied: Herbert Ferdinand
Stellvertreter: Jürgen Meckel
Alter Friedhof
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat unter Berücksichtigung der Umfrage aus dem Jahre 1997 eine Einebnung des alten Friedhofes zu befürworten.
Verkehrs- und Gestaltungskonzept - Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
Ortsbürgermeister Röther informierte darüber, daß zunächst auf Zuschüsse aus Dorferneuerungsmitteln verzichtet werden soll.

