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Montabaur

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Nr. 13/98

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe I« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Große Alberthöhe I« in Bezug auf eine Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohn­einheiten und die Einführung bestimmter ökologischer Standards zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Montabaur, 19.03.1998

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe I« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe I« in Bezug auf eine Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohnein­heiten und die Einführung bestimmter ökologischer Standards beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der. Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, -Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Ädenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Stadtrat tagte am 12. März 1998

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Als neues Ratsmitglied begrüßte der Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken Franz-Josef Eschenauer (FWG) und verpflichtete ihn per Handschlag zu Verschwiegenheit und Treue. Franz-Josef Eschenauer rückt für das ausgeschiedene Ratsmitglied Horst Maur (FWG) in den Stadtrat nach. Sein Amt als dritter Stadtbei­geordneter behält Horst Maur bei.

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken begrüßte den ehemaligen zweiten Beigeordneten der Stadt, Paul Trumm, und sprach im Namen des Rates einen Gruß und Glückwunsch anläßlich der Verleihung der Verdienstmedaille des Landes an ihn aus. Danach überbrachte der Vorsitzende Grüße der Partnerstadt Brackley des Bürgermeisters von Brackley und seines Stellvertreters. Die Gäste aus Brackley hatten die Fastnachtstage auf Einladung der Stadt in Montabaur verbracht. Weitere Grüße übermittelte Bürger­meister Dr. Paul Possel-Dölken vom Patenschiff »Westerwald«. Das Patenschiff war von Oktober 1997 bis Januar 1998 in Nami­bia im Einsatz und ist inzwischen auf einer mehrmonatigen Fahrt im Mittelmeer unterwegs.

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen«

Einstimmig (22 Ja-Stimmen) beschloß der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« durch Ergänzung der textli­chen Festsetzungen. Gleichzeitig beschloß der Rat die Durchfüh­rung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.

Der ursprüngliche Bebauungsplan sollte insbesondere produzie­renden und verarbeitenden Betrieben eine Ansiedlung in unmit­telbarer Nähe der überörtlichen Verkehrsnetze ermöglichen. Da­her wurde als Art der baulichen Nutzung ein nicht eingeschränk­tes Industriegebiet festgesetzt, das auch Einzelhandelsbetriebe mit bis zu 700 m 2 Verkaufsfläche zuließ. Dies entspricht nicht den eingeleiteten Planungen zur Belebung der Innenstadt. Die geän­derten Textfestsetzungen schließen großflächige Einzelhandels­betriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten für dieses Gebiet aus.

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung«

Einstimmig (22 Ja-Stimmen) beschloß der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen Erweiterung« durch Än­derung der textlichen Festsetzungen und stimmte dem Entwurf einschließlich Begründung und Textfestsetzungen zu. Gleichzei­tig wurde die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange festgelegt. Im Bebauungsplan »Alter Galgen - Erweite­rung« stehen die textlichen Festsetzungen ebenfalls, vergleich­bar der Problematik des Bebauungsplanes »Alter Galgen«, im Gegensatz zu den geänderten planerischen Intentionen der Stadt Montabaur. Auch hier sorgt die Änderung der Textfestsetzungen dafür, daß keine Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten stattfinden kann.

Der Vorsitzende stellte vor Eintritt in die weitere Tagesordnung zusammenfassend dar, daß für die folgenden Tagesordnungs­punkte (1 -7) eine identische Problematik beraten werde. In diesen Bebauungsplänen gälte es, eine Verdichtung der Bebauung mit den entsprechenden Folgeproblemen in bestehenden Wohnge­bieten mit Ein- oder Zweifamilienhäusern zu vermeiden. Die Änderung der textlichen Festsetzungen werde die Zahl der maxi­mal zulässigen Wohneinheiten auf drei begrenzen. Zusätzlich würden ökologische Standards eingearbeitet, die zu einer Redu­zierung der versiegelten Flächen und einer sinnvollen Nutzung des unbelasteten Regenwassers als Brauchwasser beitragen.

1. Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen«

Der Stadtrat beschloß einstimmig die Änderung des Bebauungs­planes »Hemchen« durch Ergänzung der textlichen Festsetzun­gen und stimmte dem vorliegenden Entwurf zur Änderung zu. Desgleichen wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Ein­leitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belan­ge beschlossen.

2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Weiherchen -Faren- au«

Einstimmig faßte der Stadtrat den Änderungs- sowie den Zustim­mungsbeschluß zu diesem Bebauungsplan. Die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteili­gungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde be­schlossen.