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Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Saubitz-Wurstwie­se« in Bezug auf eine Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten und die Einführung bestimmter ökologischer Standards zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

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Montabaur, 19.03.1998

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Nr. 13/98

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Hirtengarten« in Be­zug auf eine Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohneinhei­ten und die Einführung bestimmter ökologischer Standards zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 19.03.1998

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz - Wurstwiese« in Bezug auf eine Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohnein­heiten und die Einführung bestimmter ökologischer Standards beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der. Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Ähderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« in Bezug auf eine Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten und die Einführung bestimmter ökologischer Standards beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Pienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister