Montabaur
3. Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese«
Ebenfalls einstimmig bestätigte der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese« und stimmte den vorliegenden Änderungen der textlichen Festsetzungen zu. Die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen.
5. Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten«
Der Stadtrat beschloß einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« und stimmte dem Entwurf zur Änderung zu. Der Beschluß zur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde gefaßt.
6. Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen«
Einstimmig sprach sich der Stadtrat für den Änderungsbeschluß des Bebauungsplanes »Feldchen« aus und faßte den Zustimmungsbeschluß. Zudem wurde die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
7. Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe I«
Auch zu diesem Bebauungsplan beschloß der Stadtrat einstimmig die Änderung durch Ergänzung der textlichen Festsetzungen und faßte den Zustimmungsbeschluß. Es erging der Auftrag zur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange an die Verwaltung.
Aufstellung/Neufassung des Bebauungsplanes »Farenau - Acker-Mittelwald«
Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan »Farenau - Acker - Mittelwald« neu aufzustellen und stimmte der Aufstellung einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu. Die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde vereinbart..
Die neu aufgestellten Festsetzungen sorgen dafür, daß sich künftige Bauvorhaben harmonisch in die gewachsene städtebauliche Struktur einfügen.
Nr. 13/98
Sie regeln die überbaubare Fläche, die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten und die einzuhaltende Firsthöhe. Auch ökologischen Standards wurde Rechnung getragen.
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 1998
Der Stadtrat beriet über mehrere zurückgestelite Anträge aus den Jahren 1997 und 1998.
Nach kurzer Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, dem Antrag des Peter-Altmeier-Gymnasiums auf Zuschußgewährung für die Teilnahme am Deutschen Chonwettbewerb in Regensburg vom 17. bis 24.05.1998 in Höhe von 1.000,00 DM zu entsprechen, da es sich nach Auffassung der Ratsmitglieder um ein wichtiges kulturelles Projekt handelt.
Einstimmig war der Beschluß des Rates, der Schützengesellschaft St. Sebastianus e.V. für die Restaurierung der Traditionsfahne einen Zuschuß in Höhe von 2.000 DM zur Verfügung zu stellen.
Nach kontroverser Diskussion wurde dem Reiterverein Montabaur/Horressen e.V. mit Stimmenmehrheit ein auf zwei Haushaltsjahre verteilter Zuschuß zur Sanierung des Reitplatzgeländes in Horressen in Höhe von 40.000 DM gewährt.
Ebenfalls mehrheitlich stimmte der Stadtrat dem Antrag des TuS Montabaur auf einen Zuschuß in Höhe von 20.000 DM für die Erweiterung des Stadiongebäudes am Mons-Tabor-Stadion zu.
Haushaltssatzung und -plan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 sowie Investitionsprogramme für die
Jahre 1997 bis 2001
Eckdaten zum Haushalt 1998
Verwaltungshaushalt.28.993.000,00 DM
Vermögenshaushalt.9.782.000,00 DM
Kreditaufnahme.408.000,00 DM
Pro-Kopf-Verschuldung (31.12.1997).1.004,02 DM
Die Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben für den Ver- waltungs- und Vermögenshaushalt verdeutlichen die nachfolgenden Grafiken.
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Entwicklung der Gesamteinnahmen und -ausgaben in 1.000 DM
38775
37.803
35.859
33.917
33.361
32.881
28.852
27.018
22.245
23.015
21.542
25 . 790 '
• 21 . 761 ?
. 16.812
15.734
Gesamt
10.820
10.078
Verwaltungshaushalt
' 1990
Vermögenshaushalt

