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Montabaur

3. Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese«

Ebenfalls einstimmig bestätigte der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese« und stimmte den vor­liegenden Änderungen der textlichen Festsetzungen zu. Die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sowie die Ein­leitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belan­ge wurde beschlossen.

5. Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten«

Der Stadtrat beschloß einstimmig die Änderung des Bebauungs­planes »Hirtengarten« und stimmte dem Entwurf zur Änderung zu. Der Beschluß zur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbe­teiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde gefaßt.

6. Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen«

Einstimmig sprach sich der Stadtrat für den Änderungsbeschluß des Bebauungsplanes »Feldchen« aus und faßte den Zustim­mungsbeschluß. Zudem wurde die Durchführung der vorgezoge­nen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

7. Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe I«

Auch zu diesem Bebauungsplan beschloß der Stadtrat einstim­mig die Änderung durch Ergänzung der textlichen Festsetzungen und faßte den Zustimmungsbeschluß. Es erging der Auftrag zur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einlei­tung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange an die Verwaltung.

Aufstellung/Neufassung des Bebauungsplanes »Farenau - Acker-Mittelwald«

Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan »Farenau - Acker - Mittelwald« neu aufzustellen und stimmte der Aufstel­lung einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeich­nerischen Festsetzungen zu. Die Durchführung der vorgezoge­nen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde vereinbart..

Die neu aufgestellten Festsetzungen sorgen dafür, daß sich künf­tige Bauvorhaben harmonisch in die gewachsene städtebauliche Struktur einfügen.

Nr. 13/98

Sie regeln die überbaubare Fläche, die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten und die einzuhaltende Firsthöhe. Auch ökologi­schen Standards wurde Rechnung getragen.

Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 1998

Der Stadtrat beriet über mehrere zurückgestelite Anträge aus den Jahren 1997 und 1998.

Nach kurzer Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, dem Antrag des Peter-Altmeier-Gymnasiums auf Zuschußgewährung für die Teilnahme am Deutschen Chonwettbewerb in Regensburg vom 17. bis 24.05.1998 in Höhe von 1.000,00 DM zu entsprechen, da es sich nach Auffassung der Ratsmitglieder um ein wichtiges kulturelles Projekt handelt.

Einstimmig war der Beschluß des Rates, der Schützengesell­schaft St. Sebastianus e.V. für die Restaurierung der Traditions­fahne einen Zuschuß in Höhe von 2.000 DM zur Verfügung zu stellen.

Nach kontroverser Diskussion wurde dem Reiterverein Monta­baur/Horressen e.V. mit Stimmenmehrheit ein auf zwei Haus­haltsjahre verteilter Zuschuß zur Sanierung des Reitplatzgelän­des in Horressen in Höhe von 40.000 DM gewährt.

Ebenfalls mehrheitlich stimmte der Stadtrat dem Antrag des TuS Montabaur auf einen Zuschuß in Höhe von 20.000 DM für die Erweiterung des Stadiongebäudes am Mons-Tabor-Stadion zu.

Haushaltssatzung und -plan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 sowie Investitionsprogramme für die

Jahre 1997 bis 2001

Eckdaten zum Haushalt 1998

Verwaltungshaushalt.28.993.000,00 DM

Vermögenshaushalt.9.782.000,00 DM

Kreditaufnahme.408.000,00 DM

Pro-Kopf-Verschuldung (31.12.1997).1.004,02 DM

Die Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben für den Ver- waltungs- und Vermögenshaushalt verdeutlichen die nachfolgen­den Grafiken.

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Entwicklung der Gesamteinnahmen und -ausgaben in 1.000 DM

38775

37.803

35.859

33.917

33.361

32.881

28.852

27.018

22.245

23.015

21.542

25 . 790 '

21 . 761 ?

. 16.812

15.734

Gesamt

10.820

10.078

Verwaltungshaushalt

' 1990

Vermögenshaushalt