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Montabaur

Nr. 9/98

TuS Montabaur

Mädchenfußball

28.02.1998 ab 13.30 Uhr in Schweich: Rheinlandmeisterschaft D-Mädchen

01.03.1998 ab 11.00 Uhr in Schweich: Rheinlandmeisterschaft B-Mädchen

»Fußballsenioren«

Im ersten Oberligaspiel 1998 nach der Winterpause tritt die I. Mannschaft des TuS Montabaur am kommenden Samstag, dem 28.02.1998, um 17.00 Uhr, beim SV Mettlach an.

In diesem ersten Spiel nach der Winterpause geht es darum, durch einen Punkterfolg in Mettlach einen guten Start für die restlichen Spiele zu bekommen.

Wir bitten den Spielbeginn Termin 17.00 Uhr zu beachten.

Die »alten Herren« bestreiten am Sonntag, dem 01.03.1998, ein Hallenturnier bei den Sportfreunden in Höhr-Grenzhausen. Treff­punkt für dieses Turnier ist das Stadion Montabaur am Sonntag, dem 01.03.1998, um 10.15 Uhr.

Voranzeige

Die I. Mannschaft des TuS Montabaur trägt ihr erstes Heimspiel nach der Winterpause am Sonntag, dem 08.03.1998, gegen die Sportfreunde Eisbachtal aus. Spielbeginn 14.30 Uhr. Wir bitten sich bereits jetzt diesen Termin für das Westerwaldderby vorzu­merken.

rem nächsten Meisterschaftsspiel am Sonntag^OI .03.1998 um 14.30 Uhr, zu Hause gegen die SG Elbert. Über eine große Zuschauerunterstützung würden wir uns sehr freuen.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425I

Schlagabraum im Forstrevier Ahrbach

Im Rahmen von Rodungsarbeiten wurden für den Tontagebau j zwischen Boden und Niederahr mehrere Eschen und eine Eiche gefällt.

Hiervon kann das Paletten- und Kronenholz noch als Schlagab- j raum abgegeben werden.

Interessenten melden sich bitte unter der Telefon-Nr 02602/90741.

gez. Kloft, Revierförster I

Jahreshauptversammlung 1998 des SV Olympia Eschelbach

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir alle Vereins­mitglieder herzlich in die Waldbachhalle ein. Termin: Freitag, 13.03.1998, 20.00 Uhr.

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 06.03.1998 beim 1. Vorsitzenden Heribert Pfeil schriftlich einzureichen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Ehrungen, 5. Berichte der Abteilungsleiter, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Wahl eines Wahl­leiters, 10. Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes, 11. Wahl eines Kassenprüfers für den Sportverein, 12. Wahl eines Kassenprüfers für den Vereinsring, 13. Wahl von zwei Mitorgani­satoren für die 1000-Jahr-Feier in Eschelbach im Jahre 2000,14. Anträge, 15. Verschiedenes

Katholischer Kirchenchor »St. Cacilia« Horressen

Vorankündigung

Der Kirchenchor Horressen plant für Palmsonntag, den 05.04.1998, ein Konzert in der Pfarrkirche Horressen. Vorgetragen werden Chorwerke alter und zeitgenössischer Mei­ster sowie verschiedene Werke für Orgel und Soloinstrumente. Die Gesamtleitung übernimmt Marco Leicher. Hierfür sucht der Chor noch Sängerinnen und Sänger, die dieses Projekt mit unter­stützen wollen.

Chorprobe ist montags um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Horressen. Nähere Informationen: Kurt Eberth, 16874 oder Marco Leicher, 4150. Sie sind bei uns immer herzlich willkommen.

SG Horressen/Elgendorf

Im ersten Meisterschaftsspiel nach der Winterpause trifft unsere 1. Mannschaft am 01.03.1998 um 14.30 Uhr in Horressen auf den FV Rheinbrohl.

Am Sonntag, 08.03.1998, um 14.30 Uhr, spielt unsere 3. Mann­schaft im Viertelfinale des Kreispokals 1997/98 C-/D-Klassen WW/Wied in Horressen auf die SG Neustadt/Fernthal II.

Vorankündigung

Die Feier für alle Helfer, Spender und Gönner, als auch die Schiedsrichter der SG Horressen/Elgendorf, findet am Freitag, 06.03.1998, ab 19.30 Uhr, im Vereinsheim des SV Horressen statt. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei.

Der Vorstand

SV »Olympia« Eschelbach

Fußbail 1. Mannschaft

Die fußballfreie Zeit ist zu Ende! Ab sofort wird sonntags wieder zum Sportplatz gegangen! Gelegenheit dazu bieten wir bei unse-

_ Heiligenroth _

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr]

und .nach Vereinbarung]

Telefon.02602/16606]

Fax.02602/917396]

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« der Ortsge­meinde Heiligenroth für das Grundstück Flur 51, Flurstück] 40/1

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches j (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 16.09.1997 alsl Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Auf der | Kuh« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß] § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkrei- _ ses hat am 22.01.1998 (Az. 6/60-610-13/4.64.5) erklärt, daß! die Änderung des Bebauungsplanes Rechtsvorschriften nicht] verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platzß,] 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens-j tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00] Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00.) Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingeT sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs-j planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. I 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-j schritten dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines) Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber / Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie ni innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen-) über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form-') Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ! darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 41 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan) eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und) das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche ' hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): .

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,) wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteilel eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurcjl herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftW bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.