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e 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan- I de gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ( die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die ' Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

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Heiligenroth, 18.02.1998

Bauarbeiten im Zuge der ICE-Neubaustrecke

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Bauarbeiten für die ICE-Neubaustrecke haben begonnen. Aufgrund dessen wird es zu nicht unerheblichen Beeinträchtigun­gen und Belästigungen für die Bürger unserer Gemeinde kom­men.

In der Hauptsache werden diese Belästigungen entstehen durch den Fährverkehr der Baustellenfahrzeuge, denen allerdings feste Fahrwege aufgegeben sind.

Ich möchte Sie an dieser Stelle um Verständnis bitten für die zu erwartenden Unbilden. Letztendlich sollten wir Heiligenrötherfroh sein, daß es uns gelungen ist, die Tunnelbauweise erreicht zu haben.

Sie mindert zum einen da der Tunnel bergmännisch aufgefah­ren wird-die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme; zum anderen können wir sicher sein, daß der Spuk nach ca. 3 Jahren ein Ende haben wird. Wäre die Strecke nämlich - wie die Bahn es wollteoffen in einem Trog südlich unserer Gemeinde verlau­fen, wäre das ein immanenter »Horror« für uns geworden.

Also, lassen Sie uns die Baumaßnahme in Ruhe und Geduld angehen!

Sollten allerdings die Belästigungen das Maß des erträglichen überschreiten, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Teilen Sie uns die Art der Belästigung mit unter Angabe von Tag, Uhrzeit, Ort undwenn möglichKfz-Kennzeichen, dann können wir reagieren.

Sie können Ihre Mitteilung auch direkt an den NBS-Beauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Horst Schwarz, Tel. 02602/126.208, Telefax 126.253 richten, der Ihren Be­schwerden unverzüglich nachgehen wird.

In der Hoffnung, daß die Beeinträchtigungen im ertragbaren Rahmen verbleiben, sollten wir über 2001 hinwegschauen. Dann werden wir es - Gott sei Dank - geschafft haben.

Ihr Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Am Freitag, dem 27.02.1998, findet die Jahreshauptversamm­lung im Gasthaus »Zur Linde« ab 20.15 Uhr statt. Hiermit laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein und würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht: a) Vorsitzender, b) Wehrführer, c) Schriftführer, d) Jugendwart, e) Kassenwart und Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Wahl eines Wahlleiters und evtl. Wahlhelfer, 6. Neuwahl des Vorstandes, 7. Wahl des 2. Kassenprüfers, 8. Verschiedenes.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 28.02.1998,15.30 Uhr, AH ArzheimAH Heiligenroth, Abfahrt: 14.30 Uhr. Zur Erinnerung: Am Montag, 02.03.1998, 20.00 Uhr, findet die diesjährige Mitgliederversammlung statt.

Ruppach-Goldhausen

Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinterlassenschaft von Hunden

, ^ mag sein, daß es den Besitzern von Hunden in unserer Gemeinde auf den Nerv geht, wenn ich an dieser Stelle erneut j dem Zorn vieler »hundeloser« Hauseigentümer Luft verschaffe und Beschwerde führe über die Hinterlassenschaften von Hunden auf Bürgersteigen, Gemeinde- und Privatanlagen, Kinderspiel­plätzen und sogar auf dem Friedhof!

Ich stimme als Betroffener den verärgerten Mitbürgern zu, die der l Meinung sind, daß das nicht das Fehlverhalten der Hunde ist, sondern auf mangelhafte Erziehung oder Bequemlichkeit ihrer J Besitzer zurückfällt.

ln der Gewißheit mich zu wiederholen, stelle ich fest, daß der beschriebene Sachverhalt ein absolutes Unding ist!!! Sie, meine u amen und Herren, die dafür Verantwortung tragen, muten unse- , ren Gemeindearbeitern und den betroffenen Hauseigentümern | zu, was Sie offensichtlich auf Ihrem Grundstück nicht wollen, die Beseitigung der Tretminen »Ihrer« vierbeinigen Freunde!

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 08.12.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« als Satzung beschlossen. Mit dieser Veröffentlichung tritt die Beba'uungsplanänderung in Kraft.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00. bis 12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes Auskunft verlangen.