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e 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan- I de gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ( die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die ' Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Heiligenroth, 18.02.1998
Bauarbeiten im Zuge der ICE-Neubaustrecke
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Bauarbeiten für die ICE-Neubaustrecke haben begonnen. Aufgrund dessen wird es zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen und Belästigungen für die Bürger unserer Gemeinde kommen.
In der Hauptsache werden diese Belästigungen entstehen durch den Fährverkehr der Baustellenfahrzeuge, denen allerdings feste Fahrwege aufgegeben sind.
Ich möchte Sie an dieser Stelle um Verständnis bitten für die zu erwartenden Unbilden. Letztendlich sollten wir Heiligenrötherfroh sein, daß es uns gelungen ist, die Tunnelbauweise erreicht zu haben.
Sie mindert zum einen — da der Tunnel bergmännisch aufgefahren wird-die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme; zum anderen können wir sicher sein, daß der Spuk nach ca. 3 Jahren ein Ende haben wird. Wäre die Strecke nämlich - wie die Bahn es wollte—offen in einem Trog südlich unserer Gemeinde verlaufen, wäre das ein immanenter »Horror« für uns geworden.
Also, lassen Sie uns die Baumaßnahme in Ruhe und Geduld angehen!
Sollten allerdings die Belästigungen das Maß des erträglichen überschreiten, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Teilen Sie uns die Art der Belästigung mit unter Angabe von Tag, Uhrzeit, Ort und—wenn möglich—Kfz-Kennzeichen, dann können wir reagieren.
Sie können Ihre Mitteilung auch direkt an den NBS-Beauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Horst Schwarz, Tel. 02602/126.208, Telefax 126.253 — richten, der Ihren Beschwerden unverzüglich nachgehen wird.
In der Hoffnung, daß die Beeinträchtigungen im ertragbaren Rahmen verbleiben, sollten wir über 2001 hinwegschauen. Dann werden wir es - Gott sei Dank - geschafft haben.
Ihr Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth
Am Freitag, dem 27.02.1998, findet die Jahreshauptversammlung im Gasthaus »Zur Linde« ab 20.15 Uhr statt. Hiermit laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein und würden uns über eine rege Teilnahme freuen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht: a) Vorsitzender, b) Wehrführer, c) Schriftführer, d) Jugendwart, e) Kassenwart und Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Wahl eines Wahlleiters und evtl. Wahlhelfer, 6. Neuwahl des Vorstandes, 7. Wahl des 2. Kassenprüfers, 8. Verschiedenes.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 28.02.1998,15.30 Uhr, AH Arzheim—AH Heiligenroth, Abfahrt: 14.30 Uhr. Zur Erinnerung: Am Montag, 02.03.1998, 20.00 Uhr, findet die diesjährige Mitgliederversammlung statt.
Ruppach-Goldhausen
Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinterlassenschaft von Hunden
, ^ mag sein, daß es den Besitzern von Hunden in unserer Gemeinde auf den Nerv geht, wenn ich an dieser Stelle erneut j dem Zorn vieler »hundeloser« Hauseigentümer Luft verschaffe und Beschwerde führe über die Hinterlassenschaften von Hunden auf Bürgersteigen, Gemeinde- und Privatanlagen, Kinderspielplätzen und sogar auf dem Friedhof!
Ich stimme als Betroffener den verärgerten Mitbürgern zu, die der l Meinung sind, daß das nicht das Fehlverhalten der Hunde ist, sondern auf mangelhafte Erziehung oder Bequemlichkeit ihrer J Besitzer zurückfällt.
ln der Gewißheit mich zu wiederholen, stelle ich fest, daß der beschriebene Sachverhalt ein absolutes Unding ist!!! Sie, meine u amen und Herren, die dafür Verantwortung tragen, muten unse- , ren Gemeindearbeitern und den betroffenen Hauseigentümern | zu, was Sie offensichtlich auf Ihrem Grundstück nicht wollen, die Beseitigung der Tretminen »Ihrer« vierbeinigen Freunde!
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 08.12.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« als Satzung beschlossen. Mit dieser Veröffentlichung tritt die Beba'uungsplanänderung in Kraft.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00. bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

