Montabaur
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Nr. 8/98
(Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
l die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2 . der Abgabenschuldner wechselt,
3 ’ der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, i sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldnertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
SV 1920 Niedererbach e.V. - Vereinsring
März 1998
13.03. Heringsessen Trimm Treff
20.03. Jahreshauptversammlung des Verschönerungs
vereins
27.03. Jahreshauptversammlung der Theaterfreunde
28.03. Chorgemeinschaft Görgeshausen
April 1998
10.04. Jahreshauptversammlung des SVN
Mai 1998
01.05. Wandertag des Verschönerungsvereins
03.05. Erstkommunionfeier
31.05. Schützenverein/Schlappekickers, Veranstaltung
zugunsten der Heime Scheuern
Juni 1998
06./07.06. Theaterfreunde (Jugendgruppe)
Juli 1998
04.07. Sommerfest der Theaterfreunde
12.07. Lindenfest des Verschönerungsvereins
26.07.-02.08. Sportwoche Oktober/November 1998 31.10./08.11. Theateraufführung der tfn Dezember 1998
05.12. Weihnachtsfeier des Verschönerungsvereins
12.12. Weihnachtsfeier der Chorgemeinschaft
13.12. ' Weihnachtstheater der Jugendgruppe tfn
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung —EGAO1977 -vom 14.12.1976 — BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes
über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2 . der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Hausball des VfR Nomborn 1920 e.V.
Der VfR Nomborn veranstaltet am Freitag, 20. Februar, 20.11 Uhr, im Vereinsheim am Sportplatz einen Hausball. Alle Fastnachtsfreunde sind recht herzlich eingeladen.
ELBERTGEMEINDEN'
Schwerdonnerstag, 19.2.98: 14.30 Uhr Möhnenumzug 20.11 uhr Möhnenbatl
iQberelbert
Programfr der tollen m Tage
Fastnachtsamstag, 21.2.98:
14.11 uhr Kinderkameval
mit vielen tollen Beiträgen und Programmpunkten
Fastnachtsonntag, 22.2.98:
14.11 Uhr Großer Fastnachtszug
mit Ober 20 Zugnummern
anschl. Fastnachtsball
mit der Kapelle „Midi! fallt Bllie“
alle Veranstaltungen in der Stelzenbachhalle Oberelbert

