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Montabaur

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Nr. 8/98

(Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

l die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 . der Abgabenschuldner wechselt,

3 der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, i sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­nertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

SV 1920 Niedererbach e.V. - Vereinsring

März 1998

13.03. Heringsessen Trimm Treff

20.03. Jahreshauptversammlung des Verschönerungs­

vereins

27.03. Jahreshauptversammlung der Theaterfreunde

28.03. Chorgemeinschaft Görgeshausen

April 1998

10.04. Jahreshauptversammlung des SVN

Mai 1998

01.05. Wandertag des Verschönerungsvereins

03.05. Erstkommunionfeier

31.05. Schützenverein/Schlappekickers, Veranstaltung

zugunsten der Heime Scheuern

Juni 1998

06./07.06. Theaterfreunde (Jugendgruppe)

Juli 1998

04.07. Sommerfest der Theaterfreunde

12.07. Lindenfest des Verschönerungsvereins

26.07.-02.08. Sportwoche Oktober/November 1998 31.10./08.11. Theateraufführung der tfn Dezember 1998

05.12. Weihnachtsfeier des Verschönerungsvereins

12.12. Weihnachtsfeier der Chorgemeinschaft

13.12. ' Weihnachtstheater der Jugendgruppe tfn

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur AbgabenordnungEGAO1977 -vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes

über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 . der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Hausball des VfR Nomborn 1920 e.V.

Der VfR Nomborn veranstaltet am Freitag, 20. Februar, 20.11 Uhr, im Vereinsheim am Sportplatz einen Hausball. Alle Fast­nachtsfreunde sind recht herzlich eingeladen.

ELBERTGEMEINDEN'

Schwerdonnerstag, 19.2.98: 14.30 Uhr Möhnenumzug 20.11 uhr Möhnenbatl

iQberelbert

Programfr der tollen m Tage

Fastnachtsamstag, 21.2.98:

14.11 uhr Kinderkameval

mit vielen tollen Beiträgen und Programmpunkten

Fastnachtsonntag, 22.2.98:

14.11 Uhr Großer Fastnachtszug

mit Ober 20 Zugnummern

anschl. Fastnachtsball

mit der KapelleMidi! fallt Bllie

alle Veranstaltungen in der Stelzenbachhalle Oberelbert