Montabaur
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Kinderfastnacht
Ihr wi ßt es ja alle, feiert die Feuerwehr wieder am Fastnachtssonntag in Berscheid in der Halle. Wir starten um 14.11 Uhr bei Spiel und Spaß, Trinken und Essen, also tut den Termin nicht vergessen!
Theken man nschaft Heilberscheid
Am Samstag, 21.02.1998, nehmen wir an einem Hallenturnier unserer Freunde aus Ettersdorf teil.
Anpfiff zu unserem ersten Spiel ist um 10.00 Uhr in der Kreissporthalle Montabaur. Abfahrt um 09.15 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus. Bitte Schienbeinschoner und Hallenschuhe nicht vergessen.
Alte Herren Heilberscheid
Wie bereits schon bekannt, fahren wir vom 19.06. bis 21.06.1998 zu unseren Sportkameraden nach Neuruppin. Wer mitfähren möchte, möge sich bitte umgehend bei Claus Reusch, Tel. 06485/1403, anmelden. Bis Ende März müssen die Teilnehmer der Fahrt, wegen der Unterbringung, bei unseren Sportfreunden angemeldet werden.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldnertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
_ Nr, 8/ 9R
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einqe- gangen ist. a
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Karnevalverein Nentershausen
Am Fastnachtsonntag, 22.02.1998, 14.11 Uhr, findet wieder unser traditioneller Fastnachtszug statt. Wer sich mit einem Wagen oder einer Fußgruppe am Zug beteiligen möchte, kann sich mit unserem Zugmarschall Werner Reusch, Tel.: 911880, in Verbindung setzen.
Um unserem Fastnachtszug auch die nötige Atmosphäre zu vermitteln, bitten wir, die Häuser zu schmücken und zu beflaggen. Wer sich aus dem närrischen Nachwuchs mit einer Büttenrede oder einem sonstigen Beitrag an unserer Kinderkappensitzung am Fastnachtdienstag, ab 14.11 Uhr, beteiligen möchte, kann sich ebenfalls mit Werner Reusch in Verbindung setzen.
Katholische, öffentliche Bücherei Nentershausen
Bücherei-Info
Am Samstag, 21.02., und Dienstag, 24.02., bleibt die Bücherei geschlossen!
Mittwoch, 25.02. - Aschermittwoch um 08.00 Uhr Schulgottesdienst der Grundschule in der Pfarrkirche (3. und 4. Schuljahr).
Kirchenchor »Cacilia« Nentershausen
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, 10.03.1998, 21.00 Uhr, im Jugendheim.
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Begrüßung durch den Präses, 3. Gedenken der Verstorbenen, 4. Bericht Chorleiter, 5. Bericht Schriftführer, 6. Bericht Kassiererin, 7. Bericht Kassenprüfer, 8. Aussprache zu TOP 4 bis 7, 9. Entlastung Vorstand, 10. Nachwahl zum Vorstand, 11. Wahl der Kassenprüfer, 12. Festsetzung Mitgliedsbeitrag, 13. Anträge, 14. Verschiedenes, 15. Schlußwort des Vorsitzenden.
TC ’87 Nentershausen
Am Freitag, 20.03.1998, 20.00 Uhr, findet unsere diesjährige Generalversammlung im Gasthaus Ohly statt.
Tagesordnung: Begrüßung, Berichte von Sportwart, Jugendwart, Schriftführer, Kassierer und Kassenprüfer, Änderung des Beitragswesens, Verschiedenes.
Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.
Niedererbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 —BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGA01977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 —, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens
k|ö|b

