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Montabaur

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Kinderfastnacht

Ihr wi ßt es ja alle, feiert die Feuerwehr wieder am Fastnachtssonn­tag in Berscheid in der Halle. Wir starten um 14.11 Uhr bei Spiel und Spaß, Trinken und Essen, also tut den Termin nicht verges­sen!

Theken man nschaft Heilberscheid

Am Samstag, 21.02.1998, nehmen wir an einem Hallenturnier unserer Freunde aus Ettersdorf teil.

Anpfiff zu unserem ersten Spiel ist um 10.00 Uhr in der Kreis­sporthalle Montabaur. Abfahrt um 09.15 Uhr am Dorfgemein­schaftshaus. Bitte Schienbeinschoner und Hallenschuhe nicht vergessen.

Alte Herren Heilberscheid

Wie bereits schon bekannt, fahren wir vom 19.06. bis 21.06.1998 zu unseren Sportkameraden nach Neuruppin. Wer mitfähren möchte, möge sich bitte umgehend bei Claus Reusch, Tel. 06485/1403, anmelden. Bis Ende März müssen die Teilnehmer der Fahrt, wegen der Unterbringung, bei unseren Sportfreunden angemeldet werden.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Te­lefon 06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­nertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

_ Nr, 8/ 9R

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einqe- gangen ist. a

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Karnevalverein Nentershausen

Am Fastnachtsonntag, 22.02.1998, 14.11 Uhr, findet wieder un­ser traditioneller Fastnachtszug statt. Wer sich mit einem Wagen oder einer Fußgruppe am Zug beteiligen möchte, kann sich mit unserem Zugmarschall Werner Reusch, Tel.: 911880, in Verbin­dung setzen.

Um unserem Fastnachtszug auch die nötige Atmosphäre zu vermitteln, bitten wir, die Häuser zu schmücken und zu beflaggen. Wer sich aus dem närrischen Nachwuchs mit einer Büttenrede oder einem sonstigen Beitrag an unserer Kinderkappensitzung am Fastnachtdienstag, ab 14.11 Uhr, beteiligen möchte, kann sich ebenfalls mit Werner Reusch in Verbindung setzen.

Katholische, öffentliche Bücherei Nentershausen

Bücherei-Info

Am Samstag, 21.02., und Dienstag, 24.02., bleibt die Bücherei geschlossen!

Mittwoch, 25.02. - Aschermittwoch um 08.00 Uhr Schulgottes­dienst der Grundschule in der Pfarrkirche (3. und 4. Schuljahr).

Kirchenchor »Cacilia« Nentershausen

Einladung zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, 10.03.1998, 21.00 Uhr, im Jugendheim.

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Begrüßung durch den Präses, 3. Gedenken der Verstorbenen, 4. Bericht Chorleiter, 5. Bericht Schriftführer, 6. Bericht Kassiererin, 7. Bericht Kassenprü­fer, 8. Aussprache zu TOP 4 bis 7, 9. Entlastung Vorstand, 10. Nachwahl zum Vorstand, 11. Wahl der Kassenprüfer, 12. Fest­setzung Mitgliedsbeitrag, 13. Anträge, 14. Verschiedenes, 15. Schlußwort des Vorsitzenden.

TC87 Nentershausen

Am Freitag, 20.03.1998, 20.00 Uhr, findet unsere diesjährige Generalversammlung im Gasthaus Ohly statt.

Tagesordnung: Begrüßung, Berichte von Sportwart, Jugend­wart, Schriftführer, Kassierer und Kassenprüfer, Änderung des Beitragswesens, Verschiedenes.

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.

Niedererbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGA01977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens

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