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Montabaur

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Nr. 8/98

St. Laurentius, Oberelbert-St. Johannes d. T., Welschneudorf-St. Josef, Niederelbert

Pastoralreferent Peter Klotz, Pfarrhaus Oberelbert, Tel. 02608/306 Gemeinsames Wochenende für Jugendliche 20. bis 22. März 1998 im Haus Wasserburg in Vallendar Thema: »Die Seele nachkommen lassen!«

Inhalt: Miteinander da sein, reden, singen, meditieren, kreativ sein, Spazierengehen, kegeln, schwimmen...

Kosten: 45,- DM/Person (bitte bei Anmeldung bezahlen!) Anmeldung: bis spätestens 01.03.1998 beim kath. Pfarramt Ober- oder Niederelbert. Weitere Infos nach der Anmeldung!

Weltgebetstag der Frauen

Der diesjährige Weltgebetstag der Frauen wird für die Elbertge- meinden am Freitag, 6. März, in der Kirche in Welschneudorf gehalten. Alle Frauen und Männer sind ganz herzlich eingeladen. Wir beginnen mit einer Informationsstunde über die Insel Mada­gaskar bei Tee und Gebäck um 17.00 Uhr im Jugendraum. Anschließend um 18.30 Uhr ist der Gottesdienst, der von made- gassischen Frauen gestaltet wird.

Frauen, die noch bei der Vorbereitung helfen wollen, sind herzlich eingeladen!

Termine: Montag, 02.03., 17.30 Uhr (im Jugendraum), Mittwoch, 04.03., 18.00 Uhr (in der Kirche)

Fundsache

Am Sonntag, 08.02.1998, wurde auf dem Fuß- und Radwea zwischen Niederelbert und Oberelbert eine Herren-Armbanduhr gefunden.

Die Fundsache kann im Rathaus abgeholt werden.

Karnevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1998

21.02.1998: Zweite Kappensitzung, 20.11 Uhr

Für diese Kappensitzung sind noch einige Karten erhältlich. Diese

können vorab in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert oder, sofern

dann noch Karten vorhanden sind, an der Abendkasse erworben

werden.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Herr Manns. 1340

_ Niederelbert _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGA01977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Oberelbert Helau

Verteilung des Wurfmaterials

Am Samstag, dem 21.02., können alle angemeldeten Gruppen ihr Wurfmaterial für den Zug an Fastnachtsonntag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Gemeindebauhof bei Hermann Lenz abholen.