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Montabaur

einem Frühstück ins Pfarrheim eingeladen. Wie in den vergange­nen Jahren stellt die Pfarrei die Brötchen und den Kaffee etc., Brotbelag bitten wir selbst mitzubringen.

Wir würden uns wirklich freuen, wenn viele von Euch dieser Einladung folgen würden.

Buchfinkensenioren gehen auf große Fahrt

Die diesjährige Urlaubsfahrt vom 11. bis 17. September 1998 führt die Buchfinkensenioren in den südlichsten Zipfel des Schwarz­waldes, nach Lauchringen, nahe Konstanz, unweit der Schweizer Landesgrenze.

Für sieben Tage Halbpension in einem gepflegten Gartenhotel sind, einschließlich aller Nebenkosten DM 575,00 zu entrichten. Mit der Anmeldung unter Tel.: 06439/7778 bei Else Apholte (Gackenbach) und Susanne Klinkner, Tel.: 06439/6177 (Hübin­gen), die bis einschließlich 30. April erfolgen muß, werden unmit­telbar nach telefonischer Anmeldung DM 100,00 als Anzahlung fällig.

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

Gemeindehaus.06439/1764

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973-BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -vom 14.12.1976BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr.1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.'

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,.Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

-Nr. 8/98

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Kinderaarton Gackenbach-Horbach a n

Die nächste Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Kin­dergarten Gackenbach-Horbach findet am Donnerstag, dem 26 Februar 1998, um 19.30 Uhr, im neuen Clubraum der Mehr zweckhalle (Buchfinken-Zentrum) statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung der Zweckverbandsversamm­lung vom 29.09,1997 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998

3. Informationen über die Kindergartensituation 1998 bis 2000

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung der Zweckverbandsversamm­lung vom 29.09.1997 (nichtöffentlicher Teil)

2. Verschiedenes

(S.) Ulrich Weidenfeiler, Verbandsvorsteher

R GACKENBACH HEL AU l

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M Rosenmontag ab 2Q.ll Uhr

Maskenball des MGV "Cacilia" mit F Tanzmusik im Gasthaus "Zum Wiesen- Jj grund"

^ Fastnacht-Dienstag »

R ab 11.30 Uhr: Eintopfessen im Gasthaus '|| p "Zum Wiesengrund"

ab 13.00 Uhr: Umzug mit Eiersammeln ||

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Alle Gackenbacher sind herzlich eingeladen!!

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.......Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973-BGBl. I S. 965, geändertdürch Art.