Montabaur
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9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1 die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2 der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldnertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Flohmarkt in Simmern
Am Samstag, 07.03.1998, um 14.30 bis 16.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus »Haus Siebenborn« in Simmern ein Kleider- und Spielzeugbasar statt.
Bei Kaffee und Kuchen werden guterhaltene Kinderbekleidung und Spielsachen angeboten. Als Standgeld wird ein Kuchen erbeten. 10 % des Verkaufserlöses kommen dem Kindergarten Simmern zugute. Verkaufsinteressenten können sich bis zum 05.03.1998 bei Frau Jost, Tel.: 02620/8173, oder bei Frau Witsch, Tel.: 02620/2976, anmelden.
Schmidt, Ortsbürgermeister
Benutzung der gemeindeeigenen Feldwege in der Gemarkung Simmern
Aus gegebener Veranlassung weisen wir alle Landwirte in der Ortsgemeinde Simmern auf ihre Pflichten bei der Benutzung gemeindeeigener Feldwege hin, die sich aus dem Flurbereinigungsplan ergeben.
Die Feldwege werden den Landwirten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke und zum Treiben von Vieh zur Verfügung gestellt.
Bei der Bewirtschaftung der Grundstücke mit Ackergeräten etc. ist das Wenden auf den Wegen grundsätzlich unzulässig. Es ist jedoch häufig zu beobachten, daß gegen dieses Verbot verstoßen wird und die Wegegrundstücke einschließlich ihrer Befestigungen, Seitengräben, Querrinnen und sonstigen Anlagen beschädigt werden und Erde auf sie aufgebracht wird. Eine oft zu beobachtende Unsitte ist, daß die Wegeränder mit umgepflügt werden oder Unkraut und sonstige Abfälle auf den Wegen abgelagert werden. Vor allem auf geteerten Feldwegen ist darauf zu achten, daß derartige Beschädigungen oder Verschmutzungen unterbleiben.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, daß es untersagt ist, die Wirtschaftswege zu befahren, wenn diese durch Witterungseinflüsse aufgeweicht sind, so daß schwere Beschädigungen zu erwarten sind.
Wir haben Verständnis dafür, daß es bei der Bearbeitung der Acker mit Maschinen hin und wieder zu einer Beschädigung oder Verschmutzung kommt. Diese Schäden oder Verunreinigungen sind aber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zu beseitigen. Andernfalls kann die Ortsgemeinde die
Nr. 8/98
Wiederherstellung auf Kosten des Verursachers vornehmen lassen.
Die Ortsgemeinde hat sich in der Vergangenheit selbst bemüht, die Feldwege in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Auch ist anzuerkennen, daß einige Landwirte darauf bedacht sind, Beschädigungen und Verunreinigungen der Wege zu vermeiden und, wenn sie doch aufgetreten sind, umgehend wieder zu beseitigen.
Immer mehr muß aber festgestellt werden, daß sich der Zustand unserer Wirtschaftswege verschlechtert, weil man rücksichtslos auf ihnen wendet, ihre Ränder mit umpflügt und Abfälle auf ihnen lagert, ohne nach Beendigung der Arbeiten die Wiederherstellung vorzunehmen.
Dies kann künftig nicht mehr hingenommen werden. Die Ortsgemeinde hat in der Vergangenheit darauf verzichtet, die ihr offenstehenden Möglichkeiten zu ergreifen, die darin bestehen,
a) die Wiederherstellung eines Weges auf Kosten des Verursachers zu veranlassen und
b) ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Wir hoffen, daß es auch in Zukunft nicht erforderlich wird, derartige Maßnahmen zu ergreifen und appellieren an Ihre Einsicht.
Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
Musikverein 1930 Simmern e.V.
Am Freitag, 06.03.1998, findet um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof die Jahreshauptversammlung des Musikvereins 1930 Simmern e.V. statt. Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich dazu ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht des Vorsitzenden, 4. Geschäftsbericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl der Kassenprüfer, 8. Anträge, 9. Verschiedenes.
Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis zum 27.02.1998 schriftlich beim Vorsitzenden Hans Georg Schneider einzureichen.
Tennisclub 1982 Simmern e.V.
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung des TC 1982 Simmern e.V. am 6. März 1998, 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zum Medel« in Simmern. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des Sportwartes, 5. Bericht des Jugendwartes, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl der Kassenprüfer, 10. Beratung und Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 11. Verschiedenes. Anträge der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 27. Februar 1998 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
“BUCHFINKENLAND”
Zünftige Kinderfastnacht
Die Kinder von den Gelbachhöhen sind allerorten gern gesehen.
Gemeinsam mit dem Buchfinkenkind gern herzlich einmal närrisch sind.
Sie feiern um 14.11 Uhr am 21. Februar an der Untershäuser Bar.
Paradiesisch soll es sein, ohne Pistolenknallerei.
Im Pfarreienverband man sich mißt, bei Vortrag, Spiel ganz närrisch ist.
So stürzen wir uns ins Gewühle, mit viel Pep und Humorgefühle.
Karneval in Untershausen,
den lassen wir nicht einfach sausen.
Einladung zur Frühschicht
Die Jugendsprecher der Pfarrei Gackenbach laden alle interessierten Jugendlichen zu einer meditativen Frühschicht am 27.02.1998 ein. Gemeinsam wollen wir uns auf die bevorstehende Fastenzeit ein wenig vorbereiten. Wir beginnen um 06.00 Uhr mit einer Meditation in der Pfarrkirche, anschließend sind alle zu

