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Montabaur

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Neues Kommunalfahrzeug in Dienst gestellt

Wie bereits berichtet, hatte der Gemeinderat im November des vergangenen Jahres die Anschaffung eines neuen Gemeinde­fahrzeuges als Ersatz für das 12 Jahre alte Fahrzeug unseres Bauhofs beschlossen.

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Inzwischen konnte unser Gemeindearbeiter Markus Baumann das neue Fahrzeug bei der FA. Metternich und Roth in Holler in Empfang nehmen.

In seiner Entscheidung hatte der Gemeinderat darauf geachtet, daß die vorhandenen Anbaugeräte des Vorgängermodells weiter­hin genutzt werden können. Dennoch belaufen sich die Anschaf­fungskosten für das neue Fahrzeug auf ca. 100.000,00 DM.

Es besteht jedoch im Rat Einigkeit darüber, daß diese Investiti­onskosten gut angelegt sind, da dieses Fahrzeug auch in Zukunft die notwendigen Pflegemaßnahmen im Ort und in der Gemarkung ermöglicht.

Weiterhin wurde darauf geachtet, daß ein Ersatzfahrer in die Bedienung des Fahrzeugs eingewiesen wurde für den Fall, daß unser Gemeindearbeiter einmal ausfallen sollte.

Nr. 8/98

-vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern S 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die .Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Möhnenverein »Immerfroh«, Kadenbach

Die Möhnen haben noch Karten zu den Veranstaltungen am 19. und 21.02,1998. Erhältlich bei der Obermöhn Rosemarie Nuß, Bergstraße 1, Kadenbach, bei Ingrid Berrang, Römerstraße 44, und Magret Junges, Westerwaldstraße 1 in Kadenbach und an den Abendkassen.

Unsere diesjährige Verlosung findet am Freitag, dem 21.02.1998, um 16.00 Uhr, in der Gaststätte »Zum Westerwald« statt. Die Preise der Verlosung können bis 22.00 Uhr dort abgeholt werden. Die Gewinne werden nicht mehr ausgestellt.

Karnevalsclub Kadenbach KCK e.V.

Wir laden ein zur Jahreshauptversammlung. Termin: 07.03.1998. Beginn: 19.00 Uhr. Tagungsstätte: Gasthaus »Zum Westerwald«. Alle Mitglieder sowie alle Bürger von Kadenbach, die noch aktiv werden wollen, sind herzlich eingeladen. Mit einem dreifach don­nernden Kalau grüßt Sie der KCK.

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910

Die Wanderfreunde nehmen am Samstag, dem 21., und Sonntag, dem 22.02.1998, an der Volkswanderung in Villmar teil.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973-BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGAO 1977

Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufgeführte Fundsache abgegeben:

1 Herren-Armbanduhr

Der/Die Verlierer(in) kann den o. a. Gegenstand gegen entspre­chenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der üblichen Sprechstunden abholen; beachten Sie bitte die entspre­chenden Hinweise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Einladung

Zur Jahreshauptversammlung des TC 1982 Simmern e.V. am 6. März 1998, 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zum Medel« in Simmern. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vor­sitzenden, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzen­den, 4. Bericht des Sportwartes, 5. Bericht des Jugendwartes, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl der Kassenprüfer, 10. Beratung und Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 11. Verschiedenes. Anträge der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 27. Februar 1998 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. §