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Montabaur

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zl i entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­nertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Musikverein Heiligenroth

Die Generalversammlung des Musikvereins findet am Samstag, dem 07.03.1998, um 20.00 Uhr im Vereinslokal »Zur Linde« statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. fDer Musikverein trifft sich zum Fastnachtszug in Wirges am j Rosenmontag um 09.30 Uhr in Wirges.

IMGV Hoffnung 1900 Heiligenroth

Der MGV Hoffnung 1900 Heiligenroth such für die Erstellung einer Festschrift noch Bildmaterial aus seiner Vereinsgeschichte.

! Wir bitten deshalb alle Bürger um ihre Unterstützung und Nach­forschung.

Geeignete Bilder bitte ich abzugeben bei: Eberhard Nink, Leipzi­ger Straße 9, oder Hans-Josef Nink, Leipziger Straße 8.

Wir versprechen eine pflegliche Behandlung der Bilder und eine zügige Rückgabe.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Am Freitag, dem 27.02.1998, findet die Jahreshauptversammlung im Gasthaus »Zur Linde« ab 20.15 Uhr statt. Hiermit laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein und würden uns über eine rege 'Teilnahme freuen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht: a) Vorsitzender, b) Wehrführer, c) Schriftführer, d) Jugendwart, e) f Kassenwart und Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. iWahl eines Wahlleiters und evtl. Wahlhelfer, 6. Neuwahl des | Vorstandes, 7. Wahl des 2. Kassenprüfers, 8. Verschiedenes.

! Tennisclub Heiligenroth

Zur unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung möchten wir ! Sie herzlich am Freitag, dem 20. März 1998, in den ZBV-Raum der Vogelsanghalle Heiligenroth einladen. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Wahl des Protokoll­führers, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Genehmigung des 'Protokolls der Mitgliederversammlung vom 21.03.1997, 5. Ge- ! schäfts- und Sportberichte, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kas- [ Senprüfer, 8. Wahl von 2. Kassenprüfer, 9. Clubhausbau, 10.

; Veranstaltungen 1998,11. Verschiedenes.

|_ Ruppach-Goldhausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

-Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

[Öffentliche Bekanntmachung

[über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- pgesetzes vom 07.08.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art.

Nr. 8/98

15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 1 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­nertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Vertretung des Ortsbürgermeisters

ln der Zeit vom 23. Februar 1998 bis zum 6. März 1998 befinde ich mich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der 1. Ortsbeige­ordnete Klaus Wirth. In dringenden Angelegenheiten können Sie sich auch direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung in Monta­baur wenden (Telefon 02602/126-0).

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Sprechstunden fallen aus

Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters fallen am Donners­tag, dem 19. Februar 1998, und am Dienstag, dem 24. Februar 1998, wegen Fastnacht aus. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefu nden

Im Freizeitgelände, in der Brunnenstraße sowie auf dem Fußweg zum Gewerbegebiet wurde jeweils eine Geldbörse gefunden. Der Verlierer kann diese bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters abholen.

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball Samstag, 21. Februar 1998 Karnevalsparty in Ruppach-Goldhausen

15.00 Uhr: Kinderkarneval mit Spielen und Musik 18.00 Uhr: Jugendkarneval mit DJ »Today« in der Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen. Alle Kinder und Jugendliche aus Nah und Fern sind recht herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt.

Aufbau: Samstag, 21.02.1998, ab 10.00 Uhr; Abbau: Sonntag, 22.02.1998, ab 10.00 Uhr. Helfermeldung: Bei Oliver Köllig unter Telefon 02602/8950. Kuchenspenden: Ebenfalls bei Oliver Köllig unter Telefon 02602/8950.

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