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Montabaur

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Wer hat Interesse an einer Krabbelgruppe in Horressen?

Falls genügend Kinder Zusammenkommen, wollen wir uns einmal wöchentlich im Pfarrheim in Horressen treffen, um gemeinsam zu spielen, singen und tanzen und ähnliches.

Meldet Euch doch bitte bei Martina Rüster, 02602/120174, oder bei Irene Kirst-Melcher, 02602/90365.

Frauenkreis Horressen

Der Frauenkreis Horressen lädt zu einem Gesprächsabend über Buße und Beichte unter der Leitung von Kaplan Dr. Johannes Arnold am Mittwoch, 25. Februar, 19.30 Uhr, ins Pfarrheim Horressen ein.

Für viele Christen ist das Thema »Buße-Beichte« sehr schwie­rig. Viele haben aus negativer Erfahrung, die sehr unterschiedlich ist, die Beichtpraxis aufgegeben, andere haben gar keinen Zu­gang gefunden, wieder andere haben keine Vorstellung, was die christliche Botschaft von Buße und.Vergebung meint, und für wieder andere ist die Thematik mit Ängsten belegt. Wir würden uns freuen, viele (auch die Eltern der Erstkommunionkinder) begrüßen zu können.

Katholischer Kirchenchor »St. Cacilia« Horressen

Vorankündigung

Der Kirchenchor Horressen plant für Palmsonntag, den 05.04.1998, ein Konzert in der Pfarrkirche Horressen. Vorgetragen werden Chorwerke alter und zeitgenössischer Mei­ster sowie verschiedene Werke für Orgel und Soloinstrumente. Die Gesamtleitung übernimmt Marco Leicher.

Hierfür sucht der Chor noch Sängerinnen und Sänger, die dieses Projekt mit unterstützen wollen.

Chorprobe ist montags um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Horressen. Nähere Informationen; Kurt Eberth, 16874, oder Marco Leicher, 4150. Sie sind bei uns immer herzlich willkommen.

Musikverein 1961 Horressen e.V.

Am Freitag, dem 27. Februar 1998, findet die Jahreshauptver­sammlung um 20.00 Uhr im Gasthaus »Bürgerstube« in Horres­sen statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des Jugendwartes, 5. Bericht des 1. Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Wahl eines Wahllei­ters, 8. Antrag auf Entlastung des Vorstands, 9. Neuwahl eines Geschäftsführers, 10. Neuwahl eines Kassenprüfers, 11. Anträge und Sonstiges.

Anträge zur Jahreshauptversammlung können bis zum 15.02.1998 beim Vorstand eingereicht werden. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

SG Horressen/Elgendorf

Vorbereitungsspiele der 1. Mannschaft

21.02., 14.30 Uhr, TuS Koblenz l-SG I 25.02., 19.00 Uhr, SG l-SpVgg. Steinefrenz/Weroth I Erstes Meisterschaftsspiel nach der Winterpause ist am 01.03.1998, um 14.30 Uhr, in Horressen gegen den FV Rhein­brohl.

Vorankündigung

Die Feier für alle Helfer, Spender und Gönner, als auch die Schiedsrichter der SG Horressen/Elgendorf, findet am Freitag, 06.03.1998, ab 19.30 Uhr im Vereinsheim des SV Horressen statt. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei.

AHRBACHGEMEINDEN

_ Boden _

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

Nr. 8/98

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 -BGBl. IS. 965, geändert durch Art 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA0 1 977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteu­er A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Heiligenroth

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags...17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Telefon.02602/16606

Fax.02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgaberibescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.