Montabaur
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Wer hat Interesse an einer Krabbelgruppe in Horressen?
Falls genügend Kinder Zusammenkommen, wollen wir uns einmal wöchentlich im Pfarrheim in Horressen treffen, um gemeinsam zu spielen, singen und tanzen und ähnliches.
Meldet Euch doch bitte bei Martina Rüster, 02602/120174, oder bei Irene Kirst-Melcher, 02602/90365.
Frauenkreis Horressen
Der Frauenkreis Horressen lädt zu einem Gesprächsabend über Buße und Beichte unter der Leitung von Kaplan Dr. Johannes Arnold am Mittwoch, 25. Februar, 19.30 Uhr, ins Pfarrheim Horressen ein.
Für viele Christen ist das Thema »Buße-Beichte« sehr schwierig. Viele haben aus negativer Erfahrung, die sehr unterschiedlich ist, die Beichtpraxis aufgegeben, andere haben gar keinen Zugang gefunden, wieder andere haben keine Vorstellung, was die christliche Botschaft von Buße und.Vergebung meint, und für wieder andere ist die Thematik mit Ängsten belegt. Wir würden uns freuen, viele (auch die Eltern der Erstkommunionkinder) begrüßen zu können.
Katholischer Kirchenchor »St. Cacilia« Horressen
Vorankündigung
Der Kirchenchor Horressen plant für Palmsonntag, den 05.04.1998, ein Konzert in der Pfarrkirche Horressen. Vorgetragen werden Chorwerke alter und zeitgenössischer Meister sowie verschiedene Werke für Orgel und Soloinstrumente. Die Gesamtleitung übernimmt Marco Leicher.
Hierfür sucht der Chor noch Sängerinnen und Sänger, die dieses Projekt mit unterstützen wollen.
Chorprobe ist montags um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Horressen. Nähere Informationen; Kurt Eberth, 16874, oder Marco Leicher, 4150. Sie sind bei uns immer herzlich willkommen.
Musikverein 1961 Horressen e.V.
Am Freitag, dem 27. Februar 1998, findet die Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr im Gasthaus »Bürgerstube« in Horressen statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des Jugendwartes, 5. Bericht des 1. Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Antrag auf Entlastung des Vorstands, 9. Neuwahl eines Geschäftsführers, 10. Neuwahl eines Kassenprüfers, 11. Anträge und Sonstiges.
Anträge zur Jahreshauptversammlung können bis zum 15.02.1998 beim Vorstand eingereicht werden. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
SG Horressen/Elgendorf
Vorbereitungsspiele der 1. Mannschaft
21.02., 14.30 Uhr, TuS Koblenz l-SG I 25.02., 19.00 Uhr, SG l-SpVgg. Steinefrenz/Weroth I Erstes Meisterschaftsspiel nach der Winterpause ist am 01.03.1998, um 14.30 Uhr, in Horressen gegen den FV Rheinbrohl.
Vorankündigung
Die Feier für alle Helfer, Spender und Gönner, als auch die Schiedsrichter der SG Horressen/Elgendorf, findet am Freitag, 06.03.1998, ab 19.30 Uhr im Vereinsheim des SV Horressen statt. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei.
“AHRBACHGEMEINDEN”
_ Boden _
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Nr. 8/98
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 -BGBl. IS. 965, geändert durch Art 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA0 1 977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 —, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags...17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 — BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgaberibescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

