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Montabaur

22

Nr. 8/98

MAUGST

Bücherei-Info

der Gemeindebücherei Eitelborn

Altes Rathaus, Unterdorfstraße

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwoh­ner der Augst-Gemeinden):

Montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Leitung: Herr Meuer, Eschelbach

Gebühr: 8,00 und ca. 10,00 DM Materialkosten

Mitzubringen sind: Baumschere, Messer, Eimer, Schürze Anmeldung: Kath. Pfarramt, Eitelborn/Gaby Schöfer Tel

8696 "

Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde Eitelborn mit dem

Kath. Bildungswerk Westerwald

Eitelborn

VHS-Kurse in Außenbezirken

Englisch

07251 Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen

Lehrmittel: »Network-Starter«, Langenscheidt-Verlag (ab Lekti­on 4)

Beginn: Mittwoch, 11. Februar 1998,19.30 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Augstschule Neuhäusel

Leitung: Ilse Flüteotte

Gebühren: 85,00 DM

07252 Englisch für Fortgeschrittene I

Lehrmittel: »Network 3«, Langenscheidt-Verlag

Beginn: Mittwoch, 11. Februar 1998,17.45 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Augstschule Neuhäusel

Leitung: Ilse Flüteotte

Gebühren: 85,00 DM

07253 Englisch für Fortgeschrittene II

Lehrmittel: »Network 3«, Langenscheidt-Verlag (ab Lektion 5)

Beginn: Donnerstag, 12. Februar 1998,17.45 Uhr

Dauer: 12 Abende

Ort: Augstschule Neuhäusel

Leitung: Ilse Flüteotte

Gebühren: 70,00 DM

Französisch

07351 Französisch für Fortgeschrittene I

Lehrmittel: »Ä bientöt 2«, Klett-Verlag (ab Lektion 2)

Dienstag, 10. Februar 1998,18.00 Uhr 15 Abende

Augstschule Neuhäusel Janine Jung 85,00 DM

Beginn:

Dauer:

Ort:

Leitung:

Gebühren:

08951 Floristische Kunst

Wir wollen lernen, wie frische Blumen kunstvoll zu Gestecken ob fürs Büfett, für ein besonderes Fest oder für den Alltag - verarbeitet werden können. Außerdem erlernen Sie die Technik, einen Strukturstrauß zu binden.

Beginn: Mittwoch, 25. Februar 1998, 19.30 Uhr

Dauer: 5 Abende

Ort: Augstschule Neuhäusel

Leitung: Beate Schmitt

Gebühren: 30,00 DM

In alle Kurse können noch Interessenten zusteigen!

Nähere Informationen und Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Tel.: 02602/126.105.

Geschäftszeiten: mittwochs 08.00 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr; donnerstags 08.00 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 18.00 Uhr; freitags: 08.00 bis 12.30 Uhr.

Katholische Kirchengemeinde »Mariä Himmelfahrt«

Erwachsenenbildung

Angebot: Korbflechten

Kursdauer: 2 Abende

Termine: 12.03. und 19.03.1998

Zeit: 19.00 Uhr

Ort: Pfarrheim »Arche«, Eitelborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8610

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung ddr Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­nertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Bürgersprechstunde

Die Bürgersprechstunden am »Schwerdonnerstag«, 19.02.1998, und »Veitehendienstag«, 24.02.1998, fallen aus, da mit der Er­stürmung des Rathauses die Schlüsselgewalt an die Karnevali- sten abgetreten werden mußte und der Bürgermeister vorüber­gehend »entmachtet« ist. Er wird seine Amtsgeschäfte erst wie­der am Donnerstag, 26.02.1998, zu gewohnter Zeit aufnehmen. Wenn auch die »Narren« für einige Tage das »Sagen haben«, ist der Bürgermeister dennoch in dringenden Fällen wie immer unter seiner privaten Telefonnummer zu erreichen.