Montabaur
22
Nr. 8/98
M “AUGST”
Bücherei-Info
der Gemeindebücherei Eitelborn
Altes Rathaus, Unterdorfstraße
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):
Montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Leitung: Herr Meuer, Eschelbach
Gebühr: 8,00 und ca. 10,00 DM Materialkosten
Mitzubringen sind: Baumschere, Messer, Eimer, Schürze Anmeldung: Kath. Pfarramt, Eitelborn/Gaby Schöfer Tel ■
8696 ’ "
Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde Eitelborn mit dem
Kath. Bildungswerk Westerwald
Eitelborn
VHS-Kurse in Außenbezirken
Englisch
07251 Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen
Lehrmittel: »Network-Starter«, Langenscheidt-Verlag (ab Lektion 4)
Beginn: Mittwoch, 11. Februar 1998,19.30 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Augstschule Neuhäusel
Leitung: Ilse Flüteotte
Gebühren: 85,00 DM
07252 Englisch für Fortgeschrittene I
Lehrmittel: »Network 3«, Langenscheidt-Verlag
Beginn: Mittwoch, 11. Februar 1998,17.45 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Augstschule Neuhäusel
Leitung: Ilse Flüteotte
Gebühren: 85,00 DM
07253 Englisch für Fortgeschrittene II
Lehrmittel: »Network 3«, Langenscheidt-Verlag (ab Lektion 5)
Beginn: Donnerstag, 12. Februar 1998,17.45 Uhr
Dauer: 12 Abende
Ort: Augstschule Neuhäusel
Leitung: Ilse Flüteotte
Gebühren: 70,00 DM
Französisch
07351 Französisch für Fortgeschrittene I
Lehrmittel: »Ä bientöt 2«, Klett-Verlag (ab Lektion 2)
Dienstag, 10. Februar 1998,18.00 Uhr 15 Abende
Augstschule Neuhäusel Janine Jung 85,00 DM
Beginn:
Dauer:
Ort:
Leitung:
Gebühren:
08951 Floristische Kunst
Wir wollen lernen, wie frische Blumen kunstvoll zu Gestecken — ob fürs Büfett, für ein besonderes Fest oder für den Alltag - verarbeitet werden können. Außerdem erlernen Sie die Technik, einen Strukturstrauß zu binden.
Beginn: Mittwoch, 25. Februar 1998, 19.30 Uhr
Dauer: 5 Abende
Ort: Augstschule Neuhäusel
Leitung: Beate Schmitt
Gebühren: 30,00 DM
In alle Kurse können noch Interessenten zusteigen!
Nähere Informationen und Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Tel.: 02602/126.105.
Geschäftszeiten: mittwochs 08.00 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr; donnerstags 08.00 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 18.00 Uhr; freitags: 08.00 bis 12.30 Uhr.
Katholische Kirchengemeinde »Mariä Himmelfahrt«
Erwachsenenbildung
Angebot: Korbflechten
Kursdauer: 2 Abende
Termine: 12.03. und 19.03.1998
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Pfarrheim »Arche«, Eitelborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung ddr Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973—BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldnertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Bürgersprechstunde
Die Bürgersprechstunden am »Schwerdonnerstag«, 19.02.1998, und »Veitehendienstag«, 24.02.1998, fallen aus, da mit der Erstürmung des Rathauses die Schlüsselgewalt an die Karnevali- sten abgetreten werden mußte und der Bürgermeister vorübergehend »entmachtet« ist. Er wird seine Amtsgeschäfte erst wieder am Donnerstag, 26.02.1998, zu gewohnter Zeit aufnehmen. Wenn auch die »Narren« für einige Tage das »Sagen haben«, ist der Bürgermeister dennoch in dringenden Fällen wie immer unter seiner privaten Telefonnummer zu erreichen.

