Montabaur
14
Nr. 1/aMor
Im Zusammenhang mit der geplanten Bundesbahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main beschloß der Stadtrat, in dem Gebiet, das grob umgrenzt wird
— im Norden von der Bundesautobahn A 3
— im Osten von dem BAB-Zubringer und der Tbnnerrestraße
— im Süden von der Alleestraße
— im Westen von der Eschelbacher Straße,
eine Entwicklungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch- Maßnahmegesetz durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen zunächst Voruntersuchungen eingeleitet werden.
Ziel ist, in dem betroffenen Gebiet Planungsstrategien und Konzepte zu erarbeiten und durch geeignete Aufschließungsmaßnahmen eine optimale städtebauliche Nutzung sicherzustellen. Die Verwaltung wurde daneben beauftragt, von geeigneten Planungsbüros Honorarangebote für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für das Untersuchungsgebiet einzuholen.
Die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes wird voraussichtlich mit Entwicklungsfördermitteln des Landes gefördert. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 16/2 (Am Himmelfeld 36 - 40)
Zur Vorbereitung des geplanten Kindergartenneubaus wurde der Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 16/2 wie folgt geändert:
— Die Festsetzung als »Grünfläche« wurde aufgehoben und die Ausweisung als Gemeindebedarfsfläche festgesetzt.
— Für den zu überbauenden Grundstücksteil wurde das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise nach einem vorgelegten Plan festgelegt.
— Für den nordwestlichen Grundstücksteil verblieb es bei der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche.
SPD-FraktionsVorsitzender Karl-Heinz Bächer gab zu diesem Punkt bekannt, daß die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung einen Antrag zur Verfahrensänderung vorlegen werde Hiernach solle vorgesehen werden, den Kindergarten an einem zentraleren Standort im Himmelfeld zu planen und die Bauweise in eine wesentlich kostengünstigere Version umzuändern. Vor diesem Hintergrund regte Karl-Heinz Bächer an, die von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanänderung vorerst nicht zu beschließen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte dagegen aus, daß der anstehende Beschluß für die Konkretisierung der Kindergartenplanung keine Vorbindung bedeute; es handele sich hier lediglich um die Einleitung des Verfahrens, welches den baldigen Baubeginn des Kindergartens sicherstellen sollte.
Der Stadtrat faßte den Zustimmungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes sowie dieEinleitungdes Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange Außerdem wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) mit Rücksicht auf die Bedeutung des Vorhabens in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße;
Zustimmungs- und Satzungsbeschluß
Für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße wurde die Festsetzungeiner Wohnbebauung aufgehoben und für das Grundstück eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Stadtrat faßte den entsprechenden Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.
Die Notwendigkeit dieser Bebauungsplanänderung ergab sich aus dem Dorferneuerungskonzept zwischen Waldstraße und Niederelberter Straße, wonach aus ökologischen Gründen sowie zur Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes eine Grünzone angelegt werden sollte.
Um diese Ziele sicherzustellen, wurde das Grundstück inzwischen von der Stadt erworben.
Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche) der Stadt Montabaur; hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauBG, 24 GemO
Der Stadtrat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Ifeilfläche) einschl. Begründung zu.
Die Zahl der Vollgeschosse wurde auf maximal drei (bisher zwei) festgelegt. Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf maximal zwölf Meter festgesetzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus eint" vorgelegten Planskizze ersichtlich.
*
Der Stadtrat beschloß die Bebauungsplanänderung außerdem®* - als Satzung gemäß §§10 BauGB, 24 GemO. 1 -
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, dami, im Rahmen der Errichtung des Gewerbeparks Ecke Elgendot* fer Straße/Straße »Am Grubenfeld« ein weiteres Betriebsgebäg Di de gebaut werde kann. nä
Erbbaurechtsvertrag/Mietvertrag zwischen der Stadtentwick lung Montabaur GmbH und der Grundstückseigentümerge meinschaft Abresch u.a./Firma 1 + 1 EDV-Marketing GmbH Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über die Ergebnis se der bisherigen nichtöffentlichen Vorberatung. Er hob hervor, daß die gewerbliche Entwicklung zur Stärkung des Mittelzen trums Montabaur eine wichtige städtische Aufgabe sei. Einher gehend mit den Zielen der Regional- und Landesplanung sei ea in diesem Rahmen möglich, auch Fördermittel aus hierfür vorgesehenen Sonderprogrammen zu bekommen. Um die Förderungsmöglichkeit zur Ansiedlung eines Gewerbeparkes in der Elgendorfer Straße sowie angesichts der Planung zum Schnell bahnbau ausschöpfen zu können, sei es notwendig gewesen, flexibel zu reagieren.
W<
foi
Zu
Fc
D<
eii
sti
G<
hij
ge
Di
de
sc
in
Vor diesem Hintergrund habe die Stadt Montabaur eine GmbH zur Förderung der Stadtentwicklung, insbesondere zur Planung, der Erschließung und Bebauung gewerblicher Grundstücke, zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken ge- gründet. Die Geschäftsführung obliege Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sowie Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Hütte im Rahmen ihres Dienstauftrages - ohne zusätzliche Vergütung. Zur Errichtung des Gewerbeparkes Montabaur, Elgendorfer Straße, die einhergeht mit der Erweiterung der Firma 1 + 1 EDV-Marketing GmbH, erläuterte Dr. Possel-Dölken das Planungskonzept. Hiernach gewährte das Land Rheinland-Pfali für die Firmenerweiterung ein zinsloses Darlehen für die Dauer von fünf Jahren als Aufbauhilfe Die Abwicklung der Förderung könne jedoch nicht über den Stadtetat, sondern nur über eine TVägergesellschaft erfolgen. Daher wurde die »Stadtentwicklung Montbaur GmbH« gegründet.
Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung des Bürogebäudes mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von ca. 8,5 Mia DM werden in einem Erbbaurechts vertrag geregelt. Das Gebäude solle bis Ende 1994 bezugsfertig und auch zur Ansiedlung neuer Firmen vorgesehen sein.
B«
be
B
ni
N
ui
Im
der
ton
Fü:
Ab
Ort
Das Bürogebäude werde nach fünf Jahren von der Firma 1+1 EDV-Marketing übernommen. Die Nutzung der Räumlichkeiten werde bis dahin durch einen Mietvertrag geregelt, der einen kostendeckenden Mietpreis vorsehe. Herstellungsaufwand und Miete werden durch eine Bürgschaft abgesichert, so daß die Stadt Montabaur bei Durchführung des Projektes kein finanzielles Risiko treffe.
Dr. Possel-Dölken wertete die Ansiedlung des Gewerbeparkes als eine wichtige Maßnahme in der gewerblichen Entwicklung Montabaurs.
Der Stadtrat beschloß die vorgelegten Vertragsentwürfe, die- Grundlage für die Beantragung von Landesfördermitteln sind
Bo
Da
Eit
Ga
Gii
Gö
Gr
He
He
Hc
Hc
Hu
Ka
M<
Sti
Sti
Sti
sti
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Ihlefon 02624/106-0. Thlefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Budenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil Annette SteiL Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.
Im Einzelversand durch den Verlag DM 1,00 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist
St!
St:
Sti
Ne
Ne
Ni
Ni
Ne
Ol
Ru
Sii
St
Ui
w<

