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Montabaur

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Nr. 1/aMor

Im Zusammenhang mit der geplanten Bundesbahn-Neubau­strecke Köln-Rhein/Main beschloß der Stadtrat, in dem Gebiet, das grob umgrenzt wird

im Norden von der Bundesautobahn A 3

im Osten von dem BAB-Zubringer und der Tbnnerrestraße

im Süden von der Alleestraße

im Westen von der Eschelbacher Straße,

eine Entwicklungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch- Maßnahmegesetz durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen zu­nächst Voruntersuchungen eingeleitet werden.

Ziel ist, in dem betroffenen Gebiet Planungsstrategien und Kon­zepte zu erarbeiten und durch geeignete Aufschließungsmaß­nahmen eine optimale städtebauliche Nutzung sicherzustellen. Die Verwaltung wurde daneben beauftragt, von geeigneten Pla­nungsbüros Honorarangebote für die Erstellung eines Entwick­lungskonzeptes für das Untersuchungsgebiet einzuholen.

Die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes wird voraussicht­lich mit Entwicklungsfördermitteln des Landes gefördert. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flur­stück Nr. 16/2 (Am Himmelfeld 36 - 40)

Zur Vorbereitung des geplanten Kindergartenneubaus wurde der Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 16/2 wie folgt geändert:

Die Festsetzung als »Grünfläche« wurde aufgehoben und die Ausweisung als Gemeindebedarfsfläche festgesetzt.

Für den zu überbauenden Grundstücksteil wurde das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise nach einem vor­gelegten Plan festgelegt.

Für den nordwestlichen Grundstücksteil verblieb es bei der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche.

SPD-FraktionsVorsitzender Karl-Heinz Bächer gab zu diesem Punkt bekannt, daß die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung einen Antrag zur Verfahrensänderung vorlegen werde Hier­nach solle vorgesehen werden, den Kindergarten an einem zen­traleren Standort im Himmelfeld zu planen und die Bauweise in eine wesentlich kostengünstigere Version umzuändern. Vor die­sem Hintergrund regte Karl-Heinz Bächer an, die von der Ver­waltung vorgelegte Bebauungsplanänderung vorerst nicht zu beschließen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte dagegen aus, daß der anstehende Beschluß für die Konkretisierung der Kindergar­tenplanung keine Vorbindung bedeute; es handele sich hier le­diglich um die Einleitung des Verfahrens, welches den baldigen Baubeginn des Kindergartens sicherstellen sollte.

Der Stadtrat faßte den Zustimmungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes sowie dieEinleitungdes Beteiligungsver­fahrens der Träger öffentlicher Belange Außerdem wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) mit Rücksicht auf die Bedeutung des Vorhabens in Form einer Bür­gerversammlung vorgesehen.

Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« für das Flur­stück Nr. 50 an der Waldstraße;

Zustimmungs- und Satzungsbeschluß

Für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße wurde die Festset­zungeiner Wohnbebauung aufgehoben und für das Grundstück eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Stadtrat faßte den entsprechenden Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.

Die Notwendigkeit dieser Bebauungsplanänderung ergab sich aus dem Dorferneuerungskonzept zwischen Waldstraße und Niederelberter Straße, wonach aus ökologischen Gründen sowie zur Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes eine Grünzo­ne angelegt werden sollte.

Um diese Ziele sicherzustellen, wurde das Grundstück inzwi­schen von der Stadt erworben.

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche) der Stadt Montabaur; hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauBG, 24 GemO

Der Stadtrat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Ifeilfläche) einschl. Be­gründung zu.

Die Zahl der Vollgeschosse wurde auf maximal drei (bisher zwei) festgelegt. Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukör­per wird die Firsthöhe auf maximal zwölf Meter festgesetzt; Be­zugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberflä­che.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus eint" vorgelegten Planskizze ersichtlich.

*

Der Stadtrat beschloß die Bebauungsplanänderung außerdem®* - als Satzung gemäß §§10 BauGB, 24 GemO. 1 -

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, dami, im Rahmen der Errichtung des Gewerbeparks Ecke Elgendot* fer Straße/Straße »Am Grubenfeld« ein weiteres Betriebsgebäg Di de gebaut werde kann.

Erbbaurechtsvertrag/Mietvertrag zwischen der Stadtentwick lung Montabaur GmbH und der Grundstückseigentümerge meinschaft Abresch u.a./Firma 1 + 1 EDV-Marketing GmbH Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über die Ergebnis se der bisherigen nichtöffentlichen Vorberatung. Er hob hervor, daß die gewerbliche Entwicklung zur Stärkung des Mittelzen trums Montabaur eine wichtige städtische Aufgabe sei. Einher gehend mit den Zielen der Regional- und Landesplanung sei ea in diesem Rahmen möglich, auch Fördermittel aus hierfür vor­gesehenen Sonderprogrammen zu bekommen. Um die Förde­rungsmöglichkeit zur Ansiedlung eines Gewerbeparkes in der Elgendorfer Straße sowie angesichts der Planung zum Schnell bahnbau ausschöpfen zu können, sei es notwendig gewesen, fle­xibel zu reagieren.

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Vor diesem Hintergrund habe die Stadt Montabaur eine GmbH zur Förderung der Stadtentwicklung, insbesondere zur Pla­nung, der Erschließung und Bebauung gewerblicher Grund­stücke, zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken ge- gründet. Die Geschäftsführung obliege Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sowie Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Hütte im Rahmen ihres Dienstauftrages - ohne zusätzliche Vergütung. Zur Errichtung des Gewerbeparkes Montabaur, Elgendorfer Straße, die einhergeht mit der Erweiterung der Firma 1 + 1 EDV-Marketing GmbH, erläuterte Dr. Possel-Dölken das Pla­nungskonzept. Hiernach gewährte das Land Rheinland-Pfali für die Firmenerweiterung ein zinsloses Darlehen für die Dauer von fünf Jahren als Aufbauhilfe Die Abwicklung der Förderung könne jedoch nicht über den Stadtetat, sondern nur über eine TVägergesellschaft erfolgen. Daher wurde die »Stadtentwick­lung Montbaur GmbH« gegründet.

Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung des Bürogebäu­des mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von ca. 8,5 Mia DM werden in einem Erbbaurechts vertrag geregelt. Das Gebäu­de solle bis Ende 1994 bezugsfertig und auch zur Ansiedlung neuer Firmen vorgesehen sein.

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Das Bürogebäude werde nach fünf Jahren von der Firma 1+1 EDV-Marketing übernommen. Die Nutzung der Räumlichkei­ten werde bis dahin durch einen Mietvertrag geregelt, der einen kostendeckenden Mietpreis vorsehe. Herstellungsaufwand und Miete werden durch eine Bürgschaft abgesichert, so daß die Stadt Montabaur bei Durchführung des Projektes kein finan­zielles Risiko treffe.

Dr. Possel-Dölken wertete die Ansiedlung des Gewerbeparkes als eine wichtige Maßnahme in der gewerblichen Entwicklung Montabaurs.

Der Stadtrat beschloß die vorgelegten Vertragsentwürfe, die- Grundlage für die Beantragung von Landesfördermitteln sind

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