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Die Verwaltung informiert

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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Mitarbeiter für die Poststelle.

Weil der Postdienst den Transport relativ schwerer Lasten er­fordert, kommen primär männliche Bewerber in Betracht. Zum Aufgabengebiet gehört die Bedienung und Wartung der Fotokopiergeräte.

Der Stelleninhaber soll auch als Vertreter des Hausmeisters eingesetzt werden. Dies erfordert auch den Einsatz in Abend­stunden.

Gesucht wird ein junger Mitarbeiter, der sowohl über die Fä­higkeit verfügt, einfachere Verwaltungsaufgaben zu erledi­gen, als auch handwerklich geschickt ist.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages. Es erfolgt der An­schluß an die Zusatzversorgung. Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt.

Bewerbungen werden bis zum 23. Januar 1993 schriftlich er­beten an die

Verbandsgemeindeverwaltung nr - Personalamt -

Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur.

Bitte fügen Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen (Zeug­nisse, Lebenslauf, Lichtbild) bei.

Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Rufnummer 02602/126.131 und 126.132.

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Grüiie Altpapiertonne wird abgefahren

Anträge

auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 können gestellt werden

Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. I S. 1339), zuletzt geändert durch Arti­kel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBl. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 gestellt werden.

Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz gere­gelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewie­sen werden:

Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Acker­schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur G ewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnis­se durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird.

Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Ereugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergeset­zes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Land­wirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Es sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von minde­stens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu stellen. Zuständige Stelle für die Beantragung von Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau­er-Platz 8, 5430 Montabaur, Tfel. 02602/126.110).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interes­senten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasöl­verwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewäh­rung von Gasölverbilligung für 1992 bereit.

Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1993 bei vor­genannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspä­tet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.

, .. Im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird in

r?. u ' der Woche vom 11.1. bis 15.1.1993 jeweils die grüne Altpapier- a tonne abgefahren.

3au ' Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten un S Abfuhrtage:

Schwimmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

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Ortsgemeinde Abfuhrtag

Boden. Montag

Daubach. Freitag

Eitelborn. Montag

Gackenbach. Mittwoch

Girod. Freitag

Görgeshausen . Dienstag

Großholbach. Freitag

Heilberscheid. Mittwoch

Heiligenroth. Freitag

Holler. Freitag

Horbach. Freitag

Hübingen. Freitag

Kadenbach. Freitag

Montabaur (Stadtkern) . Mittwoch

Stadtteil Bladernheim. Mittwoch

Stadtteil Eigendorf . Mittwoch

Stadtteil Eschelbach. Freitag

Stadtteil Ettersdorf. Mittwoch

Stadtteil Horressen. Dienstag

Stadtteil Reckenthal . Mittwoch

Stadtteil Wirzenborn. Mittwoch

Nentershausen. Montag

Neuhäusel . Dienstag

Niederelbert. Donnerstag

Niedererbach. Dienstag

Nomborn. Montag

Oberelbert. Donnerstag

Ruppach-Goldhausen. Freitag

Simmern. Montag

Stahlhofen. Freitag

Untershausen. Freitag

Welschneudorf. Dienstag

Schwimmen ist schön

Die Verbandsgemeinde Montabaur führt ab Montag, 11. J anuar 1993 wiederum Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche und Er­wachsene durch. Die Kursdauer umfaßt 10 Übungstage Sämtli­che Kurse beginnen am Montag, 11. Januar 1993 und werden an nachfolgenden Montagen zur gleichen Zeit fortgesetzt. Wegen des Ausfalls an Rosenmontag enden die Schwimmkurse am Montag, 22. März 1993.

Folgende Kurse werden angeboten:

Kurs Nr. 1 und 2 (14.00 -15.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 3 und 4 (15.00 -16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 5 und 6 (16.00 -17.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 7 und 8 (17.00 -18.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 9 und 10 (18.00 -19.00 Uhr) Jugendliche und Erwach­sene

Meldungen nehmen die Schwimmeister im Hallenbad Monta­baur (02602/126.173) sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Herr Kamith), Zimmer-Nr. 208, Tfel. 02602/126.215 entgegen.