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Nr. 1/93
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“Die Verwaltung informiert”
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Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Mitarbeiter für die Poststelle.
Weil der Postdienst den Transport relativ schwerer Lasten erfordert, kommen primär männliche Bewerber in Betracht. Zum Aufgabengebiet gehört die Bedienung und Wartung der Fotokopiergeräte.
Der Stelleninhaber soll auch als Vertreter des Hausmeisters eingesetzt werden. Dies erfordert auch den Einsatz in Abendstunden.
Gesucht wird ein junger Mitarbeiter, der sowohl über die Fähigkeit verfügt, einfachere Verwaltungsaufgaben zu erledigen, als auch handwerklich geschickt ist.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages. Es erfolgt der Anschluß an die Zusatzversorgung. Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt.
Bewerbungen werden bis zum 23. Januar 1993 schriftlich erbeten an die
Verbandsgemeindeverwaltung nr ’ - Personalamt -
Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur.
Bitte fügen Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild) bei.
Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Rufnummer 02602/126.131 und 126.132.
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Grüiie Altpapiertonne wird abgefahren
Anträge
auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 können gestellt werden
Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. I S. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBl. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 gestellt werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:
Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur G ewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird.
Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tierische Ereugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Es sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu stellen. Zuständige Stelle für die Beantragung von Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, Tfel. 02602/126.110).
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interessenten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewährung von Gasölverbilligung für 1992 bereit.
Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1993 bei vorgenannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspätet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.
, .. Im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird in
r?. u ' der Woche vom 11.1. bis 15.1.1993 jeweils die grüne Altpapier- „ a tonne abgefahren.
3au ' Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten un S Abfuhrtage:
Schwimmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
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Ortsgemeinde Abfuhrtag
Boden. Montag
Daubach. Freitag
Eitelborn. Montag
Gackenbach. Mittwoch
Girod. Freitag
Görgeshausen . Dienstag
Großholbach. Freitag
Heilberscheid. Mittwoch
Heiligenroth. Freitag
Holler. Freitag
Horbach. Freitag
Hübingen. Freitag
Kadenbach. Freitag
Montabaur (Stadtkern) . Mittwoch
Stadtteil Bladernheim. Mittwoch
Stadtteil Eigendorf . Mittwoch
Stadtteil Eschelbach. Freitag
Stadtteil Ettersdorf. Mittwoch
Stadtteil Horressen. Dienstag
Stadtteil Reckenthal . Mittwoch
Stadtteil Wirzenborn. Mittwoch
Nentershausen. Montag
Neuhäusel . Dienstag
Niederelbert. Donnerstag
Niedererbach. Dienstag
Nomborn. Montag
Oberelbert. Donnerstag
Ruppach-Goldhausen. Freitag
Simmern. Montag
Stahlhofen. Freitag
Untershausen. Freitag
Welschneudorf. Dienstag
Schwimmen ist schön
Die Verbandsgemeinde Montabaur führt ab Montag, 11. J anuar 1993 wiederum Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch. Die Kursdauer umfaßt 10 Übungstage Sämtliche Kurse beginnen am Montag, 11. Januar 1993 und werden an nachfolgenden Montagen zur gleichen Zeit fortgesetzt. Wegen des Ausfalls an Rosenmontag enden die Schwimmkurse am Montag, 22. März 1993.
Folgende Kurse werden angeboten:
Kurs Nr. 1 und 2 (14.00 -15.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 3 und 4 (15.00 -16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 5 und 6 (16.00 -17.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 7 und 8 (17.00 -18.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 9 und 10 (18.00 -19.00 Uhr) Jugendliche und Erwachsene
Meldungen nehmen die Schwimmeister im Hallenbad Montabaur (02602/126.173) sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Herr Kamith), Zimmer-Nr. 208, Tfel. 02602/126.215 entgegen.

