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Seite 16

Nr. 24/91

ntabaur_

I^Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsverga-

1 jje zur Sanierung der Linde, Ecke Lindenstraße/Hohe

Straße

Beratung und Beschlußfassung über das Aufstellen von Hinweisschildern

Zusammenarbeit mit der Kleinkunstbühne Mons Tbbor Bekanntgabe bzw. Genehmigung von erheblichen/uner­beblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1990

Beratung und Beschlußfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im langen Garten«

. Verschiedenes

1 Nichtöffentliche Sitzung

!' Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 15. Februar 1991 (nichtöffentlicher Tbil)

2 Grundstücksangelegenheit

3 Grundstücksangelegenheiten

4 Verschiedenes

I (toßholbach, 10. Juni 1991 Röther

1 Ortsbürgermeister

Tbngruben keine Mülldeponie

leider muß ich erneut darauf hin weisen, daß die Tbngruben und jeren Umgebung kein Bauschutt- und Müllabladeplatz sind, ^einsichtige Zeitgenossen müssen künftig mit »saftigen« Geldstrafen rechnen. 1.000,00 DM oder mehr an Geldbuße dürf­ten dann eine Wohnungsrenovierung oder einen Thpetenwechsel iu Lasten der Umwelt erheblich verteuern.

Die Tbngrubeneigner und die zuständigen Behörden werden bei künftigen Zuwiderhandlungen unnachsichtig Strafanzeige er­statten bzw. Bußgeldbescheide erlassen.

Winfried Röther Qrtsbürgermeister

Alte Herren Eisbachtal G. G.

kmSamstag, 16. Juni 1991, fahren wir zum Verbandsgemeinde- tumier nach Eschelbach, dort spielen wir nach folgendem Zeit­plan: .

10.00 Uhr gegen Ruppach-Goldhausen, 12.12 Uhr gegen Monta­baur, 13.40 Uhr gegen Nentershausen Ohly, 15.08 Uhr gegen Horressen.

Am Sonntag, 16. Juni 1991, tun 13.30 Uhr, beginnen die Zwi­schenrundenspiele und anschließend die Endspiele

Bericht Uber die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 3. Juni 1991

Änderung zum Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Hain« beschlossen

Einstimmig beschloß der Gemeinderat, den Bebauungsplan "In den Wolfen - Am hohen Rain« innerhalb der festgesetzten Gemein bedarfsflächen in der Weise zu ändern, daß die im Plan tatgesetzte überbaubare Flache für das Schulgebäude aus dem Bebauungsplan herausgenommen wird. Es wird lediglich im Be­zieh der Flurstücke Nr. 2861 ff das Planzeichen »Schule« darge- stellt. Weiterhin entfällt die differenzierte Festsetzung der Sportanlagen. Der Bereich der Grundstücke 2874 ff wird für Au- Oeasportanlagen (Kleinspielfelder, Laufbahn, Weitsprung, Hochspruag. und Kugelstoßanlage) ausgewiesen. Auch der ^folgende Zustimmungsbeschluß erging einstimmig. Den Reicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung befürwortete tar Rat ebenfalls einstimmig. Der Verzicht wurde damit begrün­et, daß sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nach- ^gebiete nur unwesentlich auswirka Gemäß der weiterhin e® Rat einstmalig getroffenen Entscheidung folgt nun die öf- Etliche Auslegung des Planänderungsentwurfes.

Büulandumlegungsverfahren für einen Teilbereich des Indu- tdegebietes »In den Wolfen Am hohen Rain« angeordnet lehxheitlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, für einen talbereich des Bebauungsplanes »In den Wolfen - Am hohen gemäß § 46 BauGB das Baulandumlegungsverfahren an- | ü °rdnen. Mit der Durchführung der Planumlegung wurde der ^eils amtierende) Umlegungsausschuß beauftragt. Als Be­eidung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwie-

Gemäß dem seit 1973 rechtsverbindlichen Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain« ist auch für das Gebiet am östli­chen Ende dar Lahnstraße eine gewerbliche Bebauung vorgese­hen. Die Grundstücke bedürfen jedoch einer Bodenordnung, die durch eine Baulandumlegung nach dem vierten Tbil des Bauge- setzbuches (§ 46 ff) durchgeführt werden solL

'Varzeitige Beeitzanweisung für Teilflachen im Umlegungsge­biet »In den Wolfen - Am hohen Rain« zugestimmt Für Tbilflächen des Baugebietes »In den Wolfen - Am hohen Rain« wird zur Zeit das Baulandumlegungsverfahren mit der Bezeichnung »Lahnstraße« durchgeführt. Inhalt dieses Umle­gungsverfahrens ist es unter anderem, die nach dem Bebau­ungsplan vorgesehenen Flächen für die Grundschule und die Sport anlagen zu ordnen und der Verbandsgemeinde als dem TVä- ger der Grundschule auch zuzuteilen. Das Wohl der Allgemein­heit erfordert es, der Verbandsgemeinde die benötigten Flächen bereits im Rahmen der vorzeitigen Besitzanweisung zuzuteilen. Hierdurch soll die Verbandsgemeinde in die Lage versetzt wer­den, über die für öffentliche Zwecke benötigten Flächen bereits vor Beendigung des Umlegungsverfahrens zu verfügen. Der Ortsgemeinderat stimmte daher einer Anordnung über die vor­zeitige Besitzanweisung (§ 77 BauGB) für die für die Grund­schule und Sportanlagen im Rahmen des Baulandumlegungs- verfahrens »In den Wolfen Am hohen Rain«/»Lahnstraße« be­nötigten Flächen zu. Die Umlegungsbehörde wurde beauftragt, die gemäß Bebauungsplan für Grundschule und Sportanlagen vorgesehenen Flächen der Verbandsgemeinde im Rahmen der vorzeitigen Besitzanweisung zu übertragen. Dieser Beschluß wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig gefaßt.

Unterhaltung der Baustraßen im Wohngebiet »Wiesenmorgen« Um eine Verbesserung der Straßensituation im Wohngebiet »Wiesenmorgen« zu erhalten und den finanziellen Aufwand in Grenzen zu halten, beschloß der Ortsgemeinderat mehrheitlich, auf die vorhandene Splittdecke eine Decke aus Bitumenrecyc­lingmaterial aufbringen zu lassen. Die Verbandsgemeinde wur­de beauftragt, die Arbeiten unter Fachfirmen auszuschreiben und im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister der Fachfir­ma mit dem günstigsten Angebot den Auftrag zu erteilen, um keine Verzögerungen ein treten zu lassen.

Stellungnahme der Ortsgemeinde zur Bahnneubaustrecke »Köln Rhein/Main«

Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig gegen die im Rah­men des raumplanerischen Verfahrens zur Diskussion gestell­ten Trassenführung Montabaur-Süd aus. Als Begründung für diese Entscheidung verwies der Gemeinderat auf folgende Punkte:

1. Die als alternativ vorgestellte Trassenführung (Variante Montabaur-Süd) zerstört ein bisher unberührtes Natur­schutzgebiet im Naturpark Nassau.

2. Das Jagdrevier der Gemeinde wird in seinem Bestand er­heblich geschmälert und erfährt eine wesentliche Wertmin­derung.

3. Die im Raumordnungsverfahren vorgestellten Plan unter­lagen im südlichen Tbil von Nentershausen sind unrichtig. In diesem Bereich ist seit J ahren ein Wohngebiet sowie ein Grundschulstandort ausgewiesen bzw. zum Tbil schon be­baut. Sollte ein Ausbau der Südstraße vorgenommen wer­den, besteht der Gemeinderat auf die Weiterf ührung des an der Autobahnauffahrt austretenden Thnnels um minde­stens 260 m in östlicher Richtung.

4. Durch die aufgrund der geplanten Neubaustrecke vorgese­henen Haltepunkten ist mit einem erheblich größeren Ver­kehrsaufkommen im Raum Nentershausen und der Ort­schaft selbst zu rechnen. Der Durchgangsverkehr ist schon seit Jahren unerträglich für die Anwohner. Im Rahmen der Anbindung von Haltepunkten ist ein Gesamtverkehrspla- nungskonzept durch die Bundesbahn vorzulegen.

Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Nentershausen

Der Ortsgemeinderat entsprach einstimmig dem Antrag, den bestehenden Jagdpachtvertrag mit Karl-Heinz Heppel, Lever­kusen, dernoch bis zum 31. März 1992 läuft, vorzeitigum weite­re neun Jahre zu verlängern.

Erneuerung des Rasenplatzes im Stadion soll vorgenommen werden

Der Ortsgemeinderat stimmte mehrheitlich dem Antrag der Eisbachtaler Sportfreunde auf Erneuerung des Rasenplatzes im Stadion zu und beauftragte eine Fachfirma mit der Durch- \e.