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Nr. 24/91
ntabaur_
I^Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsverga-
1 ‘ jje zur Sanierung der Linde, Ecke Lindenstraße/Hohe
Straße
Beratung und Beschlußfassung über das Aufstellen von Hinweisschildern
Zusammenarbeit mit der Kleinkunstbühne Mons Tbbor Bekanntgabe bzw. Genehmigung von erheblichen/unerbeblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1990
Beratung und Beschlußfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im langen Garten«
. Verschiedenes
1 Nichtöffentliche Sitzung
!' Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 15. Februar 1991 (nichtöffentlicher Tbil)
2 Grundstücksangelegenheit
3 Grundstücksangelegenheiten
4 Verschiedenes
I (toßholbach, 10. Juni 1991 Röther
1 Ortsbürgermeister
Tbngruben keine Mülldeponie
leider muß ich erneut darauf hin weisen, daß die Tbngruben und jeren Umgebung kein Bauschutt- und Müllabladeplatz sind, ^einsichtige Zeitgenossen müssen künftig mit »saftigen« Geldstrafen rechnen. 1.000,00 DM oder mehr an Geldbuße dürften dann eine Wohnungsrenovierung oder einen Thpetenwechsel iu Lasten der Umwelt erheblich verteuern.
Die Tbngrubeneigner und die zuständigen Behörden werden bei künftigen Zuwiderhandlungen unnachsichtig Strafanzeige erstatten bzw. Bußgeldbescheide erlassen.
Winfried Röther Qrtsbürgermeister
Alte Herren Eisbachtal G. G.
kmSamstag, 16. Juni 1991, fahren wir zum Verbandsgemeinde- tumier nach Eschelbach, dort spielen wir nach folgendem Zeitplan: .
10.00 Uhr gegen Ruppach-Goldhausen, 12.12 Uhr gegen Montabaur, 13.40 Uhr gegen Nentershausen Ohly, 15.08 Uhr gegen Horressen.
Am Sonntag, 16. Juni 1991, tun 13.30 Uhr, beginnen die Zwischenrundenspiele und anschließend die Endspiele
Bericht Uber die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 3. Juni 1991
Änderung zum Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Hain« beschlossen
Einstimmig beschloß der Gemeinderat, den Bebauungsplan "In den Wolfen - Am hohen Rain« innerhalb der festgesetzten Gemein bedarfsflächen in der Weise zu ändern, daß die im Plan tatgesetzte überbaubare Flache für das Schulgebäude aus dem Bebauungsplan herausgenommen wird. Es wird lediglich im Bezieh der Flurstücke Nr. 2861 ff das Planzeichen »Schule« darge- stellt. Weiterhin entfällt die differenzierte Festsetzung der Sportanlagen. Der Bereich der Grundstücke 2874 ff wird für Au- Oeasportanlagen (Kleinspielfelder, Laufbahn, Weitsprung, Hochspruag. und Kugelstoßanlage) ausgewiesen. Auch der ^folgende Zustimmungsbeschluß erging einstimmig. Den Reicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung befürwortete tar Rat ebenfalls einstimmig. Der Verzicht wurde damit begrünet, daß sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nach- ^gebiete nur unwesentlich auswirka Gemäß der weiterhin e® Rat einstmalig getroffenen Entscheidung folgt nun die öf- Etliche Auslegung des Planänderungsentwurfes.
Büulandumlegungsverfahren für einen Teilbereich des Indu- ‘tdegebietes »In den Wolfen • Am hohen Rain« angeordnet lehxheitlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, für einen talbereich des Bebauungsplanes »In den Wolfen - Am hohen gemäß § 46 BauGB das Baulandumlegungsverfahren an- | ü °rdnen. Mit der Durchführung der Planumlegung wurde der ^eils amtierende) Umlegungsausschuß beauftragt. Als Beeidung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwie-
Gemäß dem seit 1973 rechtsverbindlichen Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain« ist auch für das Gebiet am östlichen Ende dar Lahnstraße eine gewerbliche Bebauung vorgesehen. Die Grundstücke bedürfen jedoch einer Bodenordnung, die durch eine Baulandumlegung nach dem vierten Tbil des Bauge- setzbuches (§ 46 ff) durchgeführt werden solL
'Varzeitige Beeitzanweisung für Teilflachen im Umlegungsgebiet »In den Wolfen - Am hohen Rain« zugestimmt Für Tbilflächen des Baugebietes »In den Wolfen - Am hohen Rain« wird zur Zeit das Baulandumlegungsverfahren mit der Bezeichnung »Lahnstraße« durchgeführt. Inhalt dieses Umlegungsverfahrens ist es unter anderem, die nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Flächen für die Grundschule und die Sport anlagen zu ordnen und der Verbandsgemeinde als dem TVä- ger der Grundschule auch zuzuteilen. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert es, der Verbandsgemeinde die benötigten Flächen bereits im Rahmen der vorzeitigen Besitzanweisung zuzuteilen. Hierdurch soll die Verbandsgemeinde in die Lage versetzt werden, über die für öffentliche Zwecke benötigten Flächen bereits vor Beendigung des Umlegungsverfahrens zu verfügen. Der Ortsgemeinderat stimmte daher einer Anordnung über die vorzeitige Besitzanweisung (§ 77 BauGB) für die für die Grundschule und Sportanlagen im Rahmen des Baulandumlegungs- verfahrens »In den Wolfen • Am hohen Rain«/»Lahnstraße« benötigten Flächen zu. Die Umlegungsbehörde wurde beauftragt, die gemäß Bebauungsplan für Grundschule und Sportanlagen vorgesehenen Flächen der Verbandsgemeinde im Rahmen der vorzeitigen Besitzanweisung zu übertragen. Dieser Beschluß wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig gefaßt.
Unterhaltung der Baustraßen im Wohngebiet »Wiesenmorgen« Um eine Verbesserung der Straßensituation im Wohngebiet »Wiesenmorgen« zu erhalten und den finanziellen Aufwand in Grenzen zu halten, beschloß der Ortsgemeinderat mehrheitlich, auf die vorhandene Splittdecke eine Decke aus Bitumenrecyclingmaterial aufbringen zu lassen. Die Verbandsgemeinde wurde beauftragt, die Arbeiten unter Fachfirmen auszuschreiben und im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister der Fachfirma mit dem günstigsten Angebot den Auftrag zu erteilen, um keine Verzögerungen ein treten zu lassen.
Stellungnahme der Ortsgemeinde zur Bahnneubaustrecke »Köln • Rhein/Main«
Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig gegen die im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur Diskussion gestellten Trassenführung Montabaur-Süd aus. Als Begründung für diese Entscheidung verwies der Gemeinderat auf folgende Punkte:
1. Die als alternativ vorgestellte Trassenführung (Variante Montabaur-Süd) zerstört ein bisher unberührtes Naturschutzgebiet im Naturpark Nassau.
2. Das Jagdrevier der Gemeinde wird in seinem Bestand erheblich geschmälert und erfährt eine wesentliche Wertminderung.
3. Die im Raumordnungsverfahren vorgestellten Plan unterlagen im südlichen Tbil von Nentershausen sind unrichtig. In diesem Bereich ist seit J ahren ein Wohngebiet sowie ein Grundschulstandort ausgewiesen bzw. zum Tbil schon bebaut. Sollte ein Ausbau der Südstraße vorgenommen werden, besteht der Gemeinderat auf die Weiterf ührung des an der Autobahnauffahrt austretenden Thnnels um mindestens 260 m in östlicher Richtung.
4. Durch die aufgrund der geplanten Neubaustrecke vorgesehenen Haltepunkten ist mit einem erheblich größeren Verkehrsaufkommen im Raum Nentershausen und der Ortschaft selbst zu rechnen. Der Durchgangsverkehr ist schon seit Jahren unerträglich für die Anwohner. Im Rahmen der Anbindung von Haltepunkten ist ein Gesamtverkehrspla- nungskonzept durch die Bundesbahn vorzulegen.
Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Nentershausen
Der Ortsgemeinderat entsprach einstimmig dem Antrag, den bestehenden Jagdpachtvertrag mit Karl-Heinz Heppel, Leverkusen, dernoch bis zum 31. März 1992 läuft, vorzeitigum weitere neun Jahre zu verlängern.
Erneuerung des Rasenplatzes im Stadion soll vorgenommen werden
Der Ortsgemeinderat stimmte mehrheitlich dem Antrag der Eisbachtaler Sportfreunde auf Erneuerung des Rasenplatzes im Stadion zu und beauftragte eine Fachfirma mit der Durch- \e.

