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Montabaur

Seite 14

Nr. 24/91

Görgeshausen

Bebauungsplanänderung »Im Strichen« der Ortsgemeinde Görgeshausen

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Göri

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hausen am 27. Februar als Satzund beschlossene Bebauungsplanänd rung »Im Strichen« wurde Kreisverwaltung des West kreises gern. § 11 BauGB ang zeigt. Die Kreis Verwaltung hat ai 29. Mai 1991 (Az. 6A/60,610-13|e

klärt, daß die Bebauungsplanänd rung Rechtsvorschriften nirfr t , letzt.

Die Bebauungsplanänderungsunl

terlagen können bei der Verh äng , gemeindeverwaltung Montabaui Bauamt, Zimmer 219, Koil_ Adenauer-Platz 8, 6430 Mont»! baur, wahrend der Dienststund (montags, dienstags und mittl wochs von 7.30 bis 12.46 und 13,3(1 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.3Q bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhrl von jedermann eingesehen we Jedermann kann über den Tnh»i| des Bebauungsplanes bzw. der ] bauungsplanänderung Ausku verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritj der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- undFormvori ten Hann unbeachtlich ist, warn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeind geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachunggegenf über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ( den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGl| über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan ein tretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Eric sehen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hin gewiesen.

§ 44 Abe. 3 BauGB (Auszug): Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den § § 39 bis 42 beze neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung c Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderja in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt i § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend ge-] macht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Für das Flurstück Nr. 10/2 (Flur 13) entfällt die bisherige Ausweisung als Spielplatz; für das Grundstück wird eine Wohnhaus] Bebauung vorgesehen, es gelten die für die Wohnbebauung maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Görgeshausen, 6. Juni 1991

Schumacher, Ortsbür germeist

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen Am 16. und 16. Juni 1991 ist es wieder soweit. Die FFW veran­staltet am Feuerwehrgerätehaus ihr diesjähriges Grillfest. Hier­zu laden wir die Einwohner aus nah und fern ein.

Für das leibliche Wohl unserer Gäste werden wir, in gewohnter Weise, bestens sorgen.

Am Sonntagnachmittag haben wir uns für unsere Kiemen viele Spiele ausgedacht, für die großen haben wir Kaffee und Kuchen gemacht. Auf Ihren Besuch freut sich Ihre Freiwillige Feuer­wehr Görgeshausen.

Sportverein Grün-Weiß e.V. Görgeshausen Das Pokalendspiel des Grün-Weiß e.V. Görgeshausen gegen den SV Sessenbach findet am Sonntag, 16. Juni 1991, um 15.00 Uhr in Horressen statt.

Termin-Voranmerkung

Die Jahreshauptversammlung des Grün-Weiß e.V. Görgeshau­sen findet am Samstag, 6. Juli 1991, um 20.00 Uhr, im Gasthaus

Großholbach

öffentliche Bekanntmachung Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach finj det am Freitag, 21. Juni 1991, um 20.00 Uhr, im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt. I

Tagesordnung:

1. öffentliche Sitzung: I

1. Genehmigung der Niederschrif t über die Sitzung des Ra-j

tes vom 15. Februar 1991 (öffentlicher TbU)

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1989 undj Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1989

3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung ded Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 1995

4. Beratung und Beschlußfassung über die Stellungnalu» im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens der Bann| Neubaustrecke Köln-Rhein/Main

Beratung und Beschlußfassung über die Auftrag