Einzelbild herunterladen

ontabaur

Seite 16

Nr. 24/91

' , 1 öffentliche Bekanntmachung

v i Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolfen Am hoben Rain« der Ortsgemeinde Nentershausen ** hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

ar Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seinen Sitzungen am 9. April 1991 und 3. Juni 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebau* gsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain« wie folgt zu ändern:

Für das Gebiet innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche wird die Grund- und Geschoßflächen* zahl festgelegt

- für den Bereich des Schulgebäudes. Grundflächenzahl 0,4, Geschoßflächenzahl 0,8

- für den Bereich der Schulsportanlagen. . Grundfläch enz a h l 0,3 Geschoßflächenzahl 0,3

a) Die im Plan festgesetzte überbaubare Fläche für das Schulgebäude wird aus dem Plan herausgenommen; es wird ledig­lich im Bereich der Flurstücke Nr. 2851 ff. das Planzeichen »Schule« dargestellt.

b) Die differenzierte Festsetzung der Sportanlagen entfällt Der Bereich der Grundstücke 2847 ff. wird für Außensportan­lagen (Kleinspielfelder, Laufbahn, Weitsprung*, Hochsprung- und Kugelstoßanlage) ausgewiesen.

er Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4. BauGB öffentlich bekanntgemacht.

entershausen, 7. Juni 1991 Ferne, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »ln den Wolfen Am hohen Rain« der Ortsgemeinde Nentershausen hier, öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gern. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nenters- { hausen hat in seinen Sitzungen am

1 * 9. April 1991 und 3. Juni 1991 den

* I Beschluß gefaßt, den Bebauungs­

plan »In den Wolfen - Am hohen .. Rain« zu ändern (siehe vorstehende

>- [' j öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitighat der Ortsgemeinde­rat in seinen Sitzungen am 9. April 1991 und 3. Juni 1991 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürger­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließ­lich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24 Juni bis 24. Juli 1991 (einschließ­lich) bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 203, Konrad-Adenauer-Platz8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30. XIhr>und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nach- ichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können wäh- and dieser Zeit bei der Verbands gemein deverwaltungMontabaur oder der Ortsgemeinde Nentershausen schriftlich oder mündlich ur Niederschrift vorgebracht werden.

ler Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Sikzze ersichtlich.

Nentershausen, 7. Juni 1991 Perne, Ortsbürgermeister

E3TCBZZ

{Olm* lugSB Hrnüicii

Karnevalverein Nentershausen Im Freitag, 14. Juni 1991, 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Jhly die diesjährige Generalversammlung des Karneval verein s Nentershausen statt. Als Tagesordnungspunkt stehen u. a. die Änderung der Vereinssatzung sowie Vorstandsneuwahlen an.

Eisbachtaler Mannschaften

fermin

5amstag, 16. Juni, 17.30 Uhr in Montabaur. Eisbachtaler SFB- Tugend SV Wittlich (Stadion Montabaur). Finale um den theinlandpokal

Niedererbach

öffentliche Bekanntmachung

Oie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fül­let am Freitag. 21. Juni 1991, 20.00 Uhr, in der Dorfgemein- ichaftshalle statt.

Ihgesordnung:

1. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungdes Rates vom 17. Mai 1991 (öffentlicher Ifeil)

2 . Bekanntgabe bzw. Genehmigung von erheblichen/uner­heblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das

3. Beratung und Beschlußfassung, daß zu erteilende Aufträ­ge, die einen Auftragswert von mindestens 6.000,00 DM überschreiten, nur bei Vorlage von mindestens einem Ge­genangebot vergeben werden dürfen

- Antrag der FWN-Fraktion -

4. Beratung und Beschlußfassung Uber die Einrichtung einer Bürgerfragestunde vor bzw. nach einer Gemeinderatssit­zung

- Antrag der FWN-Fraktion

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Straßenabsperrmaterial

6. Beratung und Beschlußfassung mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abzuhalten

- Antrag der FWN-Fraktion

7. BeratungundBeschluöfassungüberdieEiaricbtungeiner

innerhalb der Gemarkung Niedererbach gelegenen Flä­chen für das Zwischenlagern von Grünabfällen

- Antrag der FWN-Fraktion -

8. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der Brückenstraße Nie­dererbach