Montabaur
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Nil
Alla Polacca
Mädchenchor der Großen Oper in Warschau
Konzert
Freitag, den 10. Mai 1991 um 20.00 Uhr in der Schulturnhalle Ruppach-Goldhau* MITWIRKENDE:-ALLA POLACCA, Wa
- Cheza Nostra Ruppach-Goldhausen
- Frauenchor »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen
- Männerchor »Cäcilia« Ruppach-Goldhausei Eintritt: 6,00 DM.
Öffentl. Bekanntmachungen
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das II. Quartal sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15. M ai 1991 die Abschläge für Wassergeld und die laufenden Abwasserentgelte zu zahlen sind.
Wir bitten höflich die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchem wird die 2. Rate in den nächsten lägen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
6430 Montabaur, 02. Mai 1991
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
Zone I - Fassungsbereich
(blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung),
Zone III « Weitere Schutzzone (rote Umrandung).
^...^ „ujicuifung uer Lagepläne wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung und der Bezirksregierung Koblenz als obere Wasserbehörde zu jedermanns Einsichtnahme aufbewahrt.
§ 2
Die (iroil'.e (1*'S W •.!•; Si II-.:. bil'les will wie beseni leben:
Wasserschutzgebiet »Meerkatz I und II« Verbandwasserwerk Vallendar
Die nachfolgende Rechtsverordnung vom 24.11.1986 über das aa. Wasserschutzgebiet wurde am 19. Januar 1987 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 20. Januar 1987 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen liegen bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Ratbausaltbau, Zimmer 30, in der Zeit vom 13. Mai bis 27. Mai 1991 zu jedermanns Einsicht offen.
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‘ Rechtsverordnung
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes « in den Gemarkungen Simmcrn und Eitelbom (Wcstorwaldkreis) sowie in den Gemarkungen Immendorf und Arcnbcrg (kreisfreie Stadt Koblenz)
Auf Grund des $ 19 des Gesetzes zur Ord- -nung des Wasserhaushalts vom Iß. Oktober 1970 (BGBl. I S. 3017) - WHG — und der §§ 13,122, 123 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 4. März 1983 (GVBl. S. 31) - LWG — wird durch die F 'rksregierung Koblenz als obere Wasser- L jrde folgendes verordnet:
§ 1
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlage der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein GmbH, Koblenz, wird das nachstehend beschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Es wird in den Fluren 5,7 und 15 der Gemarkung Simmem . in der Flur 19 der Gemarkung Eitelbom in . der Flur 11 der Gemarkung Koblenz-Aren- berg und ln der Flur 3 der Gemarkung Koblenz-Immendorf durch verschiedene Zonen gebildet, die in den dazugehörenden Lageplänen vom März 1983, die über die Ui- ge und die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen genaue Auskunft geben, darstellt sind als
Zone I Brunnen Meerkatz I
Der Brunnen I lieg* im südlichen Bereich der Parzelle 5/9 Gemarkung Simmem Flur 7.
Die Entfernung z.ur B 49 etwa bei km (5,53 rechtwinklig zur Straße beträgt ca. GO m. Die Schutzzone I umfaßt eine quadratische Fläche von 20 x 20 m, in deren Mittelpunkt der Brunnen I liegt.
Zone 1 Brunnen Meerkatz II
Der Brunnen II liegt in westlicher Richtung vom Brunnen I im südlichen Bereich der Parzelle 6 Gemarkung Immendorf, Flur 3.
Die Schutzzone I umfaßt eine quadratische Fläche von 20 x 20 m, in deren Mittelpunkt der Brunnen I liegt.
Zone II Brunnen Meerkatz I und II
Beginnend an der südöstlichen Ecke der Parzelle 5/9 Gemarkung Simmem Flur 7. Von hier verläuft die Schutzzone II in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze der Parzelle 5/9 bis zur südlichsten Ecke derselben. Von hier weiter in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze der Parzelle 6/2 Gemarkung Simmem Flur 7 bis zur südlichsten Ecke der Parzelle 6/2. Die Schutzzone II verläuft von dort in nordwestlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Meer- katzbaches in der Gemarkung Simmem Flur 7 und Gemarkung Immendorf Flur 3 bis zur westlichsten Ecke der Parzelle 17 Gemarkung Immendorf Flur 3. Von dort in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze der Parzelle 17 bis zur nördlichsten Ecke derselben. Von hier gradlinig in nord-nordöstlicher Richtung, die Parzellen 6 und 5 Gemarkung Immendorf Flur 3 schneidend bis auf einen Punkt der nordöstlichen Grenze der Parzelle 5 der 275,0 m von der östlichsten Ecke der Parzelle 5 in nordwestlicher Richtung liegt. (Gemarkungsgrenze Stein Nr. 10). Die Schutzzone II verläuft weiter in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze der Parzellen 5 und 7 Gemarkung Immendorl

