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yr ruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der tf^meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmc r Gackenbach, den 3.5.1991

jiSl .^.Verwaltung Gackenbach Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

Ai. iÖ/ÖJ

Horbach

Öffentliche Bekanntmachung

,ih»r die Festsetzung der Gemeindeabgaben u für das Kalenderjahr 1991 a der Grundsteuern gemäß § 27 Abs. 3 des Grund- I /t* l e t zes vom 07.08.1973 - BG Bl. IS. 966 der Hundesteu- i 5*^? c 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 8.4.1988, so- I MidwirtSchaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan-

Viitö über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) »gemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 1991 die 5".Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ateuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens iütauerB) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen atzen wie im Kalenderjahr 1990.

Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Hülben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu {Letzt, wenn

[Ji( Abgabenpflicht neu begründet wird, i der Abgabenschuldner wechselt,

Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert i dch neue Fälligkeitstermine ergeben.

Hiiu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung JL Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

; Entsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der- Liu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz- fcichriftlichen Abgabenbescheid ergeben, fir die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch Öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- pgein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid Illingen wäre lahtibehelfsbelehrung:

W|tn die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung | jr Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- ktlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­te.

Dt Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der tebindsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer löd, 6430 Montabaur, zu erheben.

Wl Horbach, den 03.05.1991

wtigemeindeverwaltung Horbach Wilhelmi

Ortsbürgermeister

. u Spvgg. Horbach

« "«Menende finden folgende Spiele statt:

4fv Q1 A U TJ/M>ko/tk - AU Monforfiki

Wnti

'tag, 4.6.91 AH Horbach - AH Nentershausen um 17.00 *g. 6.5.91 GroßholbachA.hrbach I - Horbach um 15.00

[^p, MGV »CäciUa« Horbach

^erprobe am Freitag, 3. Mai 91,18.30 Uhr findet im Buch- e ntrum statt. Es wird um Beachtung gebeten.

Hübingen

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991

der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund-

* p,( » s qa u Om07l ° 8 - 1973 BG;B1 - 1S - 966 *- der Hundesteu -

h s ^ der Hundesteuersatzung vom 1.3.1988, so- w^tSchaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan- j* 6 28.07 1qo er . d * e Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz . j ewe üs in der derzeit geltenden Fassung)

Bübingen erhebt im Kalenderjahr 1991 die f^dsteup ^ Betriebe der Land- und Forstwirtschaft C^teu? 1 "/^ und die Grundstücke des Grundvermögens r) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen ^Ra)^!! ^ Kalenderjahr 1990.

wp n ,^ esc b e ide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die *»eta r en aur dann durch schriftlichen Bescheid neu

wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustelluni neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hfl he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durcl diese .öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Beschei« zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzunj der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröi fentlichimg der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wex den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei de Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimme 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5431 Hübingen, den 03.06.1991

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Hoffman)

Ortsbürgermeiste

Freizeitmannschaft Hübingen

Samstag, 4. Mai: Spielin Heilberscheid, Spielbeginn 14.30 Uhi Treff: 13.30 Uhr

Dienstag, 7. Mai: Holzschlagen, Treff: 18.30 Uhr Sportplatz Donnerstag, 9. Mai: 14.00 Uhr Empfang der Gäste aus Potsdan anschließend Quartierverteilung und gemütliches Beisammei sein

Samstag, 11. Mai: Spiel gegen Potsdam. Im Anschluß Grillfes aller aktiven und inaktiven Mitglieder. Unkostenbeitrag für G« tränke: 10,00 DM. Eine Anmeldeliste hängt in der Gaststätt Zimmermann aus.

Dienstag, 14. Mai: Aufräumen und Putzen der Grillhütte.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grün« Steuergesetzes vom07.08.1973-BGBl. IS. 965 -, der Hundeste« er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzungvom 11.3.1988, s« wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lai desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pf al vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1991 d) Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschai (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermöger (Grundsteuer B) sowiedie sonstigen Abgaben nach den gleiche Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteüt. D: Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid ne festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. eich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellun neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der H he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem let ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durc diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirku: gen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Besehe, zugegangen wäre Rechtebehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzur der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Verc fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben we den.

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