Montabaur
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ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Thtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Verbandsvorsitzenden des Kindergartenzweckverbandes Simmem/Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVB1. S. 135).
öffentliche Bekanntmachung
DienachsteSitzungdes Ortsgemeinderates Simmem findet am Dienstag, 7. Mai 1991,20.00 Uhr im Hotel »Waldhof« statt.
Dag es Ordnung:
1. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Ab- rundungssatzung im Bereich der Flurstücke 122/1 bis 24 an der K 113
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Sportvereins auf Zuschußgewährung
3. Haushaltsplan 1992 und Investitionsprogramm 1991 • 1995
- Aufstellung einer Investitionsliste •
4. Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung eines 5. Gruppenraumes für den Kindergartenverband Simmem/Neuhäusel durch die Ortsgemeinde Simmem
5. Bericht des Ortsbürgermeisters
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes
Simmem, 29. April 1991
Schmidt
Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973- BGBL IS. 965 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 25.3.1988, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Simmem erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
5411 Simmem, den 03.05.1991 Ortsgemeindeverwaltung Simc
Dienststunde des DrtsbürgQfmgj* wird verschoben
Wegen der Ortsgemeinderatssitzung am 7 . Mail«:’ Dienststunde des Ortsbürgermeisters auf den 8 um! schoben. Um Beachtung wird gebeten. '
Verloren - gefunden
Vor der Kirche wurde eine Damenarmbanduhr umU Stecknadel gefunden. Der Fundgegenstand kann a tumsnachweis während der Dienststunden beimC meister abgeholt werden.
Ortsbüi
Sportclub 1946 Simmem Der Verein und insgesamt diesmal neun Mannschaft«^ sich auf das 22. Simmeroer Ortsturnier der norma * fußballspielenden Vereine vor.
Das TUraier (Beginn 10.00 Uhr) findet, wie üblich, «8 fahrtstag,
Donnerstag, 9. Mai 1991 auf dem Sportplatz in Simmem statt.
Es wird in zwei Gruppen gespielt, und zwar Gruppe I
Männergesangverein SPD-Ortsverein FördervereiaP
Pfadfinder
Karnevalsverein Freiw.I
Tischtennisclub Zur Erinnerung an das TUrnier wird jeder Mannschsßd chend ihrer Plazierung ein Pokal überreicht. Au der Sieger den Wanderpokal der Gemeinde Simmem! Wir laden alle Simmemer Bürgerinnen und Bürger« Einwohner der umliegenden Ortschaften ein, zumSjx kommen. Es soll ein schönes Dorffest werden!
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
BUCHFINKENLAND
Gackenbach
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgabtg für das Kalenderjahr 1991 (Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 dal Steuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. IS. 965 -, der Hui er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom Ull wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18di desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rhein.' vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassui Die Ortsgemeinde G ackenbach erbebt im KalenderjabrU Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Ft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grund« (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nachdengi Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnichtei Abgaben werden nur d ann durch schriftlichen 6» festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zu neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin ind he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fallausdf ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen! diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechts gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher» zugegangen wära Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Feste der G emeindeabgaben k ann innerhalb eines Mon^^f

