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Montabaur

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ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Thtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Verbandsvorsitzenden des Kinder­gartenzweckverbandes Simmem/Neuhäusel oder der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1)zuletzt geän­dert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVB1. S. 135).

öffentliche Bekanntmachung

DienachsteSitzungdes Ortsgemeinderates Simmem findet am Dienstag, 7. Mai 1991,20.00 Uhr im Hotel »Waldhof« statt.

Dag es Ordnung:

1. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Ab- rundungssatzung im Bereich der Flurstücke 122/1 bis 24 an der K 113

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Sportvereins auf Zuschußgewährung

3. Haushaltsplan 1992 und Investitionsprogramm 1991 1995

- Aufstellung einer Investitionsliste

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung ei­nes 5. Gruppenraumes für den Kindergartenverband Sim­mem/Neuhäusel durch die Ortsgemeinde Simmem

5. Bericht des Ortsbürgermeisters

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangele­genheiten

2. Verschiedenes

Simmem, 29. April 1991

Schmidt

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom07.08.1973- BGBL IS. 965 -, der Hundesteu­er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 25.3.1988, so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Simmem erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun­gen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5411 Simmem, den 03.05.1991 Ortsgemeindeverwaltung Simc

Dienststunde des DrtsbürgQfmgj* wird verschoben

Wegen der Ortsgemeinderatssitzung am 7 . Mail«: Dienststunde des Ortsbürgermeisters auf den 8 um! schoben. Um Beachtung wird gebeten. '

Verloren - gefunden

Vor der Kirche wurde eine Damenarmbanduhr umU Stecknadel gefunden. Der Fundgegenstand kann a tumsnachweis während der Dienststunden beimC meister abgeholt werden.

Ortsbüi

Sportclub 1946 Simmem Der Verein und insgesamt diesmal neun Mannschaft«^ sich auf das 22. Simmeroer Ortsturnier der norma * fußballspielenden Vereine vor.

Das TUraier (Beginn 10.00 Uhr) findet, wie üblich, «8 fahrtstag,

Donnerstag, 9. Mai 1991 auf dem Sportplatz in Simmem statt.

Es wird in zwei Gruppen gespielt, und zwar Gruppe I

Männergesangverein SPD-Ortsverein FördervereiaP

Pfadfinder

Karnevalsverein Freiw.I

Tischtennisclub Zur Erinnerung an das TUrnier wird jeder Mannschsßd chend ihrer Plazierung ein Pokal überreicht. Au der Sieger den Wanderpokal der Gemeinde Simmem! Wir laden alle Simmemer Bürgerinnen und Bürger« Einwohner der umliegenden Ortschaften ein, zumSjx kommen. Es soll ein schönes Dorffest werden!

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

BUCHFINKENLAND

Gackenbach

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgabtg für das Kalenderjahr 1991 (Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 dal Steuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. IS. 965 -, der Hui er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom Ull wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18di desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rhein.' vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassui Die Ortsgemeinde G ackenbach erbebt im KalenderjabrU Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Ft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grund« (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nachdengi Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnichtei Abgaben werden nur d ann durch schriftlichen 6» festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zu neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin ind he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fallausdf ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen! diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechts gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher» zugegangen wära Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Feste der G emeindeabgaben k ann innerhalb eines Mon^^f