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Montabaur

Seite 14

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

6431 Girod, den 03.06.1991

Ortsgemeindeverwaltung Girod Hannappel

Ortsbürgermeister

Friedhofsarbeiter gesucht

Die Ortsgemeinde Girod sucht zum nächstmöglichen Zeit­punkt einen Friedhofsarbeiter zum Herrichten der Grabstätten auf dem neuen Friedhof in Girod

Interessenten sollten sich mit dem Ortsbürgermeister in Verbin­dung setzen.

Theo Hannappel Ortsbürgermeister

Feuerstelle am Bolzplatz in Girod

Wegen Beschwerden der Bürger machen wir darauf aufmerk­sam, daß an der Feuerstelle keinerlei Kunststoffe zum Verbren­nen abgelagert werden dürfen, und daß das Anzünden des Feu­ers nur durch einen von der Gemeinde Beauftragten getätigt wird

Theo Hannappel Ortsbürgermeister

T\iS Girod/Kleinbolbach e.V.

Im letzten Heimspiel der Saison treffen wir am Sonntag, 6.6.91, auf die Mannschaft aus Moschheim. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr. Zuschauer sind nochmals herzlich eingeladen.

Schutzenvereln P, 12 e.V. Kleinholbach Die Schützenjugend plant einen Wochenendausflug in die Rhön. Im Schützenhaus hängt eine Anmeldeliste. Wer mitfah­ren möchte, bitte bis spätestens 08. Mail991 anmelden; auchfür Nichtmitglieder. Nähere Informationen im Schützenhaus oder bei Sandra Meurer, Tbl. 06486/8103. Mindestalter 16 Jahre.

_ Görgeshausen __

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom07.08.1973-BGBL IS. 966-, der Hundesteu­er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.4.1988, so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.

Neue Abgaben bescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der J ahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine^ ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Thge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- gen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

6431 Görgeshausen, den 03.06.1991

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Schumacher

Ortsbürgermeister

GrUn-Weiß e.V, Görgeshausen j

Das nächste Spiel von Grün-Weiß eV. GörgeshauseaJ SV Holler findet am Sonntag, dem 6.6.1991, um u9 Görgeshausen statt.

ab Donnerstag, dem 9.6.1991 wird hiermit das Bettet» spielen des Sportplatzes wegen einer größeren Neu»! des Rasenplatzes verboten. Eltern sollten ihre KiX hinweisen; es wird allerseits um Beachtung gebeten

Generalversammlung

Die Generalversammlung des SV Grün-Weiß e.V. Gär» ist laut Plan für Samstag, den 22.6.1991, um 20.00Uw haus Bilo festgelegt. Bitte beachten.

_ Großholbach 1

öffentliche Bekanntmachung |

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben 1 fUr das Kalenderjahr 1991 1

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß §27 Abs. 3 det J

Steuergesetzes vom 07.08.1973 -BGBl. IS. 965 -, der Hund

er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16Jm sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß ii Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer RhJ Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltendeufS Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderum die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt« (Grundsteuer A) und die Grundstücke des GrundvaJ (Grundsteuer B) sowiedie sonstigen Abgaben nach den« Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990. *1

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht «tu Abgaben werden nur dann durch schriftlichen BescU festgesetzt, wenn j

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert :

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustj neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhinink he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall ausdai ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtst gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bai zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festst der G emeindeabgaben kann innerhalb eines MonatsaacM fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bi Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zii 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

5431 Großholbach, den 03.06.1991 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Bi

Ortsbürgemi

Seniorennach m ittag

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ort9gemeinde veranstaltet am Sonntag, dem 5. Mal um 14.30 Uhr im Bürgerhaus den traditionellen Senioren mittag.

Alle Mit bür gerinnen und Mitbürger, die das 66. Lebensjah endet haben, sind mit ihrer/ihrem Ehefrau/Ehemann/M diesem geselligen und kurzweiligen Nachmittag sehr ba eingeladen. Gemeinde, Vereine und Gruppen werden Iba buntes und unterhaltsames Programm bieten.

Als besondere Attraktion erwartet Sie der Auftritt der 1 tanz gruppe Westerburg. Anmeldungen richten Sie bittebii 3. Mai 1991 an Elli Quirmbach, Tfelefon 3316. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bereit sind, einenKud spenden, melden sich bitte bis zum 3. Mai bei WaltraudScb Tbl 4154. WinfriedB

Ortsbürgera

Gespräch mit Landwirten

Alle Landwirte, die in der Gemarkung Großholbach Land beiten, lade ich herzlich ein zu einem Gespräch über aktuell gen und Probleme der Landwirtschaft in der Gemarkung holbach für Mittwoch, den 8. Mai 1991, um 19.30 Uhr im® haus.