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Montabaur

Seite 10

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Th ge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun­gen ein, als wenn ihnen an diesemTageein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechts behelf sbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

5411 Kadenbach, den 03.05.1991

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Dombo

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Montag, 6. Mal 1991,19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tägesordn ung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Bericht über den Stand der Mängelbeseitigung am Kinder­gartengebäude und Friedhofshalle im Rahmen der Ge­währleistung

3. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionspro­gramm der Jahre 1992 -1995.

4. Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Römerstraße (Bereich: Limesstraße bis TViftstraße)

6. Entscheidung über verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Westerwaldstraße (Bereich Triftstraße bis Mittelweg)

6. Ausweisung einer Wohnfläche im Flächennutzungsplan

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Information über einen Kostenerstattungsantrag

3. a) Information über die Aussetzung des Ratsbeschlusses vom 9. April 1991 bezüglich des Hausgrundstücksverkau­fes

b) Entscheidung des Ortsgemeinderates nach § 42 Abs. 2 GemO

4. Verschiedenes

Kadenbach, 25. April 1991 Dombo

Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

SPD: 03.05.1991,19.00 Uhr im Gemeindehaus FWG-Dombo: 02.05.1991, 20.00 Uhr im Gemeindehaus CDU: 02.05.1991, 20.00 Uhr im Gemeindehaus WG-Brandt: 02.05.1991, 20.00 Uhr im Gemeindehaus.

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die diesjährige Kirmes feiern wir am 11., 12. und 13. Mai. Der Ortsvereinsring hat umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um Ihnen und auch allen Gästen das Beste zu bieten. Das Pro­gramm für diese drei Tage ist Ihnen mit einem Rundschreiben zugestellt worden.

Wiederum wird in einem großen Festzelt für Gastlichkeit ge­sorgt. Ich freue mich auch, die zahlreichen Vergnügungsbetrie­be ankündigen zu können, die schon viele Jahre zu unserer Kir­mes gehören.

Dombo

Ortsbürgermeister

AH Kadenbach

Am Samstag, dem 4. Mai bestreiten wir unser nächstes Spiel geendieAH von Arzbach. Spielort: Arzbach. Spielbeginn: 16.00

t

|Neuhäusel ~

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabeah*, für das Kalenderjahr 1991 ^

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs 3 »w Steuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBL IS. 966 der Hm/ er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 080 . sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß ! Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Ry* Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden!)! Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr l« Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forst wirt! (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvmä (Grundsteuer B) sowie die sonstigen AbgabennachdenriS Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990,

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich ni^ t p. Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Beseht festgesetzt, wenn "

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zui neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin inirij he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus d ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Thgtdi diese öffentliche Bekanntmachung die gleic hen Rechbfi" gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicherS zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelebrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest:., der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines MonatsnacbÜ, fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bij Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, i 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

6411 Neuhäusel, den 03.05.1991 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Hüi

Ortsbürg

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuh&uid für das Jahr 1991 vom 24. April 1991 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gei Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVKjj 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach G migung durch die Kreis Verwaltung M ontabaur als Auf siel hörde vom 19. April 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 1.466.0008

in der Ausgabe auf. 1.466.000BI

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.8.189.0

in der Ausgabe auf .3.189.0

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf .Q

2. der Gesamtbetrag der Verpflich- m

tungsermächtigungen auf.. 325.0001

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dasltaf haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) .

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) .^

2. Gewerbesteuer