_ Sei te
§3
uw die Gemeindesteuern werden für das Haus-
H^fund forstwirtschaftlichen Betriebe
,1«%,. 220 v.H.
■^«^jgt’ücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
und Gewerbekapitai. 820 v.H.
, euer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- s gehalten werden,
. «W0DM
fe> renHund . 100,00 DM
§4
_entwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- 0^ pro qm Verkebr9flächa
Genehmigung der Haushaltssatzung k* 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz r 121973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu 0 Teilen der H aushalt ssatzungder Ortsgemeinde Eitel-
f ff* j 8S Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:
!TGesamtbetrag der Verpflichtungs-
Ringen in Höhe von . 32.000 DM
ffltabaur, 19.04.1991 Kreisverwaltung
is i if 029/901.10 des Westerwaldkreises
I* A ‘ (Siegel) i.A. Meckel
III.
fcHiushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06. Mai bis 16. Ml während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus JJjutabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
I^boro, 24. Aprü 1991
y| Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom
Hümmerich, Ortsbürgermeister
IlmU:
|bi Verletzung der Bestimmungen über l die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und I ^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
kubeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- Ifatlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich-
B der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn frder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge- |*h »orden ist (§ 24 A bs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein- PPlalz-GemO-vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-l)zu- jjjjeändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVB1. S.
Öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben ll,. für das Kalenderjahr 1991
t lzu ng der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund- ^3etzes v °m07.08.1973-BGBl. IS. 965-, der Hundesteuer, ^ §9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 11.03.1988,
L 68 Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des ****«» über die Landwirtschaftskammer Rheinland- m ^6.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) ^up^iude Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1991 die %i,j s . Uer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Sd 3te Uer A) und die Grundstücke des Grundvermögens Uer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen S^b 8n W ' e Kalenderjahr 1990.
^enbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die er den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu
ir^Uenn
Nr. 18/91
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechts behelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108,6430 Montabaur, zu erheben.
6411 Eitelbom, den 03.06.1991
Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom Hümmerich
Ortsbürgermeister
Parkfeet in Eitelborn
Wer feiert denn nun schon wieder ?
Fast alle Kinder, Mütter, Väter, Omas und Opas aus Eitelbom und Umgebung.
Bei wem denn?
Natürlich beim Westerwald-Verein.
Und wo ?
Wo schon, am Udilo-Park.
Wann eigentlich ?
An Christi H imm elfahrt von 11.30 Uhr bis zum späten Nachmittag.
Warum gehen denn dort eigentlich so viele hin ?
Weil alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen sind und es dort so gemütlich ist.
Muß ich mir eigentlich meine Verpflegung selbst mitbringen ? Aber nein, dort gibt es doch den leckeren Eintopf, den phantastischen Kuchen und die gepflegten Getränke.
Na wie wäre?
Kommen Sie doch in diesem J ahr nicht allein; bringen Sie noch ein paar Freunde und Bekannte mit.
Ibchüß, bis dann beim Parkfest!
Möhnenverein Eitelbom Halbtagswanderung
Tfermin: Samstag, 08. Juni 1991,13.00 Uhr, Treffpunkt: Gemeindehaus THftstraße.
Route: Von Eitelbom über Trimmpfad Simmera - Berg Moriah - Berg Sion - Vallendar, unterwegs Rast mit Kaffee und Kuchen. Ab Vallendar mit einem Schiff nach Koblenz, Abschluß im Weindorf. Abends Rückfahrt mit einem Bus.
Anmeldungen bitte bis spätestens 27. Mai 1991 bei Obermöhn Ulrike Brang, Tbl. 2402.
Bustour an die Ahr mit evtl. Weinprobe Ifermin: Samstag, 06. Okt. 1991.
Westerwald-Verein Eitelbom
Am Sonntag, dem 6. Mai 1991, unternehmen wir eine Tageswanderung in die Kroppacher Schweiz (Nistertal). Die Abfahrt mit privaten Pkws (Mitfahrgelegenheit vorhanden) ist um 9.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule. Rucksackverpflegungist erforderlich. Führung Peter Kleinmann.
der ^ a benpf licht neu begründet wird, j ^^nschuldner wechselt,
[.Hb es ^ e ^ ra § der Abgabenschuld sich ändert,
iAi er , ® Fälligkeitstermine ergeben.
Abgaben werden hiermit ohne Zustellung eQ bescheide allgemein festgesetzt.
bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö- 1 *W,i- feä sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz-
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973 - BG Bl. IS. 966 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 01.04.1988, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
eitstermine ergeben._

