Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 8

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5431 Boden, den 03.05.1991

Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg

Ortsbürgermeister

Heiligenroth

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben fUr das Kalenderjahr 1991

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom07.08.1973 * BGBL I S. 965 -, der Hundesteu­er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.02.1991, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.

NeueAbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der J ahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- gen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechts behelfsbelehr ung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

5431 Heiligenroth, den 03.05.1991

Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Zerfas

Ortsbürgermeister

SV Heiligenroth e.V.

Sonntag, 05. Mai 1991

13.00 Uhr Staudt II - Heiligenroth II

15.00 Uhr Heiligenroth I Türk. Ransbach

Jugendfußball:

Freitag, 03. Mai 1991

17.30 Uhr F-Jugend, Dreikirchen - JSG HeiligenrothAhrbach Samstag, 04. Mai 91

14.00 Uhr D-Jugend, Baumbach JSG Heiligenroth/Ahrbach Sonntag, 05. Mai 1991

10.30 Uhr A-Jugend, Heimbach-Weis - JSG HeiligenrothA.hr- bach

AH-Fußball

Samstag, 04. Mai 1991

16.00 Uhr Heiligenroth - Dreikirchen.

Zuschauer sind zu allen Spielen recht herzlich eingeladen.

Seniorenkreig Heiligenroth

Am 16. Mai 1991,15.00 Uhr sind alle Senioren zum Seniorenreff mit Filmvorführung im Pfarrheim herzlich eingeladen.

Ruppach-Goldhausen

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom07.08.1973 - BGBl. IS. 965 -, der Hundesteu- emäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 13

sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages Landesgesetzes über die LandwirtschaftskammerU

Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltend®*! Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erhebt imS jahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Laad-» Wirtschaft (Grundsteuer A) und die GrundstückedesG mögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Ab« gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990 .' Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nichts Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Be festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zu neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhinim he zu entrichten sind, wie sie sich im einzeln® Fall ausA ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen! diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechte gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher B zugegangen wäre Rechtsbehelf sbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest) der G emoindeabgaben kann innerhalb eines Monatsnat fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhol den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus,! 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

6431 Ruppach-Goldhausen, den 03.05.1991 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Fa

Ortsbürge

Alla Polacca Mädchenchor der Großen Oper in Warschau KONZERT

Freitag, den 10. Mai 1991, um 20.00 Uhr in der Schult« Ruppach-Goldhausen.

Mitwirkende:

ALLA POLACCA, Warschau Cheza Nostra Ruppach-Goldhausen Frauenchor »Cacilia« Ruppach-Goldhausen Männerchor »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen Eintritt: 6,00 DM

AUGST

Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbc für das Jahr 1991 vom 24. April 1991

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. derGtj Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1913IQ 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, dienach migungdurch die Kreis Verwaltung Montabaur alsAiusj hörde vom 19. April 1991 hiermit bekanntgemacht «"

§1 VJI

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird

im Verwaltungshaushalt J

in der Einnahme auf.

in der Ausgabe auf .* ,lM i

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.^

in der Ausgabe auf . 1,8

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflich-