Montabaur
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Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
5431 Boden, den 03.05.1991
Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg
Ortsbürgermeister
Heiligenroth
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben fUr das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973 * BGBL I S. 965 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.02.1991, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
NeueAbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der J ahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- gen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechts behelfsbelehr ung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.
5431 Heiligenroth, den 03.05.1991
Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Zerfas
Ortsbürgermeister
SV Heiligenroth e.V.
Sonntag, 05. Mai 1991
13.00 Uhr Staudt II - Heiligenroth II
15.00 Uhr Heiligenroth I • Türk. Ransbach
Jugendfußball:
Freitag, 03. Mai 1991
17.30 Uhr F-Jugend, Dreikirchen - JSG HeiligenrothAhrbach Samstag, 04. Mai 91
14.00 Uhr D-Jugend, Baumbach • JSG Heiligenroth/Ahrbach Sonntag, 05. Mai 1991
10.30 Uhr A-Jugend, Heimbach-Weis - JSG HeiligenrothA.hr- bach
AH-Fußball
Samstag, 04. Mai 1991
16.00 Uhr Heiligenroth - Dreikirchen.
Zuschauer sind zu allen Spielen recht herzlich eingeladen.
Seniorenkreig Heiligenroth
Am 16. Mai 1991,15.00 Uhr sind alle Senioren zum Seniorenreff mit Filmvorführung im Pfarrheim herzlich eingeladen.
Ruppach-Goldhausen
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973 - BGBl. IS. 965 -, der Hundesteu- emäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 13
sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages „ Landesgesetzes über die LandwirtschaftskammerU
Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltend®*! Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erhebt imS jahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Laad-» Wirtschaft (Grundsteuer A) und die GrundstückedesG mögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Ab« gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990 .' Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nichts Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Be festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zu neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhinim he zu entrichten sind, wie sie sich im einzeln® Fall ausA ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen! diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechte gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher B zugegangen wäre Rechtsbehelf sbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest) der G emoindeabgaben kann innerhalb eines Monatsnat fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhol den.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus,! 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
6431 Ruppach-Goldhausen, den 03.05.1991 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Fa
Ortsbürge
Alla Polacca Mädchenchor der Großen Oper in Warschau KONZERT
Freitag, den 10. Mai 1991, um 20.00 Uhr in der Schult« Ruppach-Goldhausen.
Mitwirkende:
ALLA POLACCA, Warschau Cheza Nostra Ruppach-Goldhausen Frauenchor »Cacilia« Ruppach-Goldhausen Männerchor »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen Eintritt: 6,00 DM
“AUGST”
Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbc für das Jahr 1991 vom 24. April 1991
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. derGtj Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1913IQ 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, dienach migungdurch die Kreis Verwaltung Montabaur alsAiusj hörde vom 19. April 1991 hiermit bekanntgemacht «"
§1 VJI
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird
im Verwaltungshaushalt J
in der Einnahme auf.
in der Ausgabe auf .* ,lM i
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.^
in der Ausgabe auf . 1,8
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.
2. der Gesamtbetrag der Verpflich-

