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Montabaur
Seite 14
V.
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (ft 84) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
»Die Verkehrsflächenbreite des gemeindlichen Fußweges Nr. 4082/5 und 4085 zwischen Kirch- und Neuwiesenstraße wird auf 8,50 m bzw. 2,50 m festgesetzt.«
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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Heiiigenroth, 22. März 1981
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Ortsbürgermeister
Mandolinenverein Heiiigenroth Die nächsten beiden Proben des Mandolinenorchesters finden ausnahmsweise jeweils donnerstags statt und zwar am 4. April und am 11. April Gleichzeitig erinnern wir an die nächsten Termine des Orchesters, die möglichst in vollständiger Besetzung wahrgenommen werden sollten:
20.4. Hochzeit B. Schughart, 27.4. Hochezit \ Weisenseel, 28.4. Pfarrfest (vormittags), 28.4. WW-Mar uVereinigung in Niederelbert (nachmittags), 18.5. Hoch. • V. Kohn.
SV Heiiigenroth e.V.
Senioren! ußbail
Samstag, 30. März 91 (Ostersamstag)
16.30 Uhr Heiiigenroth I - Otzingen/Leuterod Montag, 01. April 91 (Ostermontag)
15.00 Uhr, Steinefrenz/W. II. - Heiiigenroth I, Zuschauer sind recht herzlich ein geladen.
Die nächsten Meisterschaftsspiele für die l.usdl| finden erst wieder am 14. April 91 statt.
AH-Fußball:
Donnerstag, 28. März 91 19.00 Uhr Heiiigenroth • Stalhofen Samstag, 06. April 91 16.30 Uhr Westerburg • Heiiigenroth,
Auch zu den AH-Spielen sind Zuschauer herzlich
Ruppach-Goldhausen
öffentliche Bekanntmachu
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rupa
fUr das Jahr 1991 vom 21. März 1991
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff,^ Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, dit| migung durch die Kreisverwaltung Montabaur ulaL hörde vom 14. März 1991 hiermit bekanntgemediti
ftl
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in dar Einnahme auf.uu
in der Ausgabe auf.1.0)
VERMÖGENSHAUSHALT
ln der Einnahme auf.
in der Ausgabe auf.
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf ...
2. der Gesamtbetrag der VerpfUchtungwrmächtiguagea auf ....
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werdenitij haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer.
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) .
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital....
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten vdal
für den ersten Hund.
für den zweiten Hund.
für jeden weiteren Hund.
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verk ragt 11,60 DM pro qm Verkehrsflächa
II. Genehmigung der Haushaitssatiiuf^ Die nach § 96 Abs. 3 der GemeindeordnungfürRi L vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche G« folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsg— pach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1991 wirdl teilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 6430 Montabaur, 14. März 1991 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aul
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom2. April 1991 während der allgemeinen Diensthunden in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, den 21. März 1991
Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen
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