Nr. 27/92
r/92 Montabaur _[T]
iar- Der Änderungabe Schluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
hfo. Montabaur, 29. Juni 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Stadt Montabaur
öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992
eile öffentliche Bekanntmachung
^ Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« der Stadt Montabaur; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen 0 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 10. 6. 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Hirtengarten» zu ändern bzw. zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
ia lb Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10.06.1992 (che den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligungge-
mäß § 3 Aba 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Änderungs- bzw. Erweiterungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit und
vom 13.07. bis 13.08.1992 (einschließlich)
Iken bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ster Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh- - rend der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs
von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 • 12.30 und 14.00 • 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr).
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten * Skizze ersichtlich.
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Inde
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Änderung des Bebauungsplanes u Hiriengourkn * im StadHcil -Horressen,
Juni
Montabaur, 29.06.1992
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 - BGBl. IS. 966 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 09. Februar 1988, zuletzt geändert am 26.2.1991 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirt schaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung),
Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermeine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemin festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Th ge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben die Kanalisation Brunnenstraße Görges hausen öffentlich aus.
Leistungsumfang:
190 m Stahlbetonrohre DN 300 8 Stück Schachtbauwerke
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10.07.1992 bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Großer Markt 10, 6430 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600140 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Submis sions termin: Donnerstag, 30. Juli 1992,14.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus, Altbau, Zimmer 38, Großer Markt 10, 6430 Montabaur, einzureichen.
6430 Montabaur, 29.06.1992
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky
Werkleiter
1. Nachtrags-Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Rechnungsjahr 1992
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GWL S. 476 - BS 2020-20) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland- Pfalz vom 18. September 1976 (VGBL S. 381) den folgenden 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1992 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird

