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Nr. 46/90

rfieuücb bezeichnete auch er die Tatsache, daß die Rückla-

,6 " ' auf ca. 2,6 Mio. DM auf gestockt werden können.

heisei jedochzu bedenken, daß dieses »Polster«« für Investi- a kommen« 1 ® 1 J ahre benötigt werde.

Haushalt insgesamt bemerkte Ratsmitglied Müller ... spiegele zum Tfeil auch die großen Themen der Poli-

ler So würden z.B. die Kosten für Besucher aus Ost- uod der ehemaligen DDR von 120.000 DM auf 12.000 Äuziert. Die Ausgaben für Asylbewerber seien hingegen 226 000 DM auf 1.326.000 DM gestiegen. Obwohl dies im Lbalt zum Tbil nur durchlaufende Gelder seien, werde hier Problem beleuchtet, das unsere Gesellschaft in den kommen- l Jahren sehr stark beschäftigen werde

jend wurde namens der CDU-Fraktian die Zustim- L7um Nachtragsplan signalisiert, nier Schlemmer, als Vorsitzender der SPD-Fraktion, schloß Xin 3 ft inar Beurteilimg bezüglich der Veränderungen im rc phait im wesentlichen den Aussagen seiner Vorredner an. uch er bewertete die Ansparung der Rücklagenmittel positiv, i Hinblick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung sei ninsofern besser gerüstet, als dies in anderen Konjunkturzy- o der Fall gewesen sei.

rdieFWG-Fraktion bezieht Ratsmitglied Richard Bertram Jung zum Nachtragshaushalt. Bezüglich der veranachlag- a Tilgungsleistungen für Kredite (550.000 DM) merkt er an, dies den Gesamtschuldenstand nur um 3,1 % mindere. Ge­wärtig sei festzustellen, daß durch längerfristige Verträge e Zinsbelastungen (ermittelter Durchschnittssatz: 6,4 %) in i derzeitigen Hochzinsphase relativ gering ausfalla Voraus- hfl iianrt stelle sich aber die Frage, ob in den kommenden Jah- i zu beträchtlichen höhen Zinsen noch neue Kredite auf ge- nen werden können.

^besondere im Hinblick auf die geplante Erweiterung und ataltung des Hallenbades. Insgesamt wurde namens der iVG-Fraktion die Zustimmung zu den Nachtragsplänen er-

Uungnahme des Ersten Beigeordneten Reusch zu den Nach- igswirtschaftoplänen für die Verbandsgemeindewerke le Veränderungen in den Vermögensplänen Wasserversorgung id Abwasserbeseitigung stellen sich wie folgt dar:

nttgensplan Wasserversorgung

[höhung der Einnahmen und Ausgaben um jeweils 297.800 H auf 2.690.800DM. Der Ges amtbetrag der Kredite bleibt mit |Q.OOO DM unverändert.

nttgensplan Abwasserbeseitigung Hinderung der Einnahmen und Ausgaben um jeweils N.860 DM auf 6.872.140 DM. Auch hier bleibt der Gesamtbe- ig der Kredite mit 2,5 Mia DM unverändert, iden Bereich der Wasserversorgung merkte der Erste Beige- nete Reusch an, die Ansatzverschiebungen stünden im Zu- nenhangmit den Folgerungen aus der Situation des Som- 0. So sei z.B. als Ausgleich für die geringeren Wasser- Kommen in den Quell- und Tiefenbohrungen der Anschluß jrErsatzbohrung für Horbach im Buchfinkenland mit den da- hörigen Leitungen veranschlagt. Zudem seien die drei wei- i Versuchsbohrungen auf der Montabaurer Höhe und im irkungsbereich »Hähnchen« (Gemeinde Niederelbert) in ogeänderten Ansätzen enthalten. Ferner sei der Ausbau des ) 9 auf der Montabaurer Höhe betragsmäßig erfaßt. oAbwassersektor wird angemerkt, daß mit einem Gesamt- ||iimen von ca. 6,8 Mia DM fast das doppelte des Betrages für ,Vermögensplan im Vergleich zu Vorjahren erreicht wurde, »an könne man ermessen, was der Gewässerschutz koste 6 nahmen werden in diesem Zusammenhang besonders her- gehoben, da diese belegten, was im Bereich der Abwasserbe- geschehe Die Maßnahmen im einzelnen:

PtHaliger Einsatz einer neu konzipierten mobilen Anlag Iflir Abwasserbeseitigung in Heiligenroth (Investitionsauf- »aadca. 400.000 DM) jaau der Gruppenkläranlage in Holler I lanung für die Erweiterung der Kläranlage in Montabaur, Lotung einer Studie für die Entsorgung der Gemein- L en , au bach, Gackenbach, Horbach und Stahlhofen (Zieh Ijwichtung einer eigenständigen Anlage im Daubachtal), Ij^mer Kläranlage in Girod (planungsreife Unterlagen lie-

I Uungnahme der Fraktion zu den Nachtragswirt- wtsplänen des Verbandsgemeindewerkes [SchmM ^DU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Walter | #Bu «t l die Ausweitung des Vermögensplanes im Sektor

Wasserversorgung sei notwendig, um die Wasserversorgung si­cherzustellen. In einer am Vortage stattgefundenen Sitzung des Werksausschusses sei man von einem Geologen darüber infor­miert worden, daß in den Jahren 1982 -1988 die Brunnen auf der Montabaurer Höhe nicht überlastet wurden, cLh. die Wasserent­nahme sei nur in dem M aße erfolgt, in dem auch Wasser nachge­flossen sei Erst ab dem Jahre 1989 habe die Entnahme der Rückflußmengen überstiegen. Damit die vorhandenen Brun­nen sich regenerieren könnten und die Wasserversorgung nach den heutigen Erkenntnissen sichergestellt werde, sei es erfor­derlich, großflächig neue Brunnen zu erschließen.

Zu den Ausgabeverschiebungen im Sektor »Abwasserbeseiti­gung« wird angemerkt, daß diese notwendig seien, um eine ge­ordnete Planung und damit zugleich ein gutes Verhältnis zwi­schen Kosten und Nutzen sicherzustellen.

Als bedauerlich bezeichnete der Vorsitzende der SPD-Fraktion Reiner Schlemmer die Tatsache, daß die Minderung der Ausga­ben im Abwassersektor letztendlich nicht zu einem ermäßigten Kreditbedarf führten. Dies sei für ihn ein Indiz, daß imkommen­den Jahr erneut über Gebührenerhöhungen diskutiert werden müsse. Er plädiere für ständige Gebührenanpassungen, um dra­stische Erhöhungen in einigen Jahren zu vermeiden. Insgesamt sei feststellbar, daß die Ausgaben zum Schutze der Umwelt be­trächtlich seien.

Der Sprecher der FWG-Fraktion, Ratsmitglied Richard Bert­ram, bemerkte, daß die Anpassungen in den Wirtschaftsplänen als notwendig, begründet und vertretbar erachtet würden.

Abstimmung über die Nachtragspläne Zum Abschluß der Diskussion stellte Bürgermeister Dr. Possel- Dölken die Nachtragspläne der Verbandsgemeinde sowie der Verbandsgemeindewerke zur Entscheidung. Mit 34 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung erklärte der Verbandsgemeinderat seine Zustimmung.

Zuschußgewährung an »Pro Familia« abgelehnt Nachdem der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.1989 eine Bezuschussung der Hilfsorganisation »Pro Fa­milia« abgelehnt hatte, reichte die SPD-Fraktion erneut einen Antrag auf Unterstützung dieser Organisation ein mit dem Hin­weis, daß seinerzeit die ablehnende Entscheidungdes Verbands­gemeinderates damit begründet wurde, hierfür sei eine Zustän­digkeit des Kreises und nicht der Verbandsgemeinde gegeben. Da inzwischen jedoch auf Kreisebene eine Unterstützung von »Pro Familia« mehrheitlich abgelehnt wurde, sollte nach Auf­fassung der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat erneut über eine Zuschußbewilligung in Höhe von 1.800 DM entschie­den werden.

Für die antragstellende Fraktion erklärte Ratsmitglied Uli Schmidt, man erachte »Pro Familia« als zuschußwürdig, insbe­sondere unter dem Gesichtspunkt, daß diese Organisation von hilfesuchenden Menschen aus der Verbandsgemeinde Monta­baur in Anspruch genommen werde und es sich um die einzige nicht konfessionell gebundene Beratungsstelle in der Region handele. Er betonte auch die präventive Beratungstätigkeit von »Pro F amili a«.

Für die CDU-Fraktion verwies Robert Stauch auf die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten. Die Beratung schwangerer Frauen in Konfliktsituatioinen sei nach klaren Bestimmungen Sache des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte, nicht aber der Verbandsgemeinden. Der Westerwaldkreis unterstütze das Diakonische Werk und den Caritasverband. Die Stadt Ko­blenz fördere u.a. die »Pro Familia«. Die Tatsache, daß Frauen aus dem Westerwald die Beratungsdienste der »Pro Familia« in Anspruch nehmen sei - so Robert Stauch - nach seiner Kenntnis keine Besonderheit. Denn auch der Caritasverband und das Dia- konische Werk würden für Frauen aus anderen Gebieten bera­tend tätig. Dies gleiche sich letztlich aus. Wenn die »Pro Fami­lia« zusätzliche Mittel benötige, müsse sie mit dem für ihren Be­reich zuständigen Aufgabenträger darüber verhandeln. Ein Zu­schuß an die »Pro Familia« würde einen Berufungsfall schaffen. Denn dann sei damit zu rechnen, daß auch die im Westerwald tä­tigen und für diesen Bereich zuständigen Beratungsstellen für schwangere Frauen Zuschüsse forderten. Außerdem gebe es ei­ne Reihe anderer durchaus förderungswürdiger Institutionen, die sich den Berufungsfall zum Anlaß für Zuschußanträge neh­men könnten.