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Montabaur

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eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung nach dem Muster der Anlage 12 zur Landes Wahlordnung, daß der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist,

bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereini­gungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschluß­fassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 37 Abs. 6 Satz 2 Landeswahlgesetz vorgeschriebenen Versicherungen an Eides Statt; die Nieaerschrif t soll nach dem Muster der Anlage 13 zur Landes Wahlordnung, die Versicherung an E ides Statt nach dem Muster der Anlage 14 zur Landeswahlordnung abgegeben wer­den.

Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählerver- einigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, und Wahlkreisvor­schlägen von Stimmberechtigten, sind außerdem beizufügen:

die erforderliche Mindestzahl an Unterstützungsunterschrif­ten nebst Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner,

die schriftliche Satzung der Partei oder Wählervereinigung und der Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vor­standes des Landesverbandes oder, wenn ein solcher nicht be­steht, der Vorstände der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt. Dies gilt nicht für Parteien und Wählervereinigungen, die entsprechend ihrer Anzeige nach § 35 Abs. 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes aufgrund der Ent­scheidung des Landeswahlausschusses berechtigt sind, eine Landesliste oder Bezirkslisten einzureichen.

6. Vordrucke zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen

Die zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen erforderlichen Vordrucke können beim Kreiswahlleiter bestellt werden.

7. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtags­wahl 1991 sind das Landeswahlgesetz in der Fassung der Be­kanntmachung vom 20. Dezember 1989 (GVB1.1990 S. 13), die Landeswahlordnung vom 6. Juni 1990 (GVB1. S. 153) und die Landesverordnung über die Zulassung und Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Landtags- und Bezirkstagswahlen (Stimmenzählgeräteverordnung) vom 6. September 1990 (GVBL S. 263).

8. Dienststelle des Kreiswahlleiters

Die Anschrift der Dienststelle des Kreiswahlleiters lautet; Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 6 - Montabaur Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach - Baumbach Rheinstr. 50

5412 Ransbach - Baumbach Tblefon 02623)860, Tfelefax 02623/8614 Postfach 165

Ransbach Baumbach, 31. Oktober 1990

Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 6 Montabaur Gottfried Dahm

Bericht über die Sitzung des Verbands- gemeinderates Montabaur vom 07. Nov. 1990

SPD-Fraktion zog Antrag bezüglich der Wasserversorgung in Montabaur-Reckenthal vorläufig zurück Zu Beginn der 16 Punkte umfassenden Tagesordnung in der Sit- zungdes Verbandsgemeinderates Montabaur am Mittwoch, 07. Nov. 1990 erklärte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Ver­bandsgemeinderat, Reiner Schlemmer, die vorläufige Rücknah­me des zum Thema »Wasserversorgung in Montabaur- Reckenthal« von seiner Fraktion eingereichten Antrages. Der Antrag war darauf gerichtet, durch Ratsbeschluß die Verbands- gemeindewerke zu beauftragen, Maßnahmen zu ergreifen, dieei- ne einwandfreie Wasserqualität im Stadtteil Reckenthal ge­währleisten.

Zur Begründung für die vorläufige Rücknahme des Antrages verwies Ratsmitglied Schlemmer darauf, daß der Werksaus­schuß in seiner Sitzung am 06.11.1990 auf Antrag der SPD- Fraktion einen Beschluß gefaßt habe, entsprechend dem noch­malige Wasseruntersuchungen durch ein neutrales Institut oh­ne Beteiligung des Verbandsgemeindewerkes durchführen zu lassen. Die Bürger von Reckenthal sollten dabei Gelegenheit er­halten, die Entnahmestelle selbst zu bestimmen. Es gelte also zunächst, diese Untersuchungsergebnisse abzuwarten. Danach werde der Werksausschuß sich erneut mit dem Thema befassen. Der Punkt wurde daraufhin von der Tagesordnung abgesetzt.

Bericht der Jugendpflegerin über i bandsgemeinde Montabaur Zur Unterrichtung der Ratsmitglieder über die Akt: Bereich der J ugendarbeit stand eine umfassende Bern!^ tung durch die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinrt i! baur, Martina Banz an. Frau Banz legte den Mitglied Ü tes einen in drei Schwerpunkte aufgegliederten TätA rieht vor, der eine Bestandsaufnahme hinsichtlich dßrPJ lung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Mofl

beinhaltete, übergreifende Aktivitäten für alle Ortsse " aufzeigte und Aufschluß über Aktivitäten in den Ort den gab. Ergänzend wurde in der Sitzung berichtet dal Voraussetzungen für die Jugendarbeit in der Verbands de Montabaur wesentlich dadurch verbessert hätten d genwärtig 19 Ortsgemeinden über eigene Jugendräun« gen. In den vergangenen 3 Jahren seien insgesamt 9 J treffs entstanden. Ein Großteil hiervon werde von ihr t Kritisch wurde angemerkt, daß sich die Probleme, denen Kinder- und Jugendarbeit beute zu stellen hat (Medienflut genmißbrauch, Konsumorientierung, schulischeundbeml Themen, extremistische Tfendenzen etc.) auch bei der Jui beit in der Verbandsgemeinde aufzeigen.

Sprecher der im Rat vertretenen Fraktionen bescheinii J ugendpf legerin gute Arbeit und sprachen ihr hierfür di des Rates aus. Auf die Zukunft gerichtet wurde angengt im Rahmen der Jugendarbeit dem gestiegenen Anteil an und Übersiedlem Rechnung zu tragen und deren Integratii fördern.

Nachtragshaushalts Satzung und -plan 1990fttr dieVerband meinde und Nachtragswirtschaftspläne 1990 für die Verl» gemeindewerke mit großer Mehrheit verabschiedet. Wesentliche Veränderungen auf der Einnahmen- und Aul ben seite sowohl im Verwaltungs- als auch im 1 halt der Verbandsgemeinde sowie bedeutsame Veranden: in den Vermögensplänen der Verbandsgemeindewerke (Wal Versorgung und Abwasserbeseitigung) begründeten das Ed demis zur Erstellungder Nachtragspläne. Im VerlaufederR diskussion wurden hierzu folgende Stellun gnahmen abgege

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies zunächst aufdiell menssteigerung im Verwaltungshaushalt um 723.950 DM 23.430.950 DM. Er betonte, daß diese nicht durch zusätzi Personalkosten entstehen. Vielmehr hätten u.a. die Aufw gen zur Beseitigung der Geruchsbelästigungen an ( schule, zusätzliche Sozialhilfeleistungen - vor allem für Asjj werber - sowie an die Stadt und die Ortsgemeinden weiten} tende Zinsen aus Rücklagenbeständen diese EntwicI dingt. Dem Gesamtanstieg der Mehrausgaben von 638.060] stünden Mehreinnahmen von 723.950 DM gegenüber, die: insbesondere aus Erstattungsleistungen für Sozialhilfeauf düngen sowie Zinseinnahmen für Festgeldanlagen beg ten. Dies bedeute im Ergebnis, daß dem Vermögenähaus] 85.900 DM mehr als ursprünglich eingeplant zugeführt» könnten.

Zum Vermögenshaushalt wurde fest gestellt, daß sich des« lumen um 332.150 DM vermindert. Ausschlaggebend Md seien u.a. die Verschiebung von Baumaßnahmen ins Jahr lj so z.B. für die Grundschule Welschneudorf sowie den Schult] hallenbau in Girod. Die Gegenüberstellung der Einnahmen] Ausgaben des Vermögenshaushaltes führe zu einem Überscl der eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhei 273.850 DM erlaube. D ami t verfüge die Verbandsgemej Montabaur voraussichtlich zum Abschluß des Haushaltsjd 1990 über einen Rücklagenbestand von 2,5 Mia DM. Dies b eine solide Grundlage für weitere Investitionen in den Jal 1991/92. Letztlich wurde noch besonders hervorgehoben,, zur Finanzierung des Haushaltes 1990 im Verbandsgem® haushalt nach wie vor keine Kredite benötigt werden, hingt die Leistungen für Sondertilgungen erhöht und auf nunnw 130.000 DM festgesetzt werden konnten.

Den im Rat vertretenen Fraktionen empfahl er die Zustimm zu dem vorgelegten Planwerk.

Stellungnahme der Fraktionen .,

Für die CDU-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Wo 8 Müller, der Anstieg des Volumens im Verwaltungshaushm tiviere sich durch die in Abzug zu bringenden durchlaut Posten, so z.B. für die Sozialhilfeaufwendungen unddiei nahmen aus Festgeldanlagen. Die Senkung im Vermögen" halt seien weitgehendst auf Ausgabeverschiebungen zuru führen.