Montabaur
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Nr. 3s
Sonntag, 28. Oktober 1990,11.00 Uhr:
Kinderprogramm mit dem »Rotznasentheater«
Karten nur für Samstag (10,- DM) im Vorverkauf bei -Buchhandlung Reuffel, Montabaur, -Laß leben, Wirges, -SPD-Bür- gerbüro, Wirges, -Gasthaus »Zum grünen Baum«, Horbach, -Gasthaus »Zum Wiesengrund«, Gackenbach Auch telefonische Kartenvorbestellung möglich, unter der Tbl.- Nr.: 02602/2357.
Blutspendetermin
Der nächste Blutspendetermin des DRK • Ortsvereins Daaden - findet am Donnerstag, dem 27. September 1990, von 17.00 bis 20.30 Uhr, in der Grundschule Horbach statt.
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 18. Lebensjahr sind hierzu herzlich eingeladen.
Gackenbach
Gackenbach,
den 20. September 1990
Weidenfeller,
Ortsbürgermeister
Bürgerinformation
Am Freitag, dem 05. Oktober 1990, findet um 20.00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
An diesem Abend steht der Ortsgemeinderat allen interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern von 19.00 bis 20.00 Uhr in einer nicht offiziellen Runde zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit, sich über das aktuelle kommunale Geschehen zu informieren. Die Ratsmitglieder freuen sich auf Ihre Anregungen, Wünsche, evtl, auch sachliche Kritik.
Ich lade Sie hierzu herzlich in das Gemeindehaus ein.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Htthfeld« der Ortsgemeinde Horbach; hier. Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 06. September 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Kleines Hühfeld« wie folgt zu ändern:
Der Bebauungsplan »Kleines Hühfeld« wird wie folgt geändert: a) Die Verkehrefläche der Westerwaldstraße zwischen dem Einmündungsbereich Westerwald'/Hühfeldstraße und dem Einmündungsbereich zur Hellbachstraße wird einschließlich der Stichstraße von bisher 8,50 m auf 6,50 m reduziert.
b) Die Verkehrsfläche der Hellbachstraße wird vönfe
8,60 m auf 6,00 m reduziert.
c) ... . auf 4,00 m verbreitert.
d) Die Verkehrsfläche der Bergstraße wird ebenfalls n eu f e gesetzt, wobei unter Wegfall der Wendemöglichkeit i westlichen Tbil nur eine fußläufige Verbindung Bergstraße und Hellbachstraße in einer Breite vo ausgewiesen wird.
e) Die überbaubaren Flächen im nördlichen Planbereicl werden diesen Änderungen angepaßt bzw. neu festg
f) Die im Plan vorgegebene Gebäudestellung wird für ( Grundstücke 13/2 und 12/2 aufgehoben und parallel t Westerwaldstraße angeordnet.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß §2 Abs. 4 t
BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Horbach,
den 20. September 1990
WH
Ortsbürgen
öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates G ackenbach findet
am Freitag, dem 05. Oktober 1990, um 20.00 Uhr, im Gemeindehaus in Gackenbach statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungdes Ortsgemeinderates vom 16. August 1990 (öffentliche Sitzung)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anpflanzung von Laubbäumen an der Friedhofskapelle
3. Beratungund Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten am Kinderspielplatz in Dies
4. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung eines Satteldaches auf der gemeindeeigenen Garage im Ortsteil Dies
5. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1989 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1989
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines Umengrabfeldes auf dem Friedhof
7. Beratung und Beschlußfassung über Rissesanierungen an Ortsstraßen und Wirtschaftswegen
8. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 16. und vom 30. August 1990 (nichtöffentliche Sitzung)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« der Ortsgemeinde Horbach; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung j 06. September 1990 die Änderung des Bebauungsp lan»^ nes Hühfeld« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche] kanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgenu, Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; Dg ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfs: gewährt in der Zeit
vom 08. bis zum 22. Oktober 1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur,! rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittw von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, donnen von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 UhrundMtl von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsb meister während der ortsüblichen Dienststunden zur EinsiJ nähme öffentlich aus.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abged Skizze ersichtlich.
Horbach, Wili
den 20. September 1990 OrtsbUrg
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